Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt: Bohrleistungen der Basispakete: Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt: Bohrleistungen der Optionen: Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrungs- und Explorationsarbeiten
Referenznummer: 20FEI47430
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-576257
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 202-491421
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Alle denkbaren Loskombinationen
Bezeichnung des Loses: Basispaket Los 1+Option Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Bezeichnung des Loses: Basispaket Los 2+Option Los 2
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen Los 1:
Das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen muss Referenzen vorlegen, die in den letzten 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen wurden und die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. mindestens 2 Bohrungen im Lockergestein mit über 40 m Aufschlusstiefe (Mindestkerndurchmesser 100 mm) und durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben für Infrastrukurprojekte
a. Referenznachweis der Erkundungsarbeiten mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse mit Angabe des Projektes und Auftraggebers
2. mindestens 2 Bohrungen im Festgestein mit über 40 m Aufschlusstiefe (Festgesteinsanteil größer 20 m, Mindestkerndurchmesser 100 mm) und durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben für Infrastrukurprojekte
a. Referenznachweis der Erkundungsarbeiten mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse mit Angabe des Projektes und Auftraggebers.
Geräteanforderungen Los 1:
Mindestens 3 Bohrgeräte mit folgenden Mindestanforderungen; der Nachweis ist über die Vorlage der Datenblätter mit Angabe des Baujahrs und gültige TÜV-Zertifizierung zu erbringen:
— Bohrverfahren: Rotation und Rammkern,
— Bohrturmneigung: lotrecht,
— Kraftdrehkopf Drehmoment: 6 000 Nm,
— Bohrseilwinde: 20 kN,
— Hakenlast 50 kN,
— Spülpumpenförderstrom: 100 Liter/min bei 10 bar,
— Fahrwerk: 2 Geräte mit Radfahrwerk, ein Gerät mit Raupenfahrwerk.
Referenzen Los 2:
Das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen muss Referenzen vorlegen, die in den letzten 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen wurden und die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. mindestens 2 Bohrungen im Festgestein mit über 80 m Aufschlusstiefe (Festgesteinanteil größer 40 m, Mindestkerndurchmesser 100 mm) und durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben für Infrastrukurprojekte
Geräteanforderungen Los 2:
Mindestens 2 Bohrgeräte mit folgenden Mindestanforderungen; der Nachweis ist über die Vorlage der Datenblätter mit Angabe des Baujahrs und gültige TÜV-Zertifizierung zu erbringen:
— Bohrverfahren: Seilkernverfahren,
— Bohrturmneigung: lotrecht / schräg bis 50
— Kraftdrehkopf Drehmoment: 8 000 Nm,
— Bohrseilwinde: 30 kN,
— Hakenlast 100 kN,
— Spülpumpenförderstrom: 200 Liter/min bei 12 bar,
— Fahrwerk: ein Gerät mit Radfahrwerk, ein Gerät mit Raupenfahrwerk
— Bohrturmneigung: lotrecht / schräg bis 60
— Kraftdrehkopf Drehmoment: 15 000 Nm,
— Bohrseilwinde: 80 kN,
— Hakenlast 150 kN,
— Spülpumpenförderstrom: 500 Liter/min bei 15 bar,
— Fahrwerk: 2 Geräte mit Rad- oder Raupenfahrwerk.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutsche Bahn AG, Richelstraße 3, 80634 München
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 233-576257 (2020-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH,
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH,
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels.
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Name: Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Postort: Mindelheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Unterallgäu
🏙️
Name: Eder Brunnenbau GmbH
Postort: Hebertsfelden
Land: Rottal-Inn
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH,
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 045-113695 (2021-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Datum des Beginns: 2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295882
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-113695
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295884
Quelle: OJS 2022/S 107-295884 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295900
Quelle: OJS 2022/S 107-295900 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1410650.88 EUR 💰
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295903
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: julian.luettger@deutschebahn.com📧
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-025214
Quelle: OJS 2023/S 010-025214 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-05) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: karin.k.bringmann@deutschebahn.com📧
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Referenznummer: 20FEI47430
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in zwei Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1.050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1.000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in zwei Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1.050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1.000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bohrungs- und Explorationsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 798cfd0f-46d8-4ec9-ba05-a3d522711d55
Titel: Basispaket Los 2+Option Los 2
Beschreibung der Beschaffung: Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 83022
Stadt: Rosenheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11 000 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020706935 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5af5de25-bf54-43d3-b99a-3f081752fda4
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 87719
Postort: Mindelheim
Region: Unterallgäu
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 826170120📞
Fax: +49 8261701222 📠
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie
der Erfordenis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine
möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen
Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die
entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus
zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der
Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch
und wirtschaftlich nicht möglich.
Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie
der Erfordenis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine
möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen
Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die
entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus
zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der
Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch
und wirtschaftlich nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende
Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher
durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten
belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
LÄ16
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende
Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher
durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten
belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
LÄ16
Quelle: OJS 2024/S 051-148738 (2024-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Bei der Ausführung der Bohrung D-Ob-BK-10s wurde eine Abwasserleitung angebohrt, die repariert werden musste. Es
handelt sich um eine alte Kanalleitung, die nicht in den Plänen eingezeichnet war. Die Spartenklärung wurde ordnungsgemäß
durchgeführt, der Kanal war jedoch in keinem der Spartenpläne eingezeichnet, so dass die Umstände trotz Sorgfaltspflicht
nicht vorhersehbar waren.
Bei der Ausführung der Bohrung D-Ob-BK-10s wurde eine Abwasserleitung angebohrt, die repariert werden musste. Es
handelt sich um eine alte Kanalleitung, die nicht in den Plänen eingezeichnet war. Die Spartenklärung wurde ordnungsgemäß
durchgeführt, der Kanal war jedoch in keinem der Spartenpläne eingezeichnet, so dass die Umstände trotz Sorgfaltspflicht
nicht vorhersehbar waren.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ9
Der AN musste für die Instandsetzung des Kanals das Podest abmontieren, eine Künette graben und grobe Vorarbeiten für die Freilegung der Leitung ausführen. Im Anschluss daran wurde die beschädigte Kannalleitung durch die Gemeindewerke und
Subunternemher repariert. Nach der Instandsetzung der Leitung wurde das Podest (notwendig für Schrägbohrung) durch den AN wieder aufgebaut.
LÄ9
Der AN musste für die Instandsetzung des Kanals das Podest abmontieren, eine Künette graben und grobe Vorarbeiten für die Freilegung der Leitung ausführen. Im Anschluss daran wurde die beschädigte Kannalleitung durch die Gemeindewerke und
Subunternemher repariert. Nach der Instandsetzung der Leitung wurde das Podest (notwendig für Schrägbohrung) durch den AN wieder aufgebaut.
Quelle: OJS 2024/S 063-185271 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 0b6c198e-6ef5-4f1d-8b44-be54ffbe256b
Titel: Basispaket Los 1+Option Los 1
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020706935 - Los: 1
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die gegenständliche Bohrung war nach Zustellung des schriftlichen Widerspruchsbescheides seitens des Einsenbahn-
Bundesamtes durchzuführen, insofern war die Durchführung der Bohrung rechtlich zulässig und dem Grundstückseigentümer
bewußt, dass er die Durchführung der Bohrung zu dulden hat. Die Blokade und Behinderung der Arbeiten durch den
Grundstückseigentümer war deshalb nicht vorhersehbar.
Die gegenständliche Bohrung war nach Zustellung des schriftlichen Widerspruchsbescheides seitens des Einsenbahn-
Bundesamtes durchzuführen, insofern war die Durchführung der Bohrung rechtlich zulässig und dem Grundstückseigentümer
bewußt, dass er die Durchführung der Bohrung zu dulden hat. Die Blokade und Behinderung der Arbeiten durch den
Grundstückseigentümer war deshalb nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ2
Der Grundstückseigentümer hat dem AN die Betretung seines Grundstücks zur Durchführung der Bohrung D-Ri-BK-14/21
verweigert und die Zufahrt zum Bohrpunkt blockiert. Es entstanden Stillstandskosten der Bohrmannschaft, die das Bohrgerät nicht von den Bohrungen Ri 11 und Ri12 auf die Bohrung Ri14 umsetzen konnten. Zur Abstimmung und Klärung des Sachverhalts waren mehrere Vor-Ort-Termine, Besprechungen und Aufwendungen für die Dokumentation und Erstellung von Stellungnahmen durch den Bauleiter des AN notwendig.
