Achtung:
— Ende der Bewerbungszeit: 22.6.2020, 15.00 Uhr.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Vergabekooperation Berlin kostenfrei nach Registrierung vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt:
https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17284064e81-7353129e9a04d993
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3.) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1.) u. des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die an die unter Ziffer I.1. bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3.) eingegangen sind. Mündliche Anfragen sind nicht zulässig.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.1. dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise/Formalitäten wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Nach erfolgter Eignungsprüfung und Eignungsbestätigung seitens der BVG sind die Verdingungsunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff.1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige Verfahrensrelevante Informationen werden über den Vergabemanager AI zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bieterfragen müssen bis spätestens 10.7.2020 eingereicht werden.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Angebotseinreichungsfrist: 15.7.2020, 12.00 Uhr
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist eine spätere Qualifizierung oder Teilnahme an den Preisverhandlungen während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Mögliche Änderungswünsche zum Vertrag sind der BVG mit dem Angebot bekannt zu geben.
Zuschlag:
Die fristgemäße Einreichung sämtlicher Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die weitere Wertung.
Die konkreten Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten.
Die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe Anhand der in Ziff. III.1.1. -III.1.3. genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter
— eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer;
— eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG. § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV);
— das Formblatt Angaben über beabsichtigte Nachunternehmer;
— Konzept zur Beurteilung der in den Zuschlagskriterien genannten Punkte zwingend einzureichen.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die gemäß bekanntgemachter Bewertungsmatrix drei bestplatzierten Bieter werden zu möglichen Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Die möglichen Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 3.8.2020 bis 14.8.2020 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, Ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (siehe Bewertungs-/Zuschlagskriterien) ausgewertet.
Die BVG behält sich jedoch vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen.