Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Klipphausen
Postanschrift: Talstr. 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klipphausen.de🌏
E-Mail: conny.jacob@klipphausen.de📧
Telefon: +49 35204 / 217-51📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47141116🌏
“Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 134-328831 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. die Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (Ziffer V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. die Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (Ziffer V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
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Quelle: OJS 2020/S 227-556776 (2020-11-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257272.86 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 924 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257272.86 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 924 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten, das Los 2 die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen sowie das Los 4 die Lieferung von Schächten.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
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Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Änderung:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Änderung:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 1 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderung:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 323.924,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 474.606,15 EUR
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Muffen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Klipphausen”
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
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Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 2 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 721.703,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.220.662,40 EUR
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 257.272,86 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 325.703,29 EUR
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für die Materiallose 1, 2 und 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 161_GKL_01-2020-0023
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 150682.15 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Connect Com GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 733700 (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart)
Postanschrift: Stattmannstraße 40
Postleitzahl: 72644
Postort: Oberboihingen
Region: Esslingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@connectcom.de📧
Telefon: +4970229607100📞
URL: www.connectcom.de🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 498959.4 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
Nationale Registrierungsnummer: HRA 2578 (Registergericht: Amtsgericht Dresden)
Postanschrift: Dresdner Straße 2
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Region: Meißen🏙️
E-Mail: klipphausen.info@hti-handel.de📧
Telefon: +49 35204 9660📞
URL: www.hti-dinger-hortmann.de🌏
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 68703.29 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 210001 (Registergericht: Amtsgericht Mannheim)
Postanschrift: Am Bogen 6
Postleitzahl: 01468
Postort: Moritzburg
E-Mail: moritzburg@muffenrohr.de📧
Telefon: 0049 351 885430📞
Fax: 0049 351 8854388 📠
URL: www.muffenrohr.de/moritzburg🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Klipphausen
Nationale Registrierungsnummer: 035204 217-0
Postanschrift: Talstraße 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Region: Meißen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buergermeister@klipphausen.de📧
Telefon: 035204 217-0📞
URL: www.klipphausen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞
Fax: 0341 977 - 1049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞
Fax: 0341 977 - 1049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2025/S 172-585842 (2025-09-05)