LÄ2
Der Grundstückseigentümer hat dem AN die Betretung seines Grundstücks zur Durchführung der Bohrung D-Ri-BK-14/21
verweigert und die Zufahrt zum Bohrpunkt blockiert. Es entstanden Stillstandskosten der Bohrmannschaft, die das Bohrgerät nicht von den Bohrungen Ri 11 und Ri12 auf die Bohrung Ri14 umsetzen konnten. Zur Abstimmung und Klärung des Sachverhalts waren mehrere Vor-Ort-Termine, Besprechungen und Aufwendungen für die Dokumentation und Erstellung von Stellungnahmen durch den Bauleiter des AN notwendig.
Quelle: OJS 2024/S 063-185820 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es war seitens des AG trotz aller Umsicht und Sorgfalt bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vorhersehbar,
dass es bei den Datenerfassungs- und -übertragungskästen der Piezometermessstellen zu einem Auftreten von Diebstahl der
Batterien kommen könnte, so dass diese Leistungen im Vertrag des AN nicht enthalten sind.
Es war seitens des AG trotz aller Umsicht und Sorgfalt bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vorhersehbar,
dass es bei den Datenerfassungs- und -übertragungskästen der Piezometermessstellen zu einem Auftreten von Diebstahl der
Batterien kommen könnte, so dass diese Leistungen im Vertrag des AN nicht enthalten sind.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ15
Von 5 Piezometermessstellen wurden aus den Übertragungskästen bereits mehrmals von Unbekannten die Batterien entfernt.
Um das zukünftig zu verhindern soll der AN für die 5 Übertragungskästen der Messstellen mit der Anfertigung von Sicherungen durch Bügel und Vorhängeschlösser beauftragt werden.
LÄ15
Von 5 Piezometermessstellen wurden aus den Übertragungskästen bereits mehrmals von Unbekannten die Batterien entfernt.
Um das zukünftig zu verhindern soll der AN für die 5 Übertragungskästen der Messstellen mit der Anfertigung von Sicherungen durch Bügel und Vorhängeschlösser beauftragt werden.
Quelle: OJS 2024/S 063-186445 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters auf der Nordseite des Florianibergs im
Bereich eines vernässten und dadurch sehr weichen Untergrundes durchgeführt werden. Zusätzlich befand sich die Zufahrt
zum Bohrpunkt D-Ob-BK-11 in einem schlechten Zustand, z.T. führte der kurvige und mit Schlaglöchern durchsetzte Weg
durch einen engen Wald. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung
erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der
Baugrundaufschlussbohrung in einer Nasswiese war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht
vorhersehbar und wurde deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt.
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters auf der Nordseite des Florianibergs im
Bereich eines vernässten und dadurch sehr weichen Untergrundes durchgeführt werden. Zusätzlich befand sich die Zufahrt
zum Bohrpunkt D-Ob-BK-11 in einem schlechten Zustand, z.T. führte der kurvige und mit Schlaglöchern durchsetzte Weg
durch einen engen Wald. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung
erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der
Baugrundaufschlussbohrung in einer Nasswiese war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht
vorhersehbar und wurde deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ16
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es
notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
Quelle: OJS 2024/S 063-186475 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Lage der Bohrpunke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt sondern erfolgte erst nach Auftragsvergabe
durch den Baugrundgutachter. Dass die Bohrung im Bereich einer Nasswiese und somit einem schwer zugänglichen Bereich
lieg, in dem umfangreiche Erdbauarbeiten erforderlich werden um dem Bohrpunkt zu erreichen, konnte vom AG bei der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
Die Lage der Bohrpunke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt sondern erfolgte erst nach Auftragsvergabe
durch den Baugrundgutachter. Dass die Bohrung im Bereich einer Nasswiese und somit einem schwer zugänglichen Bereich
lieg, in dem umfangreiche Erdbauarbeiten erforderlich werden um dem Bohrpunkt zu erreichen, konnte vom AG bei der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ10
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters im Bereich einer Nasswiese durchgeführt
