Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1 050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1 000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrungs- und Explorationsarbeiten
Referenznummer: 20FEI47430
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in 2 Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 045-113695 (2021-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Datum des Beginns: 2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295882
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-113695
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2022/S 107-295882 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295884
Quelle: OJS 2022/S 107-295884 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295900
Quelle: OJS 2022/S 107-295900 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1410650.88 EUR 💰
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295903
Quelle: OJS 2022/S 107-295903 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-24) Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-29 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 123-348898
ABl. S-Ausgabe: 123
Quelle: OJS 2022/S 123-348898 (2022-06-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: julian.luettger@deutschebahn.com📧
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-025214
Quelle: OJS 2023/S 010-025214 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-05) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: karin.k.bringmann@deutschebahn.com📧
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in zwei Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in zwei Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt:
Bohrleistungen der Basispakete:
Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1.050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1.000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels
Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt:
Bohrleistungen der Optionen:
Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bohrungs- und Explorationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung” Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5af5de25-bf54-43d3-b99a-3f081752fda4
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 87719
Postort: Mindelheim
Region: Unterallgäu🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 826170120📞
Fax: +49 8261701222 📠
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende
Januar 2024 durch Dritte mutwillig...”
Text
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende
Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher
durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten
belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
LÄ16
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Quelle: OJS 2024/S 051-148738 (2024-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ9
Der AN musste für die Instandsetzung des Kanals das Podest abmontieren, eine Künette graben und grobe Vorarbeiten für die Freilegung der Leitung...”
Text
LÄ9
Der AN musste für die Instandsetzung des Kanals das Podest abmontieren, eine Künette graben und grobe Vorarbeiten für die Freilegung der Leitung ausführen. Im Anschluss daran wurde die beschädigte Kannalleitung durch die Gemeindewerke und
Subunternemher repariert. Nach der Instandsetzung der Leitung wurde das Podest (notwendig für Schrägbohrung) durch den AN wieder aufgebaut.
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Quelle: OJS 2024/S 063-185271 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ2
Der Grundstückseigentümer hat dem AN die Betretung seines Grundstücks zur Durchführung der Bohrung D-Ri-BK-14/21
verweigert und die Zufahrt zum...”
Text
LÄ2
Der Grundstückseigentümer hat dem AN die Betretung seines Grundstücks zur Durchführung der Bohrung D-Ri-BK-14/21
verweigert und die Zufahrt zum Bohrpunkt blockiert. Es entstanden Stillstandskosten der Bohrmannschaft, die das Bohrgerät nicht von den Bohrungen Ri 11 und Ri12 auf die Bohrung Ri14 umsetzen konnten. Zur Abstimmung und Klärung des Sachverhalts waren mehrere Vor-Ort-Termine, Besprechungen und Aufwendungen für die Dokumentation und Erstellung von Stellungnahmen durch den Bauleiter des AN notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 063-185820 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ15
Von 5 Piezometermessstellen wurden aus den Übertragungskästen bereits mehrmals von Unbekannten die Batterien entfernt.
Um das zukünftig zu verhindern...”
Text
LÄ15
Von 5 Piezometermessstellen wurden aus den Übertragungskästen bereits mehrmals von Unbekannten die Batterien entfernt.
Um das zukünftig zu verhindern soll der AN für die 5 Übertragungskästen der Messstellen mit der Anfertigung von Sicherungen durch Bügel und Vorhängeschlösser beauftragt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 063-186445 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ16
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es
notwendig die Zufahrt zu entasten...”
Text
LÄ16
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es
notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
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Quelle: OJS 2024/S 063-186475 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ10
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters im Bereich einer Nasswiese durchgeführt
werden. Um den Bohrpunkt mit dem...”
Text
LÄ10
Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters im Bereich einer Nasswiese durchgeführt
werden. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können
und den Aufstellplatz für das Bohrgerät inklusive der notwendigen Baustelleneinrichtungsfläche zu schaffen, war es notwendig auf der nassen Wiese ein Straßenbauvlies auf den betreffenden Flächen auszulegen und einen auf die Anforderungen ausgerichteten Straßenaufbau aus Unterbau und Deckschicht herzustellen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten musste alles wieder zurückgebaut und die beanspruchten Flächen und Wege in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 063-187489 (2024-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ15
Die Konstruktion der Bohrung wurde aufgrund der Auflagen des WWA auf Grundlage der TrinkwV geändert. Es wurde ein Konzept von der Bohr-ARGE verlangt,...”
Text
LÄ15
Die Konstruktion der Bohrung wurde aufgrund der Auflagen des WWA auf Grundlage der TrinkwV geändert. Es wurde ein Konzept von der Bohr-ARGE verlangt, abgestimmt und freigegeben. Aufgrund der Auflage wurde die Bohrung mit einem größeren Bohrdurchmesser gebohrt, es wurde ein Standrohr zementiert. Um die Auflagen umsetzen zu können entstanden Mehraufwände für das Setzen eines Standrohres, Aufweiten, Nachverrohren, Sondertransporte der Verrohrung und damit verbundenen Standzeiten.
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Quelle: OJS 2024/S 072-214755 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende Januar 2024 durch Dritte mutwillig...”
