Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis

Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb

Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden.
Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-18 Auftragsbekanntmachung
2020-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein. Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Westerwaldkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Str. 15
Postleitzahl: 56424
Postort: Moschheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.wab.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@wab.rlp.de 📧
Telefon: +49 2602 / 6806-0 📞
Fax: +49 2602/80568 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E74818788 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393722
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden.
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Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Geschätzter Gesamtwert: 5 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Beschaffung: Der WesterwaldkreisAbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsverordnung Rheinland-Pfalz.
Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis (WW) mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Das entsprechende Entsorgungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt mit Verdichtungsgebieten vor allem im Süden und Norden des Landkreises. Die Erschließung mit Verkehrswegen ist insbesondere durch die Autobahn A3 und die Bundesstraßen B255, B49 und B8 als sehr günstig zu bezeichnen. Über diese Verkehrswege sind die abfallwirtschaftlichen Betriebsstandorte des Auftraggebers an den überörtlichen Verkehr angebunden und gut erreichbar. Hierzu zählt der Betriebshof in 56424 Moschheim genauso wie die Restabfalldeponiestandorte in 56414 Meudt und 56477 Rennerod mit Wertstoffhof und Umladestation.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des WW gesammelten Bioabfalls (AVV 20 03 01) ab dem 01. September 2021 erneut zu vergeben.
Der Auftragsgegenstand lässt sich zusammengefasst so beschreiben, dass der künftige Auftragnehmer den im WW anfallenden und vom Auftraggeber selbst eingesammelten Bioabfall entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungsanlage oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und anschließend fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen hat.
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Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung mindestens ein Anteil von 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen.
Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.
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Die durch die Behandlung und Entsorgung der Bioabfälle des Auftraggebers in den Umschlag- oder Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der künftige Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt mit Ausnahme der Abtrennung nachgewiesener, enthaltener Störstoffe aus dem in einer eigenen Anlage des Auftragnehmers verarbeiteten Input-Bioabfall-Stoffstrom bis zu einem Anteil von max. 6,5 Gewichtsprozent im Jahr. Bis zu dieser maximalen Menge nimmt der Auftraggeber die Störstoffe frei geliefert zur Anlage in 56477 Rennerod, Vor Wetzelscheid 2, zur eigenen Entsorgung zurück. Darüber hinaus verbleibt auch für Störstoffe die Entsorgungsverantwortung beim Auftragnehmer.
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Um die sichere Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, darf weder die zur Übernahme der Bioabfälle angebotene Umschlaganlage (für den auftragsnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Bioabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner Google Maps, LKW, kürzeste Entfernung).
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Sofern die Bioabfälle unter den genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht direkt bei einer Bioabfallbehandlungs-/Entsorgungsanlage angeliefert werden, hat der künftige Auftragnehmer die vorausgehende Verladung der Bioabfälle auf einer Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage mittels flüssigkeitsdichter Transporteinheiten sicherzustellen. Diese Umlade- und Transportleistungen hat der Bieter/Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu erbringen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.
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Die Jahresmenge von eingesammeltem Bioabfall beträgt im Durchschnitt der letzten Jahre rund 26 000 Mg.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und läuft bis zum 31.8.2023 mit einer ersten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Erste Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung enthält eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und eine zweite Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamter Westerwaldkreis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
A1 Formblatt Nr. 124 VHB Bund – auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft – auch für Nachunternehmer
Es ist den Vergabeunterlagen beigefügt und alternativ dazu auch über den Link http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 abrufbar.
A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.
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— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
B1. Eigenerklärung, dass keine steuer- und/oder abgabenrechtlichen Straf- oder Vollstreckungsverfahren anhängig sind.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
B2. Schriftliche Zusage eines Kreditinstitutes/Kreditversicherers für die erforderliche Vertragserfüllungsbürgschaft nach Ziffer 1.14.
B3. Eigenerklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetztes LTTG Rheinland-Pfalz (sog.Mustererklärung 1). Diese ist als Formblatt den Vergabeunterlagen beigefügt und alternativ dazu auch über den Link https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Arbeit/LTTG/Mustererklaerungen/Mustererklaerung_1_AEntG_Mai2016.pdf abrufbar.
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B4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5. Mio. EUR für die in § 8 Nr. 2 des beigefügten Dienstleistungsvertrages genannten Risiken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
C1. Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
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Für den Fall, dass die Anlage(n) nicht im Eigentum des Bieters steht (stehen):
Erklärung zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff darauf sowie geeignete Unterlagen, welche die Verfügbarkeit belegen.
Zur Vergleichbarkeit dieser Angaben ist der beigefügte „WAB-Formularsatz Bioabfall" zu verwenden.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— auch für Nachunternehmer.
C2. Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Bioabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
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C3. Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagengenehmigungen nachzufordern.
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C4. Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
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D. Dienstleistungsvertrag:
Der als Teil 5. „Dienstleistungsvertrag für die Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis“ den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist unterschrieben zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Er ist für die Leistungsausführung bzw. das Angebot bindend.
E. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung / F Ggf. Unterauftragnehmererklärung / Für alle Eigenerklärungen bleibt die Nachforderung von Original-Bestätigungen vorbehalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wab.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74818788 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Straße 15
Postort: Moschheim
Postleitzahl: 56424
Telefon: +49 260268060 📞
E-Mail: vergabestelle@wab.rlp.de 📧
Fax: +49 260280568 📠
Internetadresse: www.wab.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 162-393722 (2020-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-559021
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 162-393722
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und läuft bis zum 31.8.2023 mit einer ersten Verlängerungsoption von zwei Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung enthält eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.08.2025 und eine zweite Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2020/S 227-559021 (2020-11-17)