Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems geführt werden. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
2. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise vorzulegen:
a) Als Grundlage für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber im Teilnahmeantrag ein sich aktuell bei ihm im Einsatz befindliches Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN I ISO 13485:2016-08 unter Angabe des letzten Audittermins nachzuweisen. Sofern weitere Qualitätszertifikate oder Gütezeichen vorliegen, können diese ergänzend eingereicht werden.
c) Vom Bewerber hat im Teilnahmeantrag seine Unternehmensstruktur darzustellen und den Geschäftsbereich/das Geschäftsfeld Medizintechnikservice auszuweisen. Daraus muss der Anteil der durch eigene Mitarbeiter erbrachten technischen Serviceleistungen, insbesondere der technischen Serviceleistungen gesamt und für Medizingeräte Dritter deutlich hervorgehen (Eigenleistungsquote).
Anzugeben ist die Stellung des Leiters des Geschäftsbereichs/Geschäftsfeldes Medizintechnikservice im Unternehmen (Geschäftsführer, Prokurist, sonstige Vollmachten, Personalverantwortung, Zahl der Mitarbeiter, etc.). Für diese Darstellung ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
c) Der Bewerber hat die Dauer des Bestehens des Geschäftsfeldes Medizintechnikservice und die Zahl der Kunden im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 nachzuweisen. Hierfür ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügt Formblatt zu verwenden.
— Die Dauer des Bestehens des Geschäftsfeldes Medizintechnikservice wird wie folgt bewertet: mindestens 5 Jahre 10 Punkte, für jedes weiter Geschäftsjahr bis max. 30 Geschäftsjahre jeweils einen weiteren Punkt
— Die Zahl der Kunden im Durchschnitt der letzten 3 Jahre wird wie folgt bewertet:
15 Kunden pro Jahr (10 Punkte) sowie für jeweils 3 weitere Kunden bis maximal 30 Kunden 1 weiteren Punkt.
d) Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine aktuelle Referenz aus den letzten 3 Jahren einzureichen. Hierfür ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden. Aus den Referenzen muss zwingend ersichtlich sein:
— eine vergleichbare Größe und Struktur der betreuten Krankenhäuser (Versorgungsgrad Schwerpunkt oder Maximalversorgung);
— mindestens 600 Akut-Betten, davon 40 Betten Intensivmedizin/Intermediate Care, mindestens 10 OP-Säle) und
— eine vergleichbare Größe des Geräteparks (mindestens 6 000 Geräte);
— ein vergleichbarer Vertragsinhalt (administrative und technische Dienstleistungen);
— ein Mindest-Umsatzvolumen von 1 000 000 EUR je Referenzprojekt;
— die Anschrift und die Ansprechpartner der Auftraggeber nebst Telefonnummer und E-Mail-Adresse und
— der Leistungszeitraum; sofern die angegebene Referenz noch nicht abgeschlossen ist und die Leistung auch weiterhin erbracht wird, muss die Leistung seit bereits 6 Monaten (Stichtag: Datum der Bekanntmachung diese Vergabeverfahrens) erbracht worden sein.
Die Referenzen für vergleichbare der medizintechnischen Serviceleistungen werden wie folgt bewertet: für die erste (Mindest-)Referenz 5 Punkte, für jede weitere Referenz mit Erfüllung der vorstehenden Anforderungen (bis maximal 5 Referenzen) 3 Punkte.
g) Der Bewerber hat mit seinem Angebot Angaben zur Qualifikationsstruktur seiner Mitarbeiter oder der Mitarbeiter der Bietergemeinschaft zu machen, die eine Berufserfahrung im Medizintechnikservice von mindestens 3 Jahren haben und seit mehr als 6 Monaten Mitarbeiter des Bewerbers/der Bietergemeinschaft sind. Dies betrifft
— mindestens 3 Mitarbeiter mit Erfahrung als Leiter vergleichbarer Serviceprojekte (Projektleiter/Projektleiterin) mit Angabe der Namen (ggf. anonymisiert), der verantwortlich geleiteten Projekte, der Auftraggeber, der Ansprechpartners beim Kunden (möglichst nebst Angaben zur Erreichbarkeit mittels Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und des jeweils verantworteten Umsatzvolumens;
— mindestens 30 Mitarbeiter im medizintechnischen Service gesamt;
— davon mindestens 10 Mitarbeiter, die autorisiert sind, weisungsfrei sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen gemäß §§ 11 und 14 MPBetreibV durchzuführen.
Für diese Angaben ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Die Darstellung des Qualifikationsprofils der Mitarbeiter wird wie folgt bewertet:
— für mindestens 3 Mitarbeiter mit Projektleitererfahrung 10 Basispunkte, bis maximal 10 Projektleiter jeweils einen weiteren Punkt;
— für mindestens 30 Mitarbeiter im technischen Service 10 Basispunkte, für jeweils 10 weitere bis maximal 200 Mitarbeiter einen weiteren Punkt;
— für jeweils 10 Mitarbeiter, die autorisiert und weisungsfrei sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen gem. §§ 11 und 14 MPBetreibV durchführen können, jeweils 10 Basispunkte sowie einen weiteren Punkt für jeweils weitere 10 Mitarbeiter bis maximal 100 derartige Mitarbeiter.
f) Bewerber sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für den Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und darin die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit ihrem Angebot einreichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die Bewerber, die in die engere Wahl zur Auftragsvergabe kommen und den Einsatz von Nachunternehmer vorsehen, vor Abschluss des Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die nachstehenden Nachweise vorzulegen.