Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Die im folgenden beschriebene Maßnahme findet auf dem Grundstück der BVG in der Köpenicker Str. 1, 12489 Berlin, Stadtbezirk Treptow-Köpenick statt. Dort soll nach erfolgter Kampfmittelräumung auf dem ca. 5,2 ha großen Grundstück ein Betriebsbahnhof der BVG entstehen.
Das Grundstück ist aufgrund seiner historischen Nutzung (1894 bis 1959 Güter- und Rangierbahnhof, ca. 1950 bis 1990 Kohlebahnhof, Umschlagplatz für Kohle, Baustoffe, Benzin, Dieselkraftstoff, Mineralöladditive, Öle, Laugen) als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Als Ablagerung wird im Bodenbelastungskataster die Komponente Bauschutt, Abfallart Schotter genannt. Im Wesentlichen wurden Kontaminationen mit den Schadstoffgruppen MKW, BTEX, PAK und Schwermetallen nachgewiesen.
Zur Kampfmittelräumung muss die in Resten noch vorhandene Altbebauung bzw. Versiegelung aus der Zeit des Kohlebahnhofes rückgebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Abfälle (z. B. Gleisschotter, Schlackesteine, Bodenmaterial) als gefährlicher Abfall gemäß LAGA zu entsorgen sind. Für das gesamte Grundstück soll eine uneingeschränkte Kampfmittelfreigabe nach Stand der Technik erreicht werden.
Ausführung der Arbeiten
10/2020 – 05/2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BFADL, Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
FEM3-0166-2020
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Die im folgenden beschriebene Maßnahme findet auf dem Grundstück der BVG in der Köpenicker Str. 1, 12489 Berlin,...”
Kurze Beschreibung
Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Die im folgenden beschriebene Maßnahme findet auf dem Grundstück der BVG in der Köpenicker Str. 1, 12489 Berlin, Stadtbezirk Treptow-Köpenick statt. Dort soll nach erfolgter Kampfmittelräumung auf dem ca. 5,2 ha großen Grundstück ein Betriebsbahnhof der BVG entstehen.
Das Grundstück ist aufgrund seiner historischen Nutzung (1894 bis 1959 Güter- und Rangierbahnhof, ca. 1950 bis 1990 Kohlebahnhof, Umschlagplatz für Kohle, Baustoffe, Benzin, Dieselkraftstoff, Mineralöladditive, Öle, Laugen) als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Als Ablagerung wird im Bodenbelastungskataster die Komponente Bauschutt, Abfallart Schotter genannt. Im Wesentlichen wurden Kontaminationen mit den Schadstoffgruppen MKW, BTEX, PAK und Schwermetallen nachgewiesen.
Zur Kampfmittelräumung muss die in Resten noch vorhandene Altbebauung bzw. Versiegelung aus der Zeit des Kohlebahnhofes rückgebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Abfälle (z. B. Gleisschotter, Schlackesteine, Bodenmaterial) als gefährlicher Abfall gemäß LAGA zu entsorgen sind. Für das gesamte Grundstück soll eine uneingeschränkte Kampfmittelfreigabe nach Stand der Technik erreicht werden.
Ausführung der Arbeiten
10/2020 – 05/2021.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abräumungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Adlershof
Köpenicker Str. 1
12489 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzung zu II.1.4.)
Folgende Leistungen sind hauptsächlicher Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Aufbau und Unterhaltung einer Räumstellenlogistikfläche...”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzung zu II.1.4.)
Folgende Leistungen sind hauptsächlicher Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Aufbau und Unterhaltung einer Räumstellenlogistikfläche inkl. Baustelleneinrichtung für die Kampfmittelräumung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Baustelleneinrichtung, Bereitstellungsflächen)
— Herstellen einer Gehwegüberfahrt und Baustraße;
— Freischnitt und Wurzelstockrodung;
— Rückbau sämtlicher baulicher Anlagen und Versiegelungen, Tiefenenttrümmerung;
— Herstellen einer kampfmittelfreien Fläche nach Stand der Technik (ohne Tiefenbegrenzung) durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation), Sohlensondierung;
— Tiefensondierung/Bohrlochsondierung bis 6,5 m u. GOK, Öffnen von Verdachtspunkten je nach Erfordernis mit oder ohne Verbau;
— Sicherung von Geländesprüngen an Grundstücksgrenzen im Zuge der Kampfmittelräumung (Volumenräumung) durch Grabenverbau;
— Probenahme und Deklarationsanalytik von Bodenaushub, Rückbaumassen und Abfällen; Sieben des Bodenaushubs, Brechen vor Ort; Laden, Transport und Entsorgung von Abfällen;
— Wiedereinbau örtlichen Materials mit Verdichtung;
— Vermessungsleistungen, Dokumentation.