werden. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können
und den Aufstellplatz für das Bohrgerät inklusive der notwendigen Baustelleneinrichtungsfläche zu schaffen, war es notwendig auf der nassen Wiese ein Straßenbauvlies auf den betreffenden Flächen auszulegen und einen auf die Anforderungen ausgerichteten Straßenaufbau aus Unterbau und Deckschicht herzustellen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten musste alles wieder zurückgebaut und die beanspruchten Flächen und Wege in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
LÄ10
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters im Bereich einer Nasswiese durchgeführt
werden. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können
und den Aufstellplatz für das Bohrgerät inklusive der notwendigen Baustelleneinrichtungsfläche zu schaffen, war es notwendig auf der nassen Wiese ein Straßenbauvlies auf den betreffenden Flächen auszulegen und einen auf die Anforderungen ausgerichteten Straßenaufbau aus Unterbau und Deckschicht herzustellen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten musste alles wieder zurückgebaut und die beanspruchten Flächen und Wege in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Quelle: OJS 2024/S 063-187489 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ15
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen war nicht geplant Baugrundaufschlussbohrungen innerhalb der Schutzzone III von Trinkwasserschutzgebieten abzuteufen. Auch die gegenständliche Bohrung Nu 16 war ursprünglich außerhalb der Trinkwasserschutzzone III geplant. Aufgrund der Minimierung der Lärmbelastung der Grundstückseigentümerin und der Mieter im Wohn- und teilweise gewerblich genutzten benachbarten Gebäude war es erforderlich den Bohransatzpunkt um 25 m Luftlinie in die Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Sulzbergquellen zu verschieben. Dadurch ergabenben sich zusätzliche Auflagen aus dem Bescheid des WWA auf Grundlage der TrinkwV die zu Mehrleistungen des AN geführt haben, die der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht bei der Ausschreibung der Leistungen nicht vorhersehen konnte.
LÄ15
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen war nicht geplant Baugrundaufschlussbohrungen innerhalb der Schutzzone III von Trinkwasserschutzgebieten abzuteufen. Auch die gegenständliche Bohrung Nu 16 war ursprünglich außerhalb der Trinkwasserschutzzone III geplant. Aufgrund der Minimierung der Lärmbelastung der Grundstückseigentümerin und der Mieter im Wohn- und teilweise gewerblich genutzten benachbarten Gebäude war es erforderlich den Bohransatzpunkt um 25 m Luftlinie in die Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Sulzbergquellen zu verschieben. Dadurch ergabenben sich zusätzliche Auflagen aus dem Bescheid des WWA auf Grundlage der TrinkwV die zu Mehrleistungen des AN geführt haben, die der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht bei der Ausschreibung der Leistungen nicht vorhersehen konnte.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ15
Die Konstruktion der Bohrung wurde aufgrund der Auflagen des WWA auf Grundlage der TrinkwV geändert. Es wurde ein Konzept von der Bohr-ARGE verlangt, abgestimmt und freigegeben. Aufgrund der Auflage wurde die Bohrung mit einem größeren Bohrdurchmesser gebohrt, es wurde ein Standrohr zementiert. Um die Auflagen umsetzen zu können entstanden Mehraufwände für das Setzen eines Standrohres, Aufweiten, Nachverrohren, Sondertransporte der Verrohrung und damit verbundenen Standzeiten.
LÄ15
Die Konstruktion der Bohrung wurde aufgrund der Auflagen des WWA auf Grundlage der TrinkwV geändert. Es wurde ein Konzept von der Bohr-ARGE verlangt, abgestimmt und freigegeben. Aufgrund der Auflage wurde die Bohrung mit einem größeren Bohrdurchmesser gebohrt, es wurde ein Standrohr zementiert. Um die Auflagen umsetzen zu können entstanden Mehraufwände für das Setzen eines Standrohres, Aufweiten, Nachverrohren, Sondertransporte der Verrohrung und damit verbundenen Standzeiten.
Quelle: OJS 2024/S 072-214755 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ16 - Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie der Erfordernis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch und wirtschaftlich nicht möglich.
