Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhuette und auf Waldflächen privater Waldbesitzer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenschutzkalkung Georgsmarienhütte
4-2020-00036
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhuette und auf Waldflächen privater Waldbesitzer.”
Kurze Beschreibung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhuette und auf Waldflächen privater Waldbesitzer.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49124 Georgsmarienhütte
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Osnabrück im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhütte auf einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Osnabrück im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhütte auf einer Waldfläche von ca. 650 Hektar. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Fristverkürzung durch die Vorabinformation vom 30.4.2020 nach §38 VgV Amtsblatt 2020/S085-201791” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 085-201791
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-31
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-31
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems, Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1YPPE
Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 137-337170 (2020-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 203246.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Fristverkürzung durch die Vorabinformation vom 30.4.2020 nach §38 VgV Amtsblatt 2020/S085-201791.” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 137-337170
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4-2020-00036
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Durchführung einer forstl. Bodenschutzkalkung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. HeTraLog
Postort: Sommerland
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Steinburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 093 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 203 246 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1Y2QN
Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Regierungsvertretung Lüneburg — Vergabekammer” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 189-456732 (2020-09-24)