Breitbandausbau Schulen

Stadt Baesweiler -Amt 66-

Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen in Baesweiler.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-07 Auftragsbekanntmachung
2021-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Referenznummer: A66/13.03.2020/10.00
Kurze Beschreibung:
Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen in Baesweiler.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Baesweiler -Amt 66-
Postanschrift: Mariastraße 2
Postleitzahl: 52499
Postort: Baesweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.baesweiler.de 🌏
E-Mail: arndt.bleimann@stadt.baesweiler.de 📧
Telefon: +49 2401800-305 📞
Fax: +49 2401800-300 📠
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYJY93A/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYJY93A 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-10 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 028-064808
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Der vorläufige Zuwendungsbescheid sieht einen Förderzeitraum bis 7.8.2023 vor.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Stadt Baesweiler ist der Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen im Stadtgebiet Baesweiler.
Im Vorfeld dieses Verfahrens wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Hierzu hat die Stadt Baesweiler vom 20.12.2018 bis zum 21.2.2019 auf dem Breitbandportal des Bundes eine das Stadtgebiet umfassende Markterkundung veröffentlicht:
Als Ergebnis wurde für insgesamt 9 Schulen im Projektgebiet eine Unterversorgung und ein Marktversagen festgestellt.
Die Stadt Baesweiler hat in der Folge Mittel aus dem Programm zur Förderung von Infrastrukturprojekten gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“ beantragt.
Mehr anzeigen
Diese Ausschreibung ist Bestandteil eines Förderverfahrens, das die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Stadt Baesweiler zum Ziel hat. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Planung, den zukunftssicheren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten als auch deren Betrieb zur Versorgung der Schulen mit breitbandigen Telekommunikationsangeboten.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: Der vorläufige Zuwendungsbescheid sieht einen Förderzeitraum bis 7.8.2023 vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verschiedene städtische Schulen
52499 Baesweiler

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB. Im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Eigenerklärung Eignung),
— auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— auf gesonderte Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch Creditreform AG)
— Erklärung über die Investitionen und den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich Breitband, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens seit Bestehen des Unternehmens,
Mehr anzeigen
— Mindestanforderung: Das Unternehmen muss ein Investitionsvolumen von mind. 250 000 EUR in den letzten 3 Jahren nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Telekommunikationsausbau mit Nachweis von FTTB-Leistungen; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
Mehr anzeigen
— Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren, bei der ein vergleichbares Netz innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten fertiggestellt wurde,
— Mindestanforderung: Das Referenzprojekt muss Erfahrung im eigenen Endkundengeschäft nachweisen. Dazu wird soll die Anzahl der direkt angeschlossenen Endkunden im Referenzprojekt getrennt nach Privat- und Gewerbekunden ausgewiesen werden,
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Bau- und Betriebsqualität, wie z. B. Eigenüberwachungsmaßnahmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt 66 – Abwasserbeseitigung- und Straßenbau
Internetadresse: www.baesweiler.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYJY93A/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Baesweiler – Vergabestelle
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2401800-274/214 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt.baesweiler.de 📧
Land: Städteregion Aachen 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Einschlägig ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht einschlägig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer (Teil 4, Kapitel 2 GWB, hier §§ 134 und 155 ff.) wäre nicht statthaft, da der Anwendungsbereich der §§ 134 und 155 ff. GWB nicht eröffnet ist. Evtl. entstehende Kosten durch einen unstatthaften Antrag sind aufgrund dieses Hinweises nicht von dem Konzessionsgeber zu tragen, auch wenn er eine europaweite Ausschreibung in Anlehnung an vergaberechtliche Grundsätze durchführt. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird nicht begründet. Der Auftraggeber bindet sich vorliegend nicht freiwillig an einschlägige gesetzliche Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen, die im GWB geregelt sind. Dies gilt, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Eintragung unter VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen nur, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
Mehr anzeigen
Dieses Verfahren ist an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelehnt.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in elektronischer Form über das Ausschreibungsportal Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, und – sofern sie für das Verfahren relevant sind – allen anderen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Mehr anzeigen
Gewährleistungsausschluss:
Es ist nicht auszuschließen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen ggf. unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt Baesweiler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben, soweit zwingende rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die zu erbringenden Leistungen sowie die bestehenden örtlichen Gegebenheiten auch selbstständig zu informieren und die Angaben der Vergabeunterlagen in diesem Rahmen zu prüfen. Das Risiko unzutreffender oder unvollständiger Angaben haben die Bieter in diesem Rahmen zu tragen und ggf. in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Mit der Abgabe ihrer Angebote erklären sich die Bieter mit dem vorstehenden Gewährleistungsausschluss einverstanden und erklären, dass sie über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der ausgeschriebenen Leistungen ausreichende Kenntnis haben. Mit der Angebotsabgabe wird des Weiteren ein Verzicht auf etwaige Schadenersatzansprüche erklärt, die im Zusammenhang mit unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in den Unterlagen zum Auswahlverfahren stehen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYJY93A.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Aachen
Postanschrift: Postfach 101051
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52010
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 241-94250 📞
E-Mail: poststelle@vg-aachen.nrw.de 📧
Fax: +49 241-942583260 📠
Internetadresse: www.vg-aachen.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Beim Verdacht einer rechtswidrigen Benachteiligung sollte diese der Vergabestelle mitgeteilt werden.
Gem. § 149 Nr. 8 GWB gilt bei dieser Konzessionsvergabe der 1. Teil des GWB, der auch den Primärrechtsschutz über die Vergabekammer regelt, nicht. Neben dem Beschwerdeverfahren an die Bezirksregierung Köln ist daher der Verwaltungsrechtsweg zum Verwaltungsgericht Aachen eröffnet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 028-064808 (2020-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: A66/04.05.2020/10.00/2 Finales Angebot
Gesamtwert des Auftrags: 353302.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-192453
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 028-064808
ABl. S-Ausgabe: 75

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33,25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktgestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Implementierung alternativer Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Niedriste Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 33,25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Name: NetAachen GmbH
Postort: Aaachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 353302.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt 66 — Abwasserbeseitigung- und Straßenbau

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Einschlägig ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht einschlägig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer (Teil 4, Kapitel 2 GWB, hier §§ 134 und 155 ff.) wäre nicht statthaft, da der Anwendungsbereich der §§ 134 und 155 ff. GWB nicht eröffnet ist. Evtl. entstehende Kosten durch einen unstatthaften Antrag sind aufgrund dieses Hinweises nicht von dem Konzessionsgeber zu tragen, auch wenn er eine europaweite Ausschreibung in Anlehnung an vergaberechtliche Grundsätze durchführt. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird nicht begründet. Der Auftraggeber bindet sich vorliegend nicht freiwillig an einschlägige gesetzliche Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen, die im GWB geregelt sind. Dies gilt, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen nur, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
Mehr anzeigen
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in elektronischer Form über das Ausschreibungsportal Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, und - sofern sie für das Verfahren relevant sind - allen anderen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYJYKME.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland des Regierungsbezirks Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 221147-0 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg.koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 075-192453 (2021-04-14)