Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6). Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein. Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht. Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 020-20-00664
Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-442249
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format);
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format);
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leistung der Projektsteuerung, Leistungsstufen 1-5.
Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Beschreibung der Optionen:
Direkt beauftragt werden die Leistungen Leistungsstufen 1 und 2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/ Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/ Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format);
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizei Duisburg Hoffsche Straße 220 - 246 47139 Duisburg Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 12
47051 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel 5 Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel 5 Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Teilnahmeantrag
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen;
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen;
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen;
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen;
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Mindeststandards:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und 3 Mio. EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix).
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Mindeststandards:
1. 2 Referenzen für Projektsteuerung, davon mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 4 Mio. EUR brutto und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 2 Mio. EUR brutto
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind:
— Ausfüllen des Referenzformblattes (Anlage 7);
— Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel 5 Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel 5 Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %;
— Referenzen Projektsteuerung: insgesamt 60 %;
— Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Preis (Gewichtung): 30 %
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag“ mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag“ mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJDW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BLB NRW, Justiziariat
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Postleitzahl: 40470
Fax: +49 21161700-174 📠
Quelle: OJS 2020/S 183-442249 (2020-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Neben dem Preisangebot solle ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept galt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Neben dem Preisangebot solle ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept galt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Neben dem Preisangebot solle ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept galt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochschule Niederrhein:
Campus Mönchengladbach
Webschulstraße 31
41065 Möchengladbach
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
DEA12
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-05 📅
Name: BMP Baumanagement GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJ3B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.