LÄ16 - Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie der Erfordernis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch und wirtschaftlich nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
Quelle: OJS 2024/S 081-243489 (2024-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ9
Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
LÄ9
Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ9
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
Quelle: OJS 2024/S 085-255988 (2024-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ14
Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
LÄ14
Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ14
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
Quelle: OJS 2024/S 085-257407 (2024-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 07 - Die Baugrundaufschlussbohrung As 14 muss nach Vorgabe des Baugurndgutachters fernab befestigter Wege inmitten eines Waldgebietes durchgeführt werden. Die Zufahrt zum Bohrpunkt besteht lediglich aus einem Waldweg ohne entsprechendem Unterbau zur sicheren Befahrung für schweres Gerät. Deshalb muss die Zufahrt und der Bohrpunkt mit BE-Fläche für den An- und Abtransport und Aufstellen des Bohrgerätes sowie für die Ver- und Entsorgung ertüchtigt werden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden
LÄ 07 - Die Baugrundaufschlussbohrung As 14 muss nach Vorgabe des Baugurndgutachters fernab befestigter Wege inmitten eines Waldgebietes durchgeführt werden. Die Zufahrt zum Bohrpunkt besteht lediglich aus einem Waldweg ohne entsprechendem Unterbau zur sicheren Befahrung für schweres Gerät. Deshalb muss die Zufahrt und der Bohrpunkt mit BE-Fläche für den An- und Abtransport und Aufstellen des Bohrgerätes sowie für die Ver- und Entsorgung ertüchtigt werden.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Herstellung einer Baustraße und Bohrplanum für das Bohrgerät und BE-Fläche für die Baugrundaufschlussborhung As14. Durchführung von Rodungsmaßnahmen, freischneiden von Ästen im Bereich der Zufahrt und Bohrfläche, sowie Antransport, Zwischenlagerung, Aufschütten und Einbau von Schotter inklusive Entsorgung von Aushubmaterial. Nach Abschluss der Bohrarbeiten ist das eingebrachte Material wieder auszubauen und abzutransportieren bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen
Herstellung einer Baustraße und Bohrplanum für das Bohrgerät und BE-Fläche für die Baugrundaufschlussborhung As14. Durchführung von Rodungsmaßnahmen, freischneiden von Ästen im Bereich der Zufahrt und Bohrfläche, sowie Antransport, Zwischenlagerung, Aufschütten und Einbau von Schotter inklusive Entsorgung von Aushubmaterial. Nach Abschluss der Bohrarbeiten ist das eingebrachte Material wieder auszubauen und abzutransportieren bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen
Quelle: OJS 2024/S 101-311736 (2024-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ14 Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung D-Nu-BK-16/21 ist nur über unbefestigte, steile und schmale Wege in schlechtem Zustand möglich, die durch Aufbringen von Schotter ertüchtigt werden müssen, um das Bohrgerät zum Bohrpunkt antransportieren zu können. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstell- und BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht bekannt, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
LÄ14 Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung D-Nu-BK-16/21 ist nur über unbefestigte, steile und schmale Wege in schlechtem Zustand möglich, die durch Aufbringen von Schotter ertüchtigt werden müssen, um das Bohrgerät zum Bohrpunkt antransportieren zu können. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstell- und BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss.
Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht bekannt, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ 14 Um den Bohrpunkt D-Nu-BK-16/21 mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, ist es notwendig die Zufahrt durch Aufbringen von Schotter zu ertüchtigen. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstellfläche des Bohrgerätes und für die Herstellung der BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss.
LÄ 14 Um den Bohrpunkt D-Nu-BK-16/21 mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, ist es notwendig die Zufahrt durch Aufbringen von Schotter zu ertüchtigen. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstellfläche des Bohrgerätes und für die Herstellung der BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss.
Quelle: OJS 2024/S 129-398780 (2024-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 17 - Die unter VII.2.1 beschriebenen Änderungen wurden durch die Fremdbeschädigung des Datenloggers erforderlich. Das Auftreten einer Fremdbeschädigung bei einem Datenlogger konnte vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. Die Reparatur eines Datenloggers ist deshalb im Auftrag auch nicht berücksichtigt.
LÄ 17 - Die unter VII.2.1 beschriebenen Änderungen wurden durch die Fremdbeschädigung des Datenloggers erforderlich. Das Auftreten einer Fremdbeschädigung bei einem Datenlogger konnte vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. Die Reparatur eines Datenloggers ist deshalb im Auftrag auch nicht berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bei der Grundwassermessstelle GWM Sk20 wurde der Datenlogger durch Fremdeinwirkung beschädigt, so dass keine Daten mehr ausgelesen werden konnten. Zur Behebung des Schadens musste der Datenlogger erneuert werden. Da es sich um eine Grundwassermessstelle mit gespanntem Grundwasser handelt, waren zusätzliche Maßnahmen beim Austausch des Datenloggers zu berücksichtigen um einen Austritt von Grundwasser aus der Messstelle zu verhindern.
