Bioabfallbehandlung

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (AöR) für die Stadtverwaltung Landau

Bioabfallbehandlung
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Landau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-04 Auftragsbekanntmachung
2020-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: VgV_14_EWL_2020
Kurze Beschreibung:
Bioabfallbehandlung Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Landau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (AöR) für die Stadtverwaltung Landau
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landau.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Telefon: +49 6341-13-3022 📞
Fax: +49 6341-13-88-3029 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17279fba5b0-73887ce90f8f6b8a 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-264697
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Zu II 2.5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebote ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, der wie folgt ermittelt wird: Bei Preisgleichheit von Angebotswertungspreisen werden die Transportkilometer zur Verwertungsanlage zur Entscheidung herangezogen. Der Bieter mit den niedrigeren Transportkilometern zur Verwertungsanlage bei Angeboten mit dem gleichen Angebotswertungspreis erhält den Zuschlag. Ist auch die Transportentfernung gleich, entscheidet ein Losverfahren. Angebotsvariante 1 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN: Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Entfernungsbemessung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“. Angebotsvariante 2 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG: Bei dieser Variante übernimmt der Bieter die durch den AG erfassten Bioabfälle an einer durch den AG beauftragten Übernahmestelle bzw. Umladestation am Wertstoffwirtschaftszentrum Nord der Südlichen Weinstraße bei 67483 Edesheim. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat die Bioabfälle dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Verwertungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt die Bioabfälle dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von 3,70 EUR brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarianten vergleichbar zu machen. Der AN hat mit der Angebotsabgabe eine oder 2 Verwertungsanlage/n für die Bioabfallverwertung zu benennen. Neben der Angebotsendsumme gem. Preisblatt (Entgelt für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion und weiteren Transport- und oder Handlingskosten) werden bei der Wertung der Angebote in Abhängigkeit des durch den Bieter gelegten Angebotes auch ein – ökologischer Preismalus, der die Kosten des CO2-Ausstosses hinsichtlich der Durchführung von Nachtransporten von der Übernahmestelle bis hin zu der/den durch den AN bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n bewertet (Umweltkosten) bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Vorgehensweise: In einem ersten Schritt wird die Angebotsendsumme für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion ermittelt. Sofern der Bieter die AGV 2, d. h. die Nutzung der Umladestation des AG, ausgewählt hat, wird seiner Angebotsendsumme die Umladekosten in Höhe von 3,78 EUR brutto pro Mg zugeschlagen. In einem zweiten Schritt wird ein Umweltkostenfaktor in Höhe von 160,00 EUR je Mg CO2-Emmission veranschlagt. Basierend auf einer CO2-Äquivalente von 0,112 kg CO2/Mg km werden die Belastungskosten pro Tonne (Mg) und Kilometer (km) bezogen auf den Transportweg (Hin- und Rückweg) von der Übernahmestelle hin zu der/n Verwertungsanlage/n errechnet und sodann mit der entsprechend im Angebot durch den Bieter bezogen auf die Anlage jeweils zugewiesenen Jahresmenge multipliziert. D. h. der ökologische Preismalus wird zu der Angebotsendsumme des Bieters addiert. Zu II.2.10 Angaben über Varianten Es sind folgende „Angebotsvarianten“ (AGV) möglich: AGV 1: Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN Übernahme von Bioabfällen an der vom AN eigens gewählten Übernahmestelle, ggf. Umladung sowie Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen AGV 2: Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG Übernahme an der vom AG vorgegebenen Übernahmestelle, Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bioabfallbehandlung
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Landau.
Geschätzter Gesamtwert: 2 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, ggf. der Nachtransport und die Verwertung von voraussichtlich 4 600 Mg Bioabfälle.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Endgültiges Vertragsende 31.12.2026
Zusätzliche Informationen:
Zu II 2.5. Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebote ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, der wie folgt ermittelt wird:
Bei Preisgleichheit von Angebotswertungspreisen werden die Transportkilometer zur Verwertungsanlage zur Entscheidung herangezogen. Der Bieter mit den niedrigeren Transportkilometern zur Verwertungsanlage bei Angeboten mit dem gleichen Angebotswertungspreis erhält den Zuschlag. Ist auch die Transportentfernung gleich, entscheidet ein Losverfahren.
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Angebotsvariante 1 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN:
Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Entfernungsbemessung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“.
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Angebotsvariante 2 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG:
Bei dieser Variante übernimmt der Bieter die durch den AG erfassten Bioabfälle an einer durch den AG beauftragten Übernahmestelle bzw. Umladestation am Wertstoffwirtschaftszentrum Nord der Südlichen Weinstraße bei 67483 Edesheim. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat die Bioabfälle dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Verwertungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt die Bioabfälle dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von 3,70 EUR brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarianten vergleichbar zu machen.
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Der AN hat mit der Angebotsabgabe eine oder 2 Verwertungsanlage/n für die Bioabfallverwertung zu benennen.
