Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg. In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen. Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen" ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen. Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m und ein oberer Poisonwert von 1 000 Faser/m in der Raumluft unterschritten wird. Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen. Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 020-20-00241
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen" ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m
Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen" ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m
Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-20 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2024-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 077-182147
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen" ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m
Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Planungsleistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, Leistungsphasen 1-3 und 5-9.
Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Beschreibung der Optionen:
Direkt beauftragt werden die Leistungen Leistungsphasen 1 und 2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt;
— Projektablauf/Projektorganisation;
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt;
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten;
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.);
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Duisburg-Essen
Campus Essen Universitätsstr. 2
45141 Essen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 12
47051 Duisburg
Campus Duisburg Forsthausweg 2
47057 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel 5 Jahre — verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel 5 Jahre — verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Teilnahmeantrag:
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen;
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen;
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen;
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen;
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Mindeststandards:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix).
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Mindeststandards:
1. zwei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung, davon mindestens eine Referenz der Anlagengruppe 3;
2. die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein;
3. die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung Wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind:
— Ausfüllen des Referenzformblattes (Anlage 7);
— Referenzschreiben — z. B. des Auftraggebers — mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben.
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel 5 Jahre — verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel 5 Jahre — verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %;
— Referenzen Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3: Insgesamt 60 %;
— Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablauf/Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Preis (Gewichtung): 30 %
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag" mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag" mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert — sofern gesetzlich zulässig — fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYZAM
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BLB NRW, Justiziariat
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Postleitzahl: 40470
Fax: +49 21161700-174 📠
Quelle: OJS 2020/S 077-182147 (2020-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m
Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3, gem. §§ 55 ff. HOAI an der Universität Duisburg-Essen auf dem Campus Essen und Duisburg.
In diversen Gebäuden am Campus Duisburg und am Campus Essen wurden noch asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) vorgefunden. Diese asbesthaltigen Brandschutzklappen sollen ausgetauscht werden. Die genaue Anzahl der asbesthaltigen Brandschutzklappen ist nicht bekannt. Es liegen Prüfberichte vor, in welchen asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert werden. Die Angaben sind nicht vollständig und umfassend. Es liegen weiterhin Berichte der Wartungsfirma vor. In diesen Berichten werden ebenfalls asbesthaltige Brandschutzklappen identifiziert. Die Angaben der Wartungsfirma sind ebenfalls nicht vollständig und umfassend. Die Berichte sind zu prüfen, die BSK sind vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist jeweils durch Messung nach VDI 3492 nachzuweisen, dass eine Faserkonzentration von 500 Faser/m
Der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen hat nach Feststellung unverzüglich und schnellstmöglich zu erfolgen.
Der Austausch der Brandschutzklappen erfolgt im laufenden Betrieb. Wartungsintervalle sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Die Maßnahmen sind je Gebäude mit dem Nutzer terminlich und organisatorisch abzustimmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Neben dem Finalen Angebot musste ein erläuterndes finales Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten,
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.),
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Neben dem Finalen Angebot musste ein erläuterndes finales Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten,
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.),
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Handlungsleitfaden des BLB „Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ ist zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Die TRGS-Richtlinien sind bei der Planung und Ausführung zu beachten und umzusetzen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Neben dem Finalen Angebot musste ein erläuterndes finales Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten,
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.),
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
47051 Duisburg, Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg Forsthausweg 2 47057 Duisburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-09 📅
Name: Ingenieurbüro Timmer Reichel GmbH
Postort: Haan
Land: Deutschland 🇩🇪 Mettmann🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 537967.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen