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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
[Auswertung der Anlage Referenzen] 70 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 5 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 50 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
— Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw. vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 4 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 30 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
— öffentlich-rechtlicher Auftraggeber
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 10 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
0 Punkte: Die Referenzliste enthält weniger als 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt): 5 %
[Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter Bereich): 5 %
[Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten Bereich“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
d) Darstellung Qualifiziertes Personal: 10 %
[Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Es liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vor. Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen ist geeignet, um die Aufgaben im Rahmen der Einführung (Projektmanagement, Schulung), Bereitstellung (Systemintegration) und Pflege der Fachverfahren (Softwareanpassungen) abdecken zu können.
Die Profile werden folgendermaßen bewertet:
5 Punkte: 8 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen doppelt abgedeckt.
3 Punkte: 6 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von einiger Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
1 Punkte: 4 der Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 70 Gewichtung = 350 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 350, 25, 25 und 50 Punkte, insgesamt also 450 Punkte zu erreichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur in folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
— Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten),
— Durch die Anlage Qualifiziertes Personal wird eine aureichende Anzahl an qualifizerten Mitarbeitern durch das einreichen von Profilen nachgewiesen (siehe im Einzelnen unten).
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der Anlage Referenzen]
Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.8.2017 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar =
— mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht,
— setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen,
— bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
b) Darstellung Qualifiziertes Personal:
[Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
Es sollten jeweils mindestens 4 qualifizierte (bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum) Profile (mind. ein Profil pro Profiltyp) vorgelegt werden:
— 1 Profile für den Aufbau der Datenstruktur inklusive dem Import der Daten;
— 1 Profile für die Analyse und das Reporting der Daten;
— 1 Profile für technische Support;
— 1 Profile für die Anwenderbetreuung und Durchführung von Schulungen.