Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
C1. Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
Für den Fall, dass die Anlage(n) nicht im Eigentum des Bieters steht (stehen):
Erklärung zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff darauf sowie geeignete Unterlagen, welche die Verfügbarkeit belegen.
Zur Vergleichbarkeit dieser Angaben ist der beigefügte „WAB-Formularsatz Bioabfall" zu verwenden.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
C2. Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Bioabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
C3. Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagengenehmigungen nachzufordern.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
C4. Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
D. Dienstleistungsvertrag:
Der als Teil 5. „Dienstleistungsvertrag für die Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis“ den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist unterschrieben zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Er ist für die Leistungsausführung bzw. das Angebot bindend.
E. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung / F Ggf. Unterauftragnehmererklärung / Für alle Eigenerklärungen bleibt die Nachforderung von Original-Bestätigungen vorbehalten.