Neben der Angebotsendsumme gem. Preisblatt (Entgelt für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion und weiteren Transport- und oder Handlingskosten) werden bei der Wertung der Angebote in Abhängigkeit des durch den Bieter gelegten Angebotes auch ein – ökologischer Preismalus, der die Kosten des CO2-Ausstosses hinsichtlich der Durchführung von Nachtransporten von der Übernahmestelle bis hin zu der/den durch den AN bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n bewertet (Umweltkosten) bei der Wertung der Angebote berücksichtigt.
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Vorgehensweise:
In einem ersten Schritt wird die Angebotsendsumme für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion ermittelt. Sofern der Bieter die AGV 2, d. h. die Nutzung der Umladestation des AG, ausgewählt hat, wird seiner Angebotsendsumme die Umladekosten in Höhe von 3,78 EUR brutto pro Mg zugeschlagen.
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In einem zweiten Schritt wird ein Umweltkostenfaktor in Höhe von 160,00 EUR je Mg CO2-Emmission veranschlagt. Basierend auf einer CO2-Äquivalente von 0,112 kg CO2/Mg km werden die Belastungskosten pro Tonne (Mg) und Kilometer (km) bezogen auf den Transportweg (Hin- und Rückweg) von der Übernahmestelle hin zu der/n Verwertungsanlage/n errechnet und sodann mit der entsprechend im Angebot durch den Bieter bezogen auf die Anlage jeweils zugewiesenen Jahresmenge multipliziert. D. h. der ökologische Preismalus wird zu der Angebotsendsumme des Bieters addiert.
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Zu II.2.10 Angaben über Varianten
Es sind folgende „Angebotsvarianten“ (AGV) möglich:
AGV 1:
Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN
Übernahme von Bioabfällen an der vom AN eigens gewählten Übernahmestelle, ggf. Umladung sowie Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen
AGV 2:
Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG
Übernahme an der vom AG vorgegebenen Übernahmestelle, Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76829 Landau in der Pfalz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 122ff GWB:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: s. Auflistung Katalog Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung (sowie Gesetzestext §§ 122 und 123 GWB)
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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass (s. Ausführungen § 123 GWB)
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist,
c) über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
d) sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
e) kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
g) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
h) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat,
i) mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ich/Wir erkläre(n) außerdem, dass weitere Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— gültige Gewerbeanmeldung;
— gültiger Berufs-/Handelsregisterauszug;
— gültige Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
— Angaben je nach Rechtsform zu Inhaber und ihre prozentualen Beteiligung an dem Unternehmen.
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angaben zum Gesamtumsatz;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen *);
— Nachweis Haftpflichtversicherung (Personenschäden 2,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR);
— Urkalkulation.
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— 3 vergleichbare Referenzerklärungen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Angabe zur technische Ausrüstung und Ausführung des Auftrages;
— Angaben zu der Anlage zur Behandlung der Bioabfälle (Anlagentyp, Jahresdurchsatzleistung, %-Anteil der ausgeschriebenen Gesamtmenge an Bioabfall der dort zugeführt werden soll, Bezeichnung und Adresse des Anlagenstandortes);
— Vorlage des Realisierungskonzeptes zur Übernahme, ggf. Umladung und Nachtransport der Bioabfälle;
— Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit;
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb o. QM-Zertifikat nach DIN ISO 90000-1 o. gleichwertiger Nachweis;
— Güte u. Prüfzertifikat Gärprodukt RAL-GZ 245 bzw. Kompost RAL-GZ 251 o. gleichwertiger Nachweis;
— Behördliche Genehmigung zum Anlagenbetrieb der Behandlungsanlage für die gegenständlichen Bioabfälle.
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage einer Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz
Samt besonderen Vertragsbedingungen (Vertragsstrafe, Kündigung)
— Angebotsvariante 1 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN:
Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Entfernungsbemessung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“.
