Bodenbelagsarbeiten für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes in Betonbauweise auf dem Gelände des BR im Studio Franken, Grundfläche ca. 31 m x 42 m, ein- bis zweigeschossig mit Teilunterkellerung, BGF ca. 1 900 qm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten im Multifunktionssaal im Studio Franken
BR-2020-0002
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bodenbelagsarbeiten für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes in Betonbauweise auf dem Gelände des BR im Studio Franken, Grundfläche ca. 31 m x 42 m,...”
Kurze Beschreibung
Bodenbelagsarbeiten für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes in Betonbauweise auf dem Gelände des BR im Studio Franken, Grundfläche ca. 31 m x 42 m, ein- bis zweigeschossig mit Teilunterkellerung, BGF ca. 1 900 qm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerischer Rundfunk Studio Franken
Wallensteinstraße 117
90431 Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang stichpunktartig:
— Untergrund vorbereiten (reinigen, schleifen, anspachteln) ca. 1 030 m,
— Kautschukbelag, Standard ca. 550 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang stichpunktartig:
— Untergrund vorbereiten (reinigen, schleifen, anspachteln) ca. 1 030 m,
— Kautschukbelag, Standard ca. 550 m,
— Teppichbelag, Kugelgarn ca. 80 m,
— Verlegeleistung auf bauseitigen Doppelbodenplatten ca. 40 m.
Einschließlich Anschlussarbeiten, Sockelarbeiten, Treppenform etc.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-14 📅
Datum des Endes: 2020-06-19 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter folgendem Link: https://share.ard-zdf-box.de/s/nQRzxbrQZQ8yzTA
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter folgendem Link: https://share.ard-zdf-box.de/s/nQRzxbrQZQ8yzTA
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Dieses Formblatt ist auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter folgendem Link: https://share.ard-zdf-box.de/s/nQRzxbrQZQ8yzTA
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Aufgrund der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen;
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-24
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentraleinkauf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
“Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (AG) werden in der beigefügten Fassung vereinbart.
Fragen zum Leistungsverzeichnis dürfen nur...”
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (AG) werden in der beigefügten Fassung vereinbart.
Fragen zum Leistungsverzeichnis dürfen nur über die Vergabeplattform bis einschließlich 12.2.2020 gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Fragen die über ein anderes Kommunikationsmittel gestellt werden, werden nur über die Vergabeplattform beantwortet!
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYYU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 016-032432 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bodenbelagsarbeiten für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes in Betonbauweise auf dem Gelände des BR im Studio Franken, Grundfläche ca. 31 m x 42 m,...”
Kurze Beschreibung
Bodenbelagsarbeiten für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes in Betonbauweise auf dem Gelände des BR im Studio Franken, Grundfläche ca. 31 m x 42 m, ein- bis 2-geschossig mit Teilunterkellerung, BGF ca. 1 900 qm.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 84823.11 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang stichpunktartig:
— Untergrund vorbereiten (reinigen, schleifen, anspachteln) ca. 1 030 m,
— Kautschukbelag, Standard ca. 550 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang stichpunktartig:
— Untergrund vorbereiten (reinigen, schleifen, anspachteln) ca. 1 030 m,
— Kautschukbelag, Standard ca. 550 m,
— Teppichbelag, Kugelgarn ca. 80 m,
— Verlegeleistung auf bauseitigen Doppelbodenplatten ca. 40 m,
— Einschließlich Anschlussarbeiten, Sockelarbeiten, Treppenform etc..
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-032432
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Gräser Fußbodenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gräser Fußbodenbau
Postanschrift: Niederhohndorfer Str. 65
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 375301108📞
E-Mail: fussbograeser@versanet.de📧
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 84823.11 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYRU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
Sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 215-526084 (2020-10-30)