BOS

Gemeinde Helgoland

Erweiterter Rohbau einer Feuerwache, Rettungswagenstellplatz und Polizeistation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-23 Auftragsbekanntmachung
2021-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste
Referenznummer: 60-20-2
Kurze Beschreibung: Erweiterter Rohbau einer Feuerwache, Rettungswagenstellplatz und Polizeistation.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Helgoland
Postanschrift: Lung Wai 28
Postleitzahl: 27498
Postort: Helgoland
Kontakt
Internetadresse: http://www.helgoland.de 🌏
E-Mail: info@helgoland.de 📧
Telefon: +49 4725-8080 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDXAG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDXAG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-28 📅
Datum des Beginns: 2020-11-21 📅
Datum des Endes: 2021-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 188-453056
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Helgoland
Lung Wai 28
27498 Helgoland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis durch Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Darin müssen folgende Angaben erklärt sein:
Die Bewerber oder Bieter müssen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Mitglied in der Berufsgenossenschaft, in einem Berufsregister u./. Handelsregister eingetragen, keine negativen Eintragungen im Gewerbezentralregister oder über das Vermögen des Bewerbers, die Zuverlässigkeit, die Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern und Abgaben.
Mehr anzeigen
Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Elektronische Übermittlung der Angebote; elektronischer Versand der Mitteilungen nach § 134 GWB.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. 1.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FA Bürger- und Innendienste
Internetadresse: www.helgoland.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGXDXAG/documents 🌏
Kontaktperson: FA Planen und Bauen
Telefon: +49 4725-808-403 📞
E-Mail: d.ulka@helgoland.de 📧
Land: Pinneberg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Dateien und Anhänge sind als PDF oder mit Winrar abgespeichert.
Das sind Plananlagen, Statik und Gutachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDXAG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 188-453056 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 789 316 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384973
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 188-453056
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXRMKY

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Elektronische Übermittlung der Angebote; elektronischer Versand der Mitteilungen nach § 134 GWB

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Name: HC Hagemann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blohmstraße 18
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 407660070 📞
E-Mail: stefan.schwill@hchagemann.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: https://www.hchagemann.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 789 316 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 146-384973 (2021-07-27)