Verkehrswegebauarbeiten/Errichtung Baustraße:
— Menge Neubau Baustraße: ca. 2 750 m;
— Menge Rückbau eines Teilstücks einer temporär genutzten Baustraße: ca. 400 m.
Abbruch- und Rückbauarbeiten zur Sicherstellung der Kampfmittelräumung:
— Menge Rückbau Oberflächenbefestigungen: ca. 15 000 m;
— Menge zum Brechen vor Ort: ca. 2 000 m;
— Länge Zaunrückbau: ca. 180 m.
— Kampfmittelräumung und Volumenarbeiten:
— Aushubvolumen bei Volumenräumung: ca. 36 500 m, davon sind ca. 9 150 m zu sieben
Verwertung/Entsorgung von Abfällen:
— Menge zur Entsorgung: ca. 8 000 t
— Menge zum Wiedereinbau: ca. 33 000 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Datum des Endes: 2021-05-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber, die die vorgenannten Kriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das vollständige Leistungsverzeichnis befindet sich noch in Erstellung und wird erst mit dem Versand der späteren Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2;
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3";
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB;
— über die Zahlung von Steuern;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— zum Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen;
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
I.) Nachweis von 3 Referenzen für in Art und Umfang vergleichbar durchgeführte Leistungen der Kampfmittelräumung unter Beachtung der nachfolgend benannten Mindestanforderungen und Angaben,
II.) Befähigungsschein nach § 20 SprengG,
III.) Genehmigung nach § 7 SprengG,
IV.) Gewerbeerlaubnis für Kampfmittelräumung,
V.) Nachweis der Eignung zur Ausführung von Arbeiten im Bahndamm und Nahbereich des Bahndammes entsprechend § 41 (1) 9 und 10 der VW Bau des Eisenbahnbundesamtes mittels Zertifizierung nach § 41 (2) Ziffer 1,
VI.) Sachkunde nach TRGS 519, TRGS 524/BGR 128,
VII.) Zulassungsbescheid Munitionslager,
VIII.) Gruppenunfallversicherung Kampfmittelräumung,
IX.) Nachweis Arbeitssicherheit,
X.) Erfahrung KMR PAS/DOK.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(Mindestanforderung)
A) 1 Referenz – Auftragswert i. h. v. 500 000 EUR (netto), 1 Referenz – Auftragswert i. h. v. 500 000 EUR (netto), 1 Referenz – ohne...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(Mindestanforderung)
A) 1 Referenz – Auftragswert i. h. v. 500 000 EUR (netto), 1 Referenz – Auftragswert i. h. v. 500 000 EUR (netto), 1 Referenz – ohne Baukostenvorgabe,
B) Die Leistung muss abgeschlossen sein,
C) Aus einer der einzureichenden Referenzen muss hervorgehen, dass Arbeiten bis zu 10 m im Bereich von Bahnanlagen durchgeführt wurden.
Erforderliche Angaben:
1. Referenzbezeichnung:
2. Leistungsumfang (kurze Beschreibung),
3. Auftragswert (netto),
4. Leistungszeitraum,
5. Durchführung der Arbeiten im Bereich bis zu 10m von Bahnanlagen:
6. Auftraggeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer),
2. Fragebogen zur Eignungsprüfung, hier: technische/fachliche Leistungsfähigkeit,
3. Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich),
4. Im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt),
5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt),
Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
“1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich...”
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sollen bis zum 12.6.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig.
6. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
7. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbedingungen vor.
8. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
9. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
10. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 100-242453 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Die im folgenden beschriebene Maßnahme findet auf dem Grundstück der BVG in der Köpenicker Str. 1, 12489 Berlin,...”
