Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BIM-Planungsleistung EÜ Hamelner Str. und EÜ Reginastr.
20FEI45206
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: BIM-Planungsleistung EÜ Hamelner Str. und EÜ Reginastr.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 + Los 2”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BIM Planung EÜ Hamelner Str.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: BIM Planung EÜ Hamelner Str. Objektpl.Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“BIM Planung EÜ Hamelner Str. Objektpl.Ing.Bauwerke Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 5-6”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BIM Planung EÜ Reginastraße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: BIM Planung EÜ Reginastraße. Objektpl.Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“BIM Planung EÜ Reginastr Str. Objektpl.Ing.Bauwerke Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 5-6”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünftezurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benanntenPräqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbrachtwerden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise der Eignung entsprechend Veröffentlichung
Vergleichbar (III.1.3) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation)
Beabsichtigte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise der Eignung entsprechend Veröffentlichung
Vergleichbar (III.1.3) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation)
Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (III.1.3)
Über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (III.1.3)
Über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung (III.1.3)
BIM spezifische Eignungskriterien:
— Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert);
— Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software;
— geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter);
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/Seminaren.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn;
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken;
— Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Vergabeunterlagen Vertrag § 10 Sicherheitsleistung.
10.1 Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Siehe Vergabeunterlagen Vertrag § 10 Sicherheitsleistung.
10.1 Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn;
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken;
— Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-12 📅
“Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen...”
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zuerteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/211, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publication File&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kaleertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 077-182968 (2020-04-15)
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: BIM Planung EÜ Hamelner Straße
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“BIM Planung EÜ Reginastraße. Objektpl.Ing.Bauwerke Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 5-6”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 077-182968
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: BIM Planung EÜ Hamelner Straße
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 23
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: BIM Planung EÜ Reginastraße
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WKP Planungsbüro im Bauwesen GmbH
“Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen...”
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 129-317763 (2020-07-03)