Bei der Grundwassermessstelle GWM Sk20 wurde der Datenlogger durch Fremdeinwirkung beschädigt, so dass keine Daten mehr ausgelesen werden konnten. Zur Behebung des Schadens musste der Datenlogger erneuert werden. Da es sich um eine Grundwassermessstelle mit gespanntem Grundwasser handelt, waren zusätzliche Maßnahmen beim Austausch des Datenloggers zu berücksichtigen um einen Austritt von Grundwasser aus der Messstelle zu verhindern.
Quelle: OJS 2024/S 145-449784 (2024-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ10 Das Auftreten von artesischen Grundwasserverhältnissen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung in diesem Gebiet nicht bekannt und somit auch nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ10 Aufgrund unerwarteter geologischer Verhältnisse beim Bohren der Bohrung D-Sa-BK-14/21 wurde in einer Tiefe von 53m ein artesischer (gespannter) Grundwasserleiter angebohrt. Um die Bohrung unter diesen neuen Verhältnissen fohrtführen zu können musste das Bohrverfahren von Spülbohrung auf Trockenbohrung umgestellt werden. Die bereits abgeteufte Felsstrecke musste mit Trockenbohrrohren aufgeweitet und bis in eine Tiefe von 64m nachverrohrt werden. In diesem Zusammenhang sind Stillstandszeiten und zusätzliche Arbeitsaufwände zur Beherrschung der artesichen Verhältnisse entstanden.
LÄ10 Aufgrund unerwarteter geologischer Verhältnisse beim Bohren der Bohrung D-Sa-BK-14/21 wurde in einer Tiefe von 53m ein artesischer (gespannter) Grundwasserleiter angebohrt. Um die Bohrung unter diesen neuen Verhältnissen fohrtführen zu können musste das Bohrverfahren von Spülbohrung auf Trockenbohrung umgestellt werden. Die bereits abgeteufte Felsstrecke musste mit Trockenbohrrohren aufgeweitet und bis in eine Tiefe von 64m nachverrohrt werden. In diesem Zusammenhang sind Stillstandszeiten und zusätzliche Arbeitsaufwände zur Beherrschung der artesichen Verhältnisse entstanden.
Quelle: OJS 2024/S 156-484691 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ06 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
//
LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
LÄ06 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
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LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ06 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
LÄ06 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
Quelle: OJS 2024/S 178-549215 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ05 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
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LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
LÄ05 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
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LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben.
Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ05 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
LÄ05 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
Quelle: OJS 2024/S 178-549546 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ10 Die Änderungen ergaben sich aufgrund der unbekannten geologischen Verhältnisse, die sich bei der Durchführung der Bohrungen anders darstellten als zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen angenommen wurde.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ10 Während der Bohrarbeiten zu Sa-10 kam es wegen folgenden unerwarteten Verhältnissen zu Mehrkosten:
1. vollständiger Spülverlust in den Teufenbereichen zwischen 110 - 152 m was aufgrund der Wasserversorgung mittels Tankwagen zu erheblichen Mehraufwänden führte.
2. Wartezeiten für die Bohrmannschaft aufgrund der Wasserversorgung mit Tankwagen.
3. Wegen der unerwarteten geologischen Bedingungen (Kaverne mit Sandeintrag) ist die Verrohrung stecken geblieben und musste geborgen werden.
4. Die unerwarteten geologsichen Bedingungen (Kaverne) machten auch zusätzliche geophysikalische Untersuchungen notwendig und erforderten einen hochkomplexen Zementiervorgang bzw. Verfüllarbeiten des Bohrlochs.
LÄ10 Während der Bohrarbeiten zu Sa-10 kam es wegen folgenden unerwarteten Verhältnissen zu Mehrkosten:
1. vollständiger Spülverlust in den Teufenbereichen zwischen 110 - 152 m was aufgrund der Wasserversorgung mittels Tankwagen zu erheblichen Mehraufwänden führte.
2. Wartezeiten für die Bohrmannschaft aufgrund der Wasserversorgung mit Tankwagen.
3. Wegen der unerwarteten geologischen Bedingungen (Kaverne mit Sandeintrag) ist die Verrohrung stecken geblieben und musste geborgen werden.
4. Die unerwarteten geologsichen Bedingungen (Kaverne) machten auch zusätzliche geophysikalische Untersuchungen notwendig und erforderten einen hochkomplexen Zementiervorgang bzw. Verfüllarbeiten des Bohrlochs.