Bewirtschaftung der Abfallumschlagstation Rüdersdorf für den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland

Bewirtschaftung der Abfallumschlagstation Rüdersdorf (AUSt), Horst Wilhelm Otto Weg, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, für den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-12 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Ergänzende Angaben
2020-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: EMO-02-20-AUSt-EU
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung der Abfallumschlagstation Rüdersdorf (AUSt), Horst Wilhelm Otto Weg, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, für den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Postanschrift: Klosterstr. 18
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.entsorgungsbetrieb-mol.de 🌏
E-Mail: abfallentsorgung@landkreismol.de 📧
Fax: +49 33413547009 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDVPJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDVPJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-13 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 093-222484
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2025 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2025 zugehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die operative Bewirtschaftung der AUSt ist Gegenstand der Ausschreibung und umfasst:
— Leistungen in der Umschlaghalle und auf dem überdachten Umschlagplatz für trockene Abfälle;
— Leistungen im Kleinanlieferbereich;
— Leistungen des Facilitymanagements;
— Leistungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht;
— sonstige Dienstleistungen.
Nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2025 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2025 zugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallumschlagstation Rüdersdorf
Horst Wilhelm Otto Weg
15562 Rüdersdorf bei Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG);
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— Angaben zur Konzernzugehörigkeit/ zu verbundenen Unternehmen;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt,was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags
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Die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3. genannten Mindeststandards;
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen;
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1.) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Um Interessenskonflikte im Rahmen der Unterstützung der Annahmekontrolle auszuschließen, sind Unternehmen, die als beauftragte Dritte für die Sammlung von Abfällen für den Entsorgungsbetrieb Märkisch- Oderland verpflichtet sind, sowie deren verbundene Unternehmen von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Eingegangene Angebote von solchen Unternehmen werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben der Bieter/ Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Umschlag von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefon-Nr.), Leistungsumfang (Mg/a);
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— Vorlage einer Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für das Sammeln oder Befördern oder Transportieren von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301);
— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der LKW im Fuhrpark, davon Hakenliftfahrzeuge und Absetzkipper; Anzahl der Arbeitsgeräte im Fuhrpark, davon Radlader, Gabelstapler und Teleskoplader);
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— allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters:
a) Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
c) Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,
d) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
Anforderungen an die Referenzen:
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine mit Radladern umgeschlagene Abfallmenge von mindestens 5 000 Mg/a enthalten.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der umgeschlagenen Abfallmenge erfüllt. Gleichwertig zu einer Referenz für den Umschlag von Abfällen ist eine Referenz für den Transport von Abfällen, die eine Umladung der Abfälle mit Radlader durch das transportierende Unternehmen beinhaltet.
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Kann keine Referenz eines Dritten über den Umschlag vorgelegt werden, ist eine gültige Betriebsgenehmigung eines Betriebsstandortes des Bieters für den Umschlag von ungefährlichen Abfällen mit einer Umschlagmenge von mindestens 5 000 Mg/a an Abfällen pro Jahr in mindestens einem der letzten 3 Jahre (Nachweis über Vorlage von Auszügen der Annahme- und Abgabestatistik) nachzuweisen und zusätzlich eine Referenz über den Transport von Abfällen in einem Umfang von mindestens 5 000 Mg/a an Abfällen pro Jahr vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: abfallentsorgung@landkreismol.de
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDVPJ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1. bis III.1.3. vorzulegen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG);
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
— Darstellung des Konzeptes des Bieters für die Schulung der operativen Mitarbeiter zur Leistungsaufnahme;
— Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten.
Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung des Bieters sowie Erklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen,
— Angaben zur Anzahl der erforderlichen Geräte sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Geräten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Geräte durch Eigenerklärung;
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— Bestätigung einer Ortsbesichtigung auf der AUSt Rüdersdorf;
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG);
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestellen auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter 1.3. genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDVPJ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Land Brandenburg (MWAE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-866-1652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten
Eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 093-222484 (2020-05-12)
Ergänzende Angaben (2020-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246778
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 093-222484
ABl. S-Ausgabe: 102
Quelle: OJS 2020/S 102-246778 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 899 680 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504375
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2025 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis zum 30.6.2025 zugehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2025 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis zum 30.6.2025 zugehen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: Opitz GmbH – Containerdienst
Postanschrift: Lindenstraße 1D
Postort: Rehfelde
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 899 680 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestellen auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRRRM3
Quelle: OJS 2020/S 207-504375 (2020-10-19)