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— Angebotsvariante 2 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG:
Bei dieser Variante übernimmt der Bieter die durch den AG erfassten Bioabfälle an einer durch den AG beauftragten Übernahmestelle bzw. Umladestation am Wertstoffwirtschaftszentrum Nord der Südlichen Weinstraße bei 67483 Edesheim. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat die Bioabfälle dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Verwertungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt die Bioabfälle dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.landau.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17279fba5b0-73887ce90f8f6b8a 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Langstraße 9a ab 24.6.2020 Waffenstraße 5
Land: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Langstraße 9a (ab 24.6.2020: Waffenstraße 5)
Postort: Landau
Postleitzahl: 76829
Telefon: +49 6341133022 📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Fax: +49 634113883029 📠
Internetadresse: www.landau.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 109-264697 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558759
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 109-264697
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Zu II 2.5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebote ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, der wie folgt ermittelt wird: Bei Preisgleichheit von Angebotswertungspreisen werden die Transportkilometer zur Verwertungsanlage zur Entscheidung herangezogen. Der Bieter mit den niedrigeren Transportkilometern zur Verwertungsanlage bei Angeboten mit dem gleichen Angebotswertungspreis erhält den Zuschlag. Ist auch die Transportentfernung gleich, entscheidet ein Losverfahren. Angebotsvariante 1 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Entfernungsbemessung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps". Angebotsvariante 2 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG Bei dieser Variante übernimmt der Bieter die durch den AG erfassten Bioabfälle an einer durch den AG beauftragten Übernahmestelle bzw. Umladestation am Wertstoffwirtschaftszentrum Nord der Südlichen Weinstraße bei 67483 Edesheim. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat die Bioabfälle dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Verwertungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt die Bioabfälle dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von 3,70 EURO brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarianten vergleichbar zu machen. Der AN hat mit der Angebotsabgabe eine oder 2 Verwertungsanlage/n für die Bioabfallverwertung zu benennen. Neben der Angebotsendsumme gem. Preisblatt (Entgelt für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion und weiteren Transport- und oder Handlingskosten) werden bei der Wertung der Angebote in Abhängigkeit des durch den Bieter gelegten Angebotes auch ein — ökologischer Preismalus, der die Kosten des CO2-Ausstosses hinsichtlich der Durchführung von Nachtransporten von der Übernahmestelle bis hin zu der/den durch den AN bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n bewertet (Umweltkosten) bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Vorgehensweise: In einem ersten Schritt wird die Angebotsendsumme für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion ermittelt. Sofern der Bieter die AGV 2, d.h. die Nutzung der Umladestation des AG, ausgewählt hat, wird seiner Angebotsendsumme die Umladekosten in Höhe von 3,78 EURO brutto pro Mg zugeschlagen. In einem zweiten Schritt wird ein Umweltkostenfaktor in Höhe von 160,00 EURO je Mg CO2-Emmission veranschlagt. Basierend auf einer CO2-Äquivalente von 0,112 kg CO2/Mg km werden die Belastungskosten pro Tonne (Mg) und Kilometer (km) bezogen auf den Transportweg (Hin- und Rückweg) von der Übernahmestelle hin zu der/n Verwertungsanlage/n errechnet und sodann mit der entsprechend im Angebot durch den Bieter bezogen auf die Anlage jeweils zugewiesenen Jahresmenge multipliziert. D. h. der ökologische Preismalus wird zu der Angebotsendsumme des Bieters addiert. Zu II.2.10 Angaben über Varianten Es sind folgende Angebotsvarianten (AGV) möglich: AGV 1: Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN Übernahme von Bioabfällen an der vom AN eigens gewählten Übernahmestelle, ggf. Umladung sowie Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen AGV 2: Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG Übernahme an der vom AG vorgegebenen Übernahmestelle, Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Angebotsvariante 1 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AN
Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Entfernungsbemessung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps".
Mehr anzeigen
Angebotsvariante 2 – Übernahmestelle bzw. Umladestation durch den AG
Bei dieser Variante übernimmt der Bieter die durch den AG erfassten Bioabfälle an einer durch den AG beauftragten Übernahmestelle bzw. Umladestation am Wertstoffwirtschaftszentrum Nord der Südlichen Weinstraße bei 67483 Edesheim. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat die Bioabfälle dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Verwertungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt die Bioabfälle dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von 3,70 EURO brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarianten vergleichbar zu machen.
Mehr anzeigen
Neben der Angebotsendsumme gem. Preisblatt (Entgelt für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion und weiteren Transport- und oder Handlingskosten) werden bei der Wertung der Angebote in Abhängigkeit des durch den Bieter gelegten Angebotes auch ein — ökologischer Preismalus, der die Kosten des CO2-Ausstosses hinsichtlich der Durchführung von Nachtransporten von der Übernahmestelle bis hin zu der/den durch den AN bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n bewertet (Umweltkosten) bei der Wertung der Angebote berücksichtigt.
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In einem ersten Schritt wird die Angebotsendsumme für die Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion ermittelt. Sofern der Bieter die AGV 2, d.h. die Nutzung der Umladestation des AG, ausgewählt hat, wird seiner Angebotsendsumme die Umladekosten in Höhe von 3,78 EURO brutto pro Mg zugeschlagen.
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In einem zweiten Schritt wird ein Umweltkostenfaktor in Höhe von 160,00 EURO je Mg CO2-Emmission veranschlagt. Basierend auf einer CO2-Äquivalente von 0,112 kg CO2/Mg km werden die Belastungskosten pro Tonne (Mg) und Kilometer (km) bezogen auf den Transportweg (Hin- und Rückweg) von der Übernahmestelle hin zu der/n Verwertungsanlage/n errechnet und sodann mit der entsprechend im Angebot durch den Bieter bezogen auf die Anlage jeweils zugewiesenen Jahresmenge multipliziert. D. h. der ökologische Preismalus wird zu der Angebotsendsumme des Bieters addiert.
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Es sind folgende Angebotsvarianten (AGV) möglich:
Übernahme an der vom AG vorgegebenen Übernahmestelle, Nachtransport und Verwertung von Bioabfällen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,00
Preis (Gewichtung): 0,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Name: SITA Süd GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 2
Postort: Knittlingen
Postleitzahl: 75438
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Name: BEM Umweltservice GmbH
Postort: Ludwigsburg
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Waffenstraße 5
Quelle: OJS 2020/S 227-558759 (2020-11-17)