Bodenschutzkalkung Georgsmarienhütte

Stadt Georgsmarienhütte

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhuette und auf Waldflächen privater Waldbesitzer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-15 Auftragsbekanntmachung
2020-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 4-2020-00036
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhuette und auf Waldflächen privater Waldbesitzer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Georgsmarienhütte
Postanschrift: Oeseder Str. 85
Postleitzahl: 49124
Postort: Georgsmarienhütte
Kontakt
Internetadresse: http://www.georgsmarienhuette.de 🌏
E-Mail: info@georgsmarienhuette.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YPPE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YPPE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337170
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 085-201791
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Osnabrück im Zuständigkeitsbereich der Stadt Georgsmarienhütte auf einer Waldfläche von ca. 650 Hektar. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49124 Georgsmarienhütte

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Fristverkürzung durch die Vorabinformation vom 30.4.2020 nach §38 VgV Amtsblatt 2020/S085-201791
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems, Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.georgsmarienhuette.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YPPE/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Postanschrift: Am Schölerberg 6
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Telefon: +49 541/56008-250 📞
E-Mail: foa.weser-ems@lwk-niedersachsen.de 📧
Fax: +49 541/56008-258 📠
Land: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.lwk-niedersachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1YPPE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 137-337170 (2020-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203246.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 189-456732
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 137-337170
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1Y2QN

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Fristverkürzung durch die Vorabinformation vom 30.4.2020 nach §38 VgV Amtsblatt 2020/S085-201791.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-26 📅
Name: Fa. HeTraLog
Postort: Sommerland
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland 🇩🇪
Steinburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 203 246 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Regierungsvertretung Lüneburg — Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 189-456732 (2020-09-24)