Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Satellitendienstleistungen für HD Fernsehen in 2 Losen: — Los 1: Transponderkapazität HD-Programme auf Astra. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang. — Los 2: HD-Fernsehen: Uplink auf Astra. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Zuführung zur Satellitenposition Astra 19.2 Ost von bayerischen Lokalfernsehangeboten über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024. Diese werden in Form von 1 MPEG-Transportstrom angeliefert und sollen unverändert zu dem Astra-Transponder 1.023 zugeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Uplink von 1 Transportstrom zu Transponder 1.023 auf Astra 1L 19.2 Ost Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsehdienste
Referenznummer: 20201218_vergabe_dvbs
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Satellitendienstleistungen für HD Fernsehen in 2 Losen:
— Los 1: Transponderkapazität HD-Programme auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
— Los 2: HD-Fernsehen: Uplink auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Zuführung zur Satellitenposition Astra 19.2
Gegenstand der Ausschreibung ist der Uplink von 1 Transportstrom zu Transponder 1.023 auf Astra 1L 19.2
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Satellitendienstleistungen für HD Fernsehen in 2 Losen:
— Los 1: Transponderkapazität HD-Programme auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
— Los 2: HD-Fernsehen: Uplink auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Zuführung zur Satellitenposition Astra 19.2
Gegenstand der Ausschreibung ist der Uplink von 1 Transportstrom zu Transponder 1.023 auf Astra 1L 19.2
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsehdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsehdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-624931
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Satellitendienstleistungen für HD Fernsehen in 2 Losen:
— Los 1: Transponderkapazität HD-Programme auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
— Los 2: HD-Fernsehen: Uplink auf Astra.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Zuführung zur Satellitenposition Astra 19.2
Gegenstand der Ausschreibung ist der Uplink von 1 Transportstrom zu Transponder 1.023 auf Astra 1L 19.2
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und
Bezeichnung des Loses: Transponderkapazität HD-Programme auf Astra
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Verbreitung von 14 bayerischen Lokalfernsehangeboten, die in mehreren Programmen zusammengefasst werden, über Satellit in High Definition (HD) im Zeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2024 bzw., im Falle der Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Ausschreibung ist Transponderkapazität für die Verbreitung der bayerischen Lokalfernsehangebote zum Empfang in Haushalten mit Satelliten-Direktempfang.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags für Los 1, bis zum 31. Dezember 2022.
Bezeichnung des Loses: HD-Fernsehen: Uplink auf Astra
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Sonderkündigung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags für Los 2, bis zum 31.12.2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayerische Medien Technik GmbH
Rosenheimer Straße 145e
81671 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
1.6.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
1.6.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
1.6.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
… eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer“) haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ [Anlage A10] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer“) haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ [Anlage A10] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 30 000 EUR, für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 30 000 EUR, für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.6.4. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 500 000,00 EUR für Vermögensschäden.
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a.-b. angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a.-b. angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ [Anlage A11] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1.6.5. Umsatz
Mit dem Angebot sind für das jeweils angebotene Los (1 oder 2) jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre [2017; 2018 und 2019].
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welcher Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Umsatz“ [Anlage A12] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.6.6. Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Mit dem Angebot sind für das angebotene Los/die angebotenen Lose jeweils Referenzprojekte einzureichen.
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat das Formblatt „Referenzprojekte“ [Anlage A13] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Satellitendienstleistungen für Fernsehen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Satellitendienstleistungen für Fernsehen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
— Auftragswerts [Wert der Dienstleistung pro Monat netto],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers,
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn die Leistung nach dem 1.1.2010 erbracht wurde.
Mindeststandards:
Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Satellitendienstleistungen für Fernsehen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Satellitendienstleistungen für Fernsehen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
— Auftragswerts [Wert der Dienstleistung pro Monat netto],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn die Leistung nach dem 1.1.2010 erbracht wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.6.7. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt „Eignungsleihe“ [Anlage A14] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: München
Zusätzliche Informationen:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.