Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht wurden;
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
a) vorgesehenen Projektleiter
b) vorgesehener Fachplaner Verkehrsanlage
Allgemeine Hinweise:
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Hochschulabschluß im Bereich Bauingenieurwesen/Architektur oder vergleichbarem Studiengang;
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Planung von Verkehrsanlagen der Eisenbahninfrastruktur; Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter für Planung tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung eines Neubaus oder Erneuerung eines Mittelbahnsteiges oder zweier Außenbahnsteige innerhalb einer Station mit mindestens 120 m Nutzlänge.
2. Planung eines Neubaus oder Erneuerung einer Personenunterführung.
3. Leistungsumfang beinhaltet mind. Lph 3, 4 und 6. Alle diese Lph müssen abgeschlossen sein.
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter für Planung tätig war.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Fachplaner:
1. Hochschulabschluß im Bereich Bauingenieurwesen/Architektur oder vergleichbarem Studiengang;
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Fachplaner für Planung von Verkehrsanlagen der Eisenbahninfrastruktur. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
Referenzen:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner für Planung von Verkehrsanlagen der Eisenbahninfrastruktur tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung eines Neubaus oder Erneuerung eines Mittelbahnsteiges oder zweier Außenbahnsteige innerhalb einer Station mit mindestens 120 m Nutzlänge.
2. Planung eines Neubaus oder einer Erneuerung einer Personenunterführung.
3. Leistungsumfang beinhaltet mind. Lph 3, 4 und 6. Alle diese Lph müssen abgeschlossen sein.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.