Beschreibung der Beschaffung
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt, für die ausgewählten Bewerber, die Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Erstellung der indikativen Konzepte. Siehe hierzu die Information „Anforderungen Angebotskonzepte".
Zusätzlich zu diesen Unterlagen fordert der BLB NRW Duisburg Planungskonzepte in Form eines integrierten Wettbewerbs ein.
Nach Wertung der indikativen Honorarangebote, des indikativen Konzeptes und der Planungskonzepte, werden die Verhandlungsgespräche erfolgen.
Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten die Bieter die Möglichkeit ihr Honorarangebot sowie die Angebotskonzepte zu überarbeiten und final einzureichen.
Eine Überarbeitung der Planungskonzepte ist nicht vorgesehen.
Die Betreuung, Organisation des intergierten Wettbewerbs und die Vorprüfung der Planungskonzepte erfolgt durch ein externes Planungsbüro.
Der Wettbewerb wird als nicht offenes Verfahren gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt. Der Wettbewerb ist anonym, die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Teilnehmerzahl wird auf maximal fünf begrenzt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Die Registrierungsnummer der AKNW ist beantragt.
Im Rahmen des Wettbewerbs stehen vor allem die konzeptionellen, funktionellen und gestalterischen Aspekte im Vordergrund. Die Jury wird sein Urteil aus Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgende Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
1. Städtebauliche Qualität
— Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee;
— Gliederung;
— Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit;
— Maßstäblichkeit und Angemessenheit;
— Integration in den städtebaulichen Kontext.
2. Architektur- und Gestaltqualität/Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
— Funktionalität inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität;
— Funktionalität in Bezug auf die Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms;
— Innen- und außenräumliche Gestaltqualität;
— Denkmalschutz.
3. Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
— Bauabschnittsbildung;
— Realisierbarkeit;
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Bau und Unterhaltung, Betrieb und Pflege.
4. Nachhaltigkeit und energetische Qualität
Ökologische Ansätze, Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit und energetische Ausrichtung
Der genannte Bewertungsrahmen ist Teil des Unterpunktes 2 in dem Zuschlagkriterium „Entwurf".
Für die Erarbeitung eines Entwurfskonzeptes erhält jeder Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8 000 EUR (brutto)
Weiterhin ist die Ausschüttung wie folgt:
1. Preis: 25 000 EUR (brutto),
2. Preis: 15 000 EUR (brutto),
3. Preis: 10 000 EUR (brutto).
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Der BLB NRW Duisburg verpflichtet sich im Nachgang der Preisgerichtssitzung, mit den Preisträgern über die Konzepte des Auftrages zu verhandeln. Auf Grund der aktuellen Situation durch COVID-19 kann es hier zu kurzfristigen Änderungen kommen. Alle Bieter werden diesbezüglich rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Zur Auswahl des späteren Auftragnehmers werden nur die bekanntgebenden Zuschlagskriterien herangezogen. Die Wertung der Planungskonzepte findet sich als Kriterium in der Zuschlagsmatrix wieder.
Der spätere Auftragnehmer erhält keine erneute Vergütung von bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preissumme, sofern der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Die Bieter verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den BLB NRW Duisburg, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des BLB NRW Duisburg. Urheberrecht, Nutzung und das Recht der Veröffentlichung bestimmt die RPW 2013 (§ 8 Absatz 3). Dem BLB NRW Duisburg steht das Recht zur Erstveröffentlichung und Dokumentation des Wettbewerbes zu. Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung der Bieter, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Bieter, auf sein Eigentum an den Planunterlagen zu verzichten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.