Kurze Beschreibung
Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Die im folgenden beschriebene Maßnahme findet auf dem Grundstück der BVG in der Köpenicker Str. 1, 12489 Berlin, Stadtbezirk Treptow-Köpenick statt. Dort soll nach erfolgter Kampfmittelräumung auf dem ca. 5,2 ha großen Grundstück ein Betriebsbahnhof der BVG entstehen.
Das Grundstück ist aufgrund seiner historischen Nutzung (1894 bis 1959 Güter- und Rangierbahnhof, ca. 1950 bis 1990 Kohlebahnhof, Umschlagplatz für Kohle, Baustoffe, Benzin, Dieselkraftstoff, Mineralöladditive, Öle, Laugen) als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Als Ablagerung wird im Bodenbelastungskataster die Komponente Bauschutt, Abfallart Schotter genannt. Im Wesentlichen wurden Kontaminationen mit den Schadstoffgruppen MKW, BTEX, PAK und Schwermetallen nachgewiesen.
Zur Kampfmittelräumung muss die in Resten noch vorhandene Altbebauung bzw. Versiegelung aus der Zeit des Kohlebahnhofes rück gebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Abfälle (z. B. Gleisschotter, Schlackesteine, Bodenmaterial) als gefährlicher Abfall gemäß LAGA zu entsorgen sind. Für das gesamte Grundstück soll eine uneingeschränkte Kampfmittelfreigabe nach Stand der Technik erreicht werden.
Ausführung der Arbeiten
10/2020 — 05/2021.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzung zu II.1.4.) Folgende Leistungen sind hauptsächlicher Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Aufbau und Unterhaltung einer Räumstellenlogistikfläche...”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzung zu II.1.4.) Folgende Leistungen sind hauptsächlicher Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Aufbau und Unterhaltung einer Räumstellenlogistikfläche inkl. Baustelleneinrichtung für die Kampfmittelräumung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Baustelleneinrichtung, Bereitstellungsflächen);
— Herstellen einer Gehwegüberfahrt und Baustraße;
— Freischnitt und Wurzelstockrodung;
— Rückbau sämtlicher baulicher Anlagen und Versiegelungen, Tiefenenttrümmerung;
— Herstellen einer kampfmittelfreien Fläche nach Stand der Technik (ohne Tiefenbegrenzung) durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation), Sohlensondierung;
— Tiefensondierung/Bohrlochsondierung bis 6,5 m u. GOK, Öffnen von Verdachtspunkten je nach Erfordernis mit oder ohne Verbau;
— Sicherung von Geländesprüngen an Grundstücksgrenzen im Zuge der Kampfmittelräumung (Volumenräumung) durch Grabenverbau;
— Probenahme und Deklarationsanalytik von Bodenaushub, Rückbaumassen und Abfällen; Sieben des Bodenaushubs, Brechen vor Ort; Laden, Transport und Entsorgung von Abfällen;
— Wiedereinbau örtlichen Materials mit Verdichtung;
— Vermessungsleistungen, Dokumentation Verkehrswegebauarbeiten/Errichtung Baustraße:
—— Menge Neubau Baustraße: ca. 2 750 m;
—— Menge Rückbau eines Teilstücks einer temporär genutzten Baustraße: ca. 400 m.
Abbruch- und Rückbauarbeiten zur Sicherstellung der Kampfmittelräumung:
—— Menge Rückbau Oberflächenbefestigungen: ca. 15 000 m;
—— Menge zum Brechen vor Ort: ca. 2 000 m;
—— Länge Zaunrückbau: ca. 180 m.
Kampfmittelräumung und Volumenarbeiten:
Aushubvolumen bei Volumenräumung: ca. 36 500 m, davon sind ca. 9 150 m zu sieben Verwertung/Entsorgung von Abfällen: Menge zur Entsorgung: ca. 8 000 t Menge zum Wiedereinbau: ca. 33 000 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 100-242453
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: BFADL, Kampfmittelräumung und Baugrundsanierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eurovia VBU GmbH, ZS Berlin
Postanschrift: Pyramidenring 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-54384201📞
E-Mail: kalkulation.berlin@eurovia.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 207-505648 (2020-10-19)