Inbetriebnahmemanagement Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die Leistungsphasen 3 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert: Leistungs-/Bearbeitungsphasen: — Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt), — Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt), — Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf), — Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 005-20-01141
Kurze Beschreibung:
Inbetriebnahmemanagement
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die
Leistungsphasen 3 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungs-/Bearbeitungsphasen:
— Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
— Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die
Leistungsphasen 3 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungs-/Bearbeitungsphasen:
— Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
— Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-630844
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Projektnummer oder -referenz
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Zuschlagsmatrix:
— Vorgehen im Projekt 30 %,
— Terminplanung 15 %,
— Qualitätssteuerung 15 %,
— Erfahrung Personal 10 %,
— Angebot/Preis 30 %.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber/Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis — Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYMEQ
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis — Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYMEQ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inbetriebnahmemanagement
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die
Leistungsphasen 3 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungs-/Bearbeitungsphasen:
— Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
— Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Das Kármán Auditorium steht seit der Inbetriebnahme des Hörsaalzentrums leer. Die Hochschule hat Bedarf an Hörsaalflächen aufgrund steigender Studentenzahlen angemeldet und möchte das Auditorium wieder in Betrieb nehmen. Hierfür ist aus Eigentümerverpflichtung eine 1:
Das Kármán Auditorium steht seit der Inbetriebnahme des Hörsaalzentrums leer. Die Hochschule hat Bedarf an Hörsaalflächen aufgrund steigender Studentenzahlen angemeldet und möchte das Auditorium wieder in Betrieb nehmen. Hierfür ist aus Eigentümerverpflichtung eine 1:
1 Sanierung notwendig. Die Hochschule hat ihre Modernisierungswünsche und eine Nutzungsänderung (Druckerei) in Projektgrundlagen dem BLB übermittelt. Die Nutzersollvereinbarung ist beidseitig unterschrieben. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. Die Planung befindet sich in LPH3. Die technische Gebäudeausrüstung versorgt die angrenzenden Gebäude in Teilen mit, diese Infrastruktur wird während der Baumaßnahme durch ein Interim in der Außenanlage gewährleistet werden. Vorab wird eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung und die Lüftungsanlage der Tiefgarage Germanistik sind ebenso Bestandteil der Planung.
1 Sanierung notwendig. Die Hochschule hat ihre Modernisierungswünsche und eine Nutzungsänderung (Druckerei) in Projektgrundlagen dem BLB übermittelt. Die Nutzersollvereinbarung ist beidseitig unterschrieben. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. Die Planung befindet sich in LPH3. Die technische Gebäudeausrüstung versorgt die angrenzenden Gebäude in Teilen mit, diese Infrastruktur wird während der Baumaßnahme durch ein Interim in der Außenanlage gewährleistet werden. Vorab wird eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung und die Lüftungsanlage der Tiefgarage Germanistik sind ebenso Bestandteil der Planung.
— Beginn Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) Mai 2021
Vorlage Stufenabschlussbericht: Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) offen.
— Beginn Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) Mai 2021
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen.
Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch Daher werden die Leistungsphasen 2 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch Daher werden die Leistungsphasen 2 bis 9 der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungs-/Bearbeitungsphasen:
— Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt),
— Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
— Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 52056 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Projektsteuerer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel mindestens 5 Jahre — verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag:
— Anlage 1 Interessen/Beteiligungen,
— Anlage 2 Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3 Erklärung zu zwingendem Ausschluss,
— Anlage 4 Erklärung zu Ausschluss,
— Anlage 5 Haftpflichtversicherung und Nachweis,
— Anlage 6 Umsatz für entsprechende Dienstleistungen,
— Anlage 7 Nachweis Referenzen,
— Anlage 8 Anzahl Beschäftigte,
— Anlage 9 Erklärung Technische Ausstattung,
— Anlage 10 Erklärung Nachunternehmer.
Mindeststandards:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung/Projekt-/Objektversicherung die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Anlage 9: Erklärung zur technischen Ausstattung.
Mindeststandards:
Leistungszeitraum für Referenzen:
1.12.2017 bis 30.11.2020
Zwei Referenzen für Inbetriebnahmemanagement, davon mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 2,5 Mio. EUR netto.
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf und Vertragsmanagement
Dokumente URL: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYMEQ/documents🌏
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis — Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat.
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inbetriebnahmemanagement
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-
/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die
Leistungsphasen zwei bis neun der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungs-/Bearbeitungsphasen:
Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt)
Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt)
Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf)
Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf)
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungs-
/Bearbeitungsphasen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die
Leistungsphasen zwei bis neun der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt)
Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt)
Stufe 3: Durchführung IBM (HOAI LPH 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf)
Stufe 4: Abschluss IBM (HOAI LPH 9) (Beauftragung nach gesondertem Abruf)
Das Kármán Auditorium ist ein Hörsaalgebäude mit 8 Hörsälen und einer Cafeteria und befindet sich im Leerstand. Die Hochschule hat Bedarf an Hörsaalflächen aufgrund steigender Studentenzahlen angemeldet und möchte das Auditorium wieder in Betrieb nehmen. Hierfür ist aus Eigentümerverpflichtung eine 1:1 Sanierung notwendig. Die Hochschule hat ihre Modernisierungswünsche und eine Nutzungsänderung (Druckerei) in Projektgrundlagen dem BLB übermittelt. Die Nutzersollvereinbarung ist beidseitig unterschrieben. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. Die Planung durch einen Generalplaner befindet sich in LPH3. Die technische Gebäudeausrüstung versorgt die angrenzenden Gebäude in Teilen mit, diese Infrastruktur wird während der Baumaßnahme durch ein Interim in der Außenanlage gewährleistet werden. Vorab wird eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Die Trinkwasserversorgung und die Lüftungsanlage der Tiefgarage Germanistik sind ebenso Bestandteil der Planung und des Inbetriebnahmemanagements.
Das Kármán Auditorium ist ein Hörsaalgebäude mit 8 Hörsälen und einer Cafeteria und befindet sich im Leerstand. Die Hochschule hat Bedarf an Hörsaalflächen aufgrund steigender Studentenzahlen angemeldet und möchte das Auditorium wieder in Betrieb nehmen. Hierfür ist aus Eigentümerverpflichtung eine 1:1 Sanierung notwendig. Die Hochschule hat ihre Modernisierungswünsche und eine Nutzungsänderung (Druckerei) in Projektgrundlagen dem BLB übermittelt. Die Nutzersollvereinbarung ist beidseitig unterschrieben. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. Die Planung durch einen Generalplaner befindet sich in LPH3. Die technische Gebäudeausrüstung versorgt die angrenzenden Gebäude in Teilen mit, diese Infrastruktur wird während der Baumaßnahme durch ein Interim in der Außenanlage gewährleistet werden. Vorab wird eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Die Trinkwasserversorgung und die Lüftungsanlage der Tiefgarage Germanistik sind ebenso Bestandteil der Planung und des Inbetriebnahmemanagements.
Beginn Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) Mai 2021
Vorlage Stufenabschlussbericht: Stufe 1: Grundlagen IBM (HOAI LPH 2-4) offen
Beginn Stufe 2: Planung IBM (HOAI LPH 5-7) Mai 2021