Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt. Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert. Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt. Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt: — Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters; — Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR; — Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox; — Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Statistiksoftwarepaket
Referenznummer: DP-2020000037
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters;
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox;
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters;
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox;
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Statistiksoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung folgendermaßen gewichtet:
— Bewertungskriterien 25 %;
— Bewertung Projektplanung 25 %;
— Bewertende Teststellung (Use Case) 50 %.
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung folgendermaßen gewichtet:
— Bewertungskriterien 25 %;
— Bewertung Projektplanung 25 %;
— Bewertende Teststellung (Use Case) 50 %.
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters;
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox;
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.1 Ausgangslage und Anlass
1.2 Beschreibung der vorliegenden Daten
Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen. Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück und besitzt ca. 500 000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2 000 bis 2 500 neuen Datensätzen ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70 000 Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen. Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück und besitzt ca. 500 000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2 000 bis 2 500 neuen Datensätzen ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70 000 Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
Daneben erfolgen quartalsweise Datenimporte nach individuell vorgegebenen Abfrageroutinen. Es existieren 45 Eingabetabellen innerhalb der Datenbank, die durch ausgewählte User in den Gerichten gefüllt werden. Diese Daten werden durch maximal 47 User nach Beendigung eines Quartals direkt in die dafür vorgesehene Tabelle eingegeben. Ein User ist dabei als Dienststellenkennung zu verstehen, d.h. eine Kennung pro Justizbehörde oder eine personengebundene Kennung, zzgl. Vertreterkennung. Die größte Eingabetabelle besitzt 60 Attribute. Im Schnitt bestehen die Tabellen aus 10 bis 20 Attributen. Diese Tabellen sind ebenfalls kanonisch aufgebaut und werden fortlaufend an den bestehenden Datenbestand angehangen. Da es sich um aggregierte Mengen handelt existieren keine Primärschlüssel.
Daneben erfolgen quartalsweise Datenimporte nach individuell vorgegebenen Abfrageroutinen. Es existieren 45 Eingabetabellen innerhalb der Datenbank, die durch ausgewählte User in den Gerichten gefüllt werden. Diese Daten werden durch maximal 47 User nach Beendigung eines Quartals direkt in die dafür vorgesehene Tabelle eingegeben. Ein User ist dabei als Dienststellenkennung zu verstehen, d.h. eine Kennung pro Justizbehörde oder eine personengebundene Kennung, zzgl. Vertreterkennung. Die größte Eingabetabelle besitzt 60 Attribute. Im Schnitt bestehen die Tabellen aus 10 bis 20 Attributen. Diese Tabellen sind ebenfalls kanonisch aufgebaut und werden fortlaufend an den bestehenden Datenbestand angehangen. Da es sich um aggregierte Mengen handelt existieren keine Primärschlüssel.
Aus unterschiedlichen Tabellen des Statistikamt Nords und Eingabetabellen der Justizbehörden entstehen durch vorgegebene Berechnungen wiederum neue Tabellen. Die Berechnungen innerhalb der Datenbank werden derzeit von den Datenbankadministratoren hausintern programmiert. So ist es möglich, auf wechselnde Erfordernisse individuell einzugehen und zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Derzeit gibt es 550 unterschiedliche Berechnungsformeln und Beziehungen, die zum Teil auf eine Vielzahl von Attributen unterschiedlicher Tabellen zugreifen.
Aus unterschiedlichen Tabellen des Statistikamt Nords und Eingabetabellen der Justizbehörden entstehen durch vorgegebene Berechnungen wiederum neue Tabellen. Die Berechnungen innerhalb der Datenbank werden derzeit von den Datenbankadministratoren hausintern programmiert. So ist es möglich, auf wechselnde Erfordernisse individuell einzugehen und zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Derzeit gibt es 550 unterschiedliche Berechnungsformeln und Beziehungen, die zum Teil auf eine Vielzahl von Attributen unterschiedlicher Tabellen zugreifen.
Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen Datenumfang von 1,09 GB, welche in 4 Bereiche untergliedert ist. Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen statt.
Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen Datenumfang von 1,09 GB, welche in 4 Bereiche untergliedert ist. Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen statt.
1.3 Vergabegegenstand
1.3.1 Übersicht
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox);
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-.
1.3.2 Abgrenzung
Folgende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, sind nicht Bestandteil der Vergabe:
— Der technische Betrieb der Serverservices und –dienste erfolgt durch die Dataport AöR im dortigen Rechenzentrum. Dem Bieter kommen beim Betrieb des Gesamtsystems lediglich Aufgaben des 3rd-Level-Supports für das Gesamtsystem zu;
— Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
— Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
Dauer: 96 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung folgendermaßen gewichtet:
— Bewertungskriterien 25 %;
— Bewertung Projektplanung 25 %;
— Bewertende Teststellung (Use Case) 50 %.
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der „Anlage“ Umsatz] 10 %
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
— 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der 3 Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert;
— 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen;
— 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die „Anlagen“ Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft ausgewertet.
Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung multipliziert (Bsp. 5 maximal erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50 Punkte zu erreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung multipliziert (Bsp. 5 maximal erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50 Punkte zu erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
[Auswertung der „Anlage“ Referenzen] 70 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck „Anlage“ Referenzen beschrieben wurde.
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck „Anlage“ Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 5 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 50 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
— Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw. vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 4 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 30 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
— öffentlichrechtlicher Auftraggeber
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl von 10 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind.
0 Punkte: Die Referenzliste enthält weniger als 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt): 5 %
[Auswertung der „Anlage“ Personalkennzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Personalkennzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Lässt die Bewertung der „Anlage“ Personalkennzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter Bereich): 5 %
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten Bereich“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
d) Darstellung Qualifiziertes Personal: 10 %
[Auswertung der „Anlage“ Qualifiziertes Personal]
Es liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vor. Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen ist geeignet, um die Aufgaben im Rahmen der Einführung (Projektmanagement, Schulung), Bereitstellung (Systemintegration) und Pflege der Fachverfahren (Softwareanpassungen) abdecken zu können.
Es liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vor. Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen ist geeignet, um die Aufgaben im Rahmen der Einführung (Projektmanagement, Schulung), Bereitstellung (Systemintegration) und Pflege der Fachverfahren (Softwareanpassungen) abdecken zu können.
Die Profile werden folgendermaßen bewertet:
5 Punkte: 8 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen doppelt abgedeckt.
3 Punkte: 6 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von einiger Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
1 Punkte: 4 der Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 70 Gewichtung = 350 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 350, 25, 25 und 50 Punkte, insgesamt also 450 Punkte zu erreichen.
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 70 Gewichtung = 350 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 350, 25, 25 und 50 Punkte, insgesamt also 450 Punkte zu erreichen.
Mindeststandards:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur in folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
— Die „Anlage“ Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten);
— Durch die „Anlage“ Qualifiziertes Personal wird eine aureichende Anzahl an qualifizerten Mitarbeitern durch das einreichen von Profilen nachgewiesen (siehe im Einzelnen unten).
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der „Anlage“ Referenzen]
Die „Anlage“ Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).
Die „Anlage“ Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit.
Der Bewerber benennt in der „Anlage“ Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.8.2017 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Der Bewerber benennt in der „Anlage“ Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.8.2017 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar =
— mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
— mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
— setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
— bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
b) Darstellung Qualifiziertes Personal:
[Auswertung der „Anlage“ Qualifiziertes Personal]
Es sollten jeweils mindestens 4 qualifizierte (bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum) Profile (mind. ein Profil pro Profiltyp) vorgelegt werden:
— 1 Profile für den Aufbau der Datenstruktur inklusive dem Import der Daten;
— 1 Profile für die Analyse und das Reporting der Daten;
— 1 Profile für technische Support;
— 1 Profile für die Anwenderbetreuung und Durchführung von Schulungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 10 %:
a) Umsatzentwicklung 10 %
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 90 %:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen) 70 %,
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt) 5 %,
c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter Bereich) 5 %,
d) Darstellung Qualifiziertes Personal 10 %.
Angewendet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 500 Punkte erzielt werden.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die Mindestkriterien erfüllt.
Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge der Bewerber. 10 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2020/S 152-370408 (2020-08-04)
Ergänzende Angaben (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
— Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
— Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
— Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
— Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
Quelle: OJS 2020/S 177-426194 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
• Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
• Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
• Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
• Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung, Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
• Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
• Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
• Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
• Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung folgendermaßen gewichtet:
Bewertungskriterien 25%
Bewertung Projektplanung 25%
Bewertende Teststellung (Use Case) 50%
-
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung folgendermaßen gewichtet:
Bewertungskriterien 25%
Bewertung Projektplanung 25%
Bewertende Teststellung (Use Case) 50%
-
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters,
• Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR,
• Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox,
• Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.1 Ausgangslage und Anlass
1.2 Beschreibung der vorliegenden Daten
Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen. Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück und besitzt ca. 500.000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2.000 bis 2.500 neuen Datensätzen ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70.000 Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen. Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück und besitzt ca. 500.000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2.000 bis 2.500 neuen Datensätzen ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70.000 Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen Datenumfang von 1,09 GB, welche in vier Bereiche untergliedert ist. Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen statt.
Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen Datenumfang von 1,09 GB, welche in vier Bereiche untergliedert ist. Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen statt.
1.3 Vergabegegenstand
1.3.1 Übersicht
• Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des Bieters
• Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR
• Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox),
• Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-.
1.3.2 Abgrenzung
• Der technische Betrieb der Serverservices und –dienste erfolgt durch die Dataport AöR im dortigen Rechenzentrum. Dem Bieter kommen beim Betrieb des Gesamtsystems lediglich Aufgaben des 3rd-Level-Supports für das Gesamtsystem zu.
• Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
• Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
Zusätzliche Informationen:
Bewertungskriterien 25%
Bewertung Projektplanung 25%
Bewertende Teststellung (Use Case) 50%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: RIB datapine GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.