Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 4 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
1. Gesamtumsatz: 10 Punkte,
2. Beschäftigte: 10 Punkte,
3. Referenzen: 80 Punkte.
Maximal zu erreichende Summe: 100 Punkte
Auswahlkriterien und Gewichtung:
1. Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 10 Punkte, gewichtet mit dem Faktor 1,0). Gemäß Ziffer 3.1 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05. Bewertet wird auf Grundlage der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre der Gesamtumsatz, der Umsatz für den Unternehmensbereich Bewerbermanagement sowie – sofern vorhanden – der Umsatz für den Unternehmensbereich Bewerbermanagement im Gesundheitswesen.
2. Beschäftigte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 10 Punkte, gewichtet mit dem Faktor 1,0) Gemäß Ziffer 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05. Bewertet wird auf Grundlage der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Gesamtschau der Beschäftigten, eine Gesamtschau der Beschäftigten für den Unternehmensbereich Bewerbermanagement sowie – sofern vorhanden – eine Gesamtschau der Beschäftigten für den Unternehmensbereich Bewerbermanagement im Gesundheitswesen.
3. Referenzen über die Einführung einer Bewerbermanagementsoftware (max. 10 Punkte für alle Referenzen, gewichtet mit dem Faktor 8,0). Gemäß Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05.
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Anzahl der Kunden, die sich im letzten Jahr für das später anzubietende Produkt entschieden haben,
— Anzahl der Kunden > 10 000 Mitarbeiter mit vergleichbaren Strukturen, die sich im letzten Jahr für das später anzubietende Produkt entschieden haben,
— Anzahl der Kunden > 10 000 Mitarbeiter mit vergleichbaren Strukturen aus dem Gesundheitswesen, die sich im letzten Jahr für das später anzubietende Produkt entschieden haben,
— Vergleichbarkeit der Referenzprojekte anhand der Art der Leistung und einer den BG Kliniken entsprechenden Organisationsstruktur.
Punktevergabe:
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.