Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt. Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet jeweils die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bzw. Verwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 4 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen; Los 3: Wertstoffhof Großenhain; Los 4: Wertstoffhof Neustadt. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2020-01-GB 2-EU
Kurze Beschreibung:
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt. Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet jeweils die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bzw. Verwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 4 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen; Los 3: Wertstoffhof Großenhain; Los 4: Wertstoffhof Neustadt. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt. Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet jeweils die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bzw. Verwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 4 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen; Los 3: Wertstoffhof Großenhain; Los 4: Wertstoffhof Neustadt. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-036997
ABl. S-Ausgabe: 17
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Meißen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Meißen einschließlich Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Verwertung bzw. Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
Innerhalb der Vertragslaufzeit fallen Abfälle in folgenden prognostizierten Mengen an:
— Grünabfälle: 146 t/a; 88 Abrufe/a,
— Altreifen: 6 t/a; 4 Abrufe/a,
— Metallabfälle: 40 t/a; 36 Abrufe/a,
— Kunststoffabfälle: 14 t/a; 34 Abrufe/a,
— Glasabfälle: 8 t/a; 3 Abrufe/a,
— Bauschutt: 24 t/a; 8 Abrufe/a,
— Baumischabfälle: 26 t/a; 10 Abrufe/a,
— Sperrmüll: 228 t/a; 96 Abrufe/a.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x um jeweils 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x um jeweils 1 Jahr
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Nossen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Nossen einschließlich Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Verwertung/Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
— Grünabfälle: 126 t/a; 76 Abrufe/a,
— Altreifen: 10 t/a; 7 Abrufe/a,
— Metallabfälle: 26 t/a; 23 Abrufe/a,
— Kunststoffabfälle: 12 t/a; 29 Abrufe/a,
— Glasabfälle: 6 t/a; 2 Abrufe/a,
— Bauschutt: 32 t/a; 11 Abrufe/a,
— Baumischabfälle: 16 t/a; 6 Abrufe/a,
— Sperrmüll: 214 t/a; 90 Abrufe/a.
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Großenhain
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Großenhain einschließlich Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Verwertung/Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
— Grünabfälle: 110 t/a; 66 Abrufe/a,
— Kunststoffabfälle: 24 t/a; 58 Abrufe/a,
— Glasabfälle: 16 t/a; 6 Abrufe/a,
— Bauschutt: 30 t/a; 10 Abrufe/a,
— Baumischabfälle: 32 t/a; 12 Abrufe/a,
— Sperrmüll: 326 t/a; 137 Abrufe/a.
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Neustadt
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Neustadt einschließlich Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Verwertung/Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
— Grünabfälle: 256 t/a; 155 Abrufe/a,
— Metallabfälle: 22 t/a; 20 Abrufe/a,
— Bauschutt: 26 t/a; 9 Abrufe/a,
— Sperrmüll: 214 t/a; 51 Abrufe/a,
— Elektroaltgeräte,
— Sammelgruppe 5: 33 t/a; 22 Abrufe/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Meißen
Deutschland
Nossen
Großenhain, AS
Neustadt/Sa., DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt II-2).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union),
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt II-5).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder Sozialversicherung sowie der Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 GWB vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder Sozialversicherung sowie der Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 GWB vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen,
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 000 000 EUR, Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 000 000 EUR, Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorzulegen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte und über die Erfüllung der Norm für die Schadstoffklasse EURO 5 durch die eingesetzten Transportfahrzeuge,
— Eigenerklärung über Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte und der Erfüllung der Norm für die Schadstoffklasse EURO 5 durch die eingesetzten Transportfahrzeuge,
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 017-036997 (2020-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz — KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt. Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet jeweils die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bzw. Verwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 4 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen; Los 3: Wertstoffhof Großenhain; Los 4: Wertstoffhof Neustadt. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz — KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt. Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet jeweils die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegebenen Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bzw. Verwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 4 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen; Los 3: Wertstoffhof Großenhain; Los 4: Wertstoffhof Neustadt. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge