Lieferung und Bereitstellung einer Bildmanagementsoftware inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildmanagementsystem
2019-11V-77-4
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Anwendersoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Bereitstellung einer Bildmanagementsoftware inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimerstr. 85
70372 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Bildmanagementsystem inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten; Herbeiführung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bildmanagementsystem inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten; Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Standardsoftware (z.B. Installation, Customizing der Standardsoft-ware,...).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Pflegeleistung kann optional durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Pflegeleistung kann optional durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber in Textform gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
Eine jährliche Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen. Somit ist eine gesamte Vertragslaufzeit maximal für 4 Jahren (48 Monaten) möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind;
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden;
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung zum Nichtvortliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind(Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben- Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlistenerscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben — Anlage 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über mindestens ein Referenzsystem der letzten 3 Jahre, welches mit dem hier zu vergebenden Auftrag im Funktions- und Leistungsumfang vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über mindestens ein Referenzsystem der letzten 3 Jahre, welches mit dem hier zu vergebenden Auftrag im Funktions- und Leistungsumfang vergleichbar ist. Das Referenzsystem muss derzeit im aktuellen Betrieb an 3 verschiedenen Stellen/Behörden im Einsatz sein.
Der Nachweis muss auch die Angabe zu Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragswert und Lieferzeitraum enthalten..
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber/Bieter versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betrauen und sein...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber/Bieter versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Nauheimer Straße 99-100
70372 Stuttgart”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYYCN” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 053-126238 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bildmanagementsystem inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten; Herbeiführung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bildmanagementsystem inklusive Softwarepflege zur Aufnahme, Visualisierung, Bearbeitung und Speicherung von Bilddaten; Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Standardsoftware (z. B. Installation, Customizing der Standardsoft-ware, …)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 053-126238
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-11V-77-4
Titel: Bildmanagementsystem
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYYNM” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 099-237904 (2020-05-19)