Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Klipphausen
Postanschrift: Talstr. 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klipphausen.de🌏
E-Mail: conny.jacob@klipphausen.de📧
Telefon: +49 35204 / 217-51📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47141116🌏
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 – Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten für das zu errichtende NGA-Netz.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 – Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen für das zu errichtende NGA-Netz.
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 3 – Lieferung von Glasfaserkabeln
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 betrifft die Lieferung von Glasfaserkabeln für das zu errichtende NGA-Netz.
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 – Lieferung von Schächten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten für das zu errichtende NGA-Netz.
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 5 – Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Los 5 betrifft die Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden (FTTH-Gebäude/ POP) für das zu errichtende NGA-Netz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Klipphausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund und § 21 des SchwarzarbG vorliegen;
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Eine parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist unzulässig.
Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässig, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässig, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
7. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärungen über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärungen über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden oder ggf. sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
3. Eigenerklärung, dass der Bieter die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
4. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
5. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
2. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
3. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:05
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
1. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt,
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 und 2 sowie III.1.3) Nr. 1 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 und 2 sowie III.1.3) Nr. 1 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote,
5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet,
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Vergabe des Betriebes von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:ralf.jedecke@subreport.de, Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 28.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Vergabe des Betriebes von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:ralf.jedecke@subreport.de, Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 28.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
13. Der Auftraggeber wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341/9773800📞
Fax: +49 341/9771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 134-328831 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. die Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (Ziffer V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. die Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (Ziffer V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 — Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 3 — Lieferung von Glasfaserkabeln
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 — Lieferung von Schächten
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 5 — Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeiten (Maßgeblich ist die Lieferzeit für die Erstbestückung des Projekts (10 % der Leerrohre mit zugehörigen Kleinteilen und Schächten gemäß LV) in Wochen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rücknahme (Maßgeblich ist die Bereitschaft zur Rücknahme nicht verbrauchter Materialien und die damit verbundenen Randbedingungen)
Logistik und Bestellabwicklung (Darstellung des Konzepts zur Logistik: Angaben zu Lagerkapazitäten, Abwicklung der Lieferungen zum Bauunternehmen, Maßnahmen zum Diebstahlschutz, etc.)
Preis (Gewichtung): 70 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-04 📅
Name: Connect Com GmbH
Postanschrift: Stegweg 36-38
Postort: Nürtingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland 🇩🇪 Esslingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Name: HTI Dinger und Hortmann KG
Postanschrift: Dresdner Straße 2
Postort: Klipphausen
Postleitzahl: 01665
Land: Meißen
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-28 📅
Name: Muffenrohr Tiebauhandel GmbH
Postanschrift: Am Bogen 6
Postort: Moritzburg, OT Boxdorf
Postleitzahl: 01468
Name: SysKom Kommunikationstechnik GmbH
Postanschrift: Curiestraße 7
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
9
11
6
3
Quelle: OJS 2020/S 227-556776 (2020-11-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257272.86 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren,
Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten
Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde
Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 257272.86 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in
§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 010-019751 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 010-021173 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 924 EUR 💰
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 323 924 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2023/S 010-024173 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257272.86 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 924 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 721 703 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten, das Los 2 die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen sowie das Los 4 die Lieferung von Schächten.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten, das Los 2 die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen sowie das Los 4 die Lieferung von Schächten.
1️⃣
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
Zusätzliche Informationen:
Beschreibung der Änderung:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 1 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderung:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 323.924,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 474.606,15 EUR
Beschreibung der Änderung:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 1 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderung:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 323.924,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 474.606,15 EUR
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Muffen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Klipphausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen
🏙️
Dauer: 24 Monate Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023_
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 — Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
Zusätzliche Informationen:
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 2 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 721.703,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.220.662,40 EUR
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 2 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 721.703,00 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.220.662,40 EUR
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023.
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 — Lieferung von Schächten
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
Zusätzliche Informationen:
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 257.272,86 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 325.703,29 EUR
Beschreibung der Änderungen:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Gründe für die Änderungen:
Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 257.272,86 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 325.703,29 EUR
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für die Materiallose 1, 2 und 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für die Materiallose 1, 2 und 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 161_GKL_01-2020-0023 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 150682.15 EUR 💰
Kennung des Angebots: ANG_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Connect Com GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 733700 (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart)
Postanschrift: Stattmannstraße 40
Postleitzahl: 72644
Postort: Oberboihingen
Region: Esslingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@connectcom.de📧
Telefon: +4970229607100📞
URL: www.connectcom.de🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 498959.4 EUR 💰
Kennung des Angebots: ANG_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
Nationale Registrierungsnummer: HRA 2578 (Registergericht: Amtsgericht Dresden)
Postanschrift: Dresdner Straße 2
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Region: Meißen
🏙️
E-Mail: klipphausen.info@hti-handel.de📧
Telefon: +49 35204 9660📞
URL: www.hti-dinger-hortmann.de🌏
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 68703.29 EUR 💰
Kennung des Angebots: ANG_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 210001 (Registergericht: Amtsgericht Mannheim)
Postanschrift: Am Bogen 6
Postleitzahl: 01468
Postort: Moritzburg
E-Mail: moritzburg@muffenrohr.de📧
Telefon: 0049 351 885430📞
Fax: 0049 351 8854388 📠
URL: www.muffenrohr.de/moritzburg🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Klipphausen
Nationale Registrierungsnummer: 035204 217-0
Postanschrift: Talstraße 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Region: Meißen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buergermeister@klipphausen.de📧
Telefon: 035204 217-0📞
URL: www.klipphausen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postleitzahl: 04013
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞
Fax: 0341 977 - 1049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.