Text
Die Vertragsänderung liegt in der Vergütung von Reparaturarbeiten an einer Messstelle welche vom AN hergestellt und Ende Januar 2024 durch Dritte mutwillig mit einem Radlader beschädigt wurde. Zudem wird Stillstand von 2 Tagen vergütet, welcher durch die Entwendung des Radladers (des AN) sowie der darauffogenden polizeilichen Ermittlung entstand. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 11.000 Euro
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Quelle: OJS 2024/S 081-243489 (2024-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ9
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten...”
Text
LÄ9
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
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Quelle: OJS 2024/S 085-255988 (2024-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ14
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten...”
Text
LÄ14
Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen.
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Quelle: OJS 2024/S 085-257407 (2024-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Herstellung einer Baustraße und Bohrplanum für das Bohrgerät und BE-Fläche für die Baugrundaufschlussborhung As14. Durchführung von Rodungsmaßnahmen,...”
Text
Herstellung einer Baustraße und Bohrplanum für das Bohrgerät und BE-Fläche für die Baugrundaufschlussborhung As14. Durchführung von Rodungsmaßnahmen, freischneiden von Ästen im Bereich der Zufahrt und Bohrfläche, sowie Antransport, Zwischenlagerung, Aufschütten und Einbau von Schotter inklusive Entsorgung von Aushubmaterial. Nach Abschluss der Bohrarbeiten ist das eingebrachte Material wieder auszubauen und abzutransportieren bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen
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Quelle: OJS 2024/S 101-311736 (2024-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ 14 Um den Bohrpunkt D-Nu-BK-16/21 mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, ist es notwendig die...”
Text
LÄ 14 Um den Bohrpunkt D-Nu-BK-16/21 mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, ist es notwendig die Zufahrt durch Aufbringen von Schotter zu ertüchtigen. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstellfläche des Bohrgerätes und für die Herstellung der BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss.
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Quelle: OJS 2024/S 129-398780 (2024-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Bei der Grundwassermessstelle GWM Sk20 wurde der Datenlogger durch Fremdeinwirkung beschädigt, so dass keine Daten mehr ausgelesen werden konnten. Zur...”
Text
Bei der Grundwassermessstelle GWM Sk20 wurde der Datenlogger durch Fremdeinwirkung beschädigt, so dass keine Daten mehr ausgelesen werden konnten. Zur Behebung des Schadens musste der Datenlogger erneuert werden. Da es sich um eine Grundwassermessstelle mit gespanntem Grundwasser handelt, waren zusätzliche Maßnahmen beim Austausch des Datenloggers zu berücksichtigen um einen Austritt von Grundwasser aus der Messstelle zu verhindern.
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Quelle: OJS 2024/S 145-449784 (2024-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ10 Aufgrund unerwarteter geologischer Verhältnisse beim Bohren der Bohrung D-Sa-BK-14/21 wurde in einer Tiefe von 53m ein artesischer (gespannter)...”
Text
LÄ10 Aufgrund unerwarteter geologischer Verhältnisse beim Bohren der Bohrung D-Sa-BK-14/21 wurde in einer Tiefe von 53m ein artesischer (gespannter) Grundwasserleiter angebohrt. Um die Bohrung unter diesen neuen Verhältnissen fohrtführen zu können musste das Bohrverfahren von Spülbohrung auf Trockenbohrung umgestellt werden. Die bereits abgeteufte Felsstrecke musste mit Trockenbohrrohren aufgeweitet und bis in eine Tiefe von 64m nachverrohrt werden. In diesem Zusammenhang sind Stillstandszeiten und zusätzliche Arbeitsaufwände zur Beherrschung der artesichen Verhältnisse entstanden.
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Quelle: OJS 2024/S 156-484691 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Text:
“LÄ06 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen,...”
Text
LÄ06 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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Quelle: OJS 2024/S 178-549215 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“LÄ05 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen,...”
Text
LÄ05 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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LÄ12 Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für unvorhergesehene Ortstermine und vorbereitende Arbeiten, wie Umplanung durch Bohrpunktverschiebungen, Terminverschiebungen für die Ausführung der Bohrarbeiten aufgrund Ablehung der Grundstückseigentümern für die Nutzung von Zufahrten, BE-Flächen und Bohrpunkten. Zusätzliche Aufwände an Bauleitertätigkeiten für Pressiometrie, artesische Grundwasserverhältnisse, Herstellung von Baustraßen und Plateaubau aufgrund nicht schwerlastgeeignetem Untergrund, Multipiezometerausbau von Messstellen, Bohrochversuchen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen.
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Quelle: OJS 2024/S 178-549546 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“LÄ10 Während der Bohrarbeiten zu Sa-10 kam es wegen folgenden unerwarteten Verhältnissen zu Mehrkosten:
1. vollständiger Spülverlust in den Teufenbereichen...”
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LÄ10 Während der Bohrarbeiten zu Sa-10 kam es wegen folgenden unerwarteten Verhältnissen zu Mehrkosten:
1. vollständiger Spülverlust in den Teufenbereichen zwischen 110 - 152 m was aufgrund der Wasserversorgung mittels Tankwagen zu erheblichen Mehraufwänden führte.
2. Wartezeiten für die Bohrmannschaft aufgrund der Wasserversorgung mit Tankwagen.
3. Wegen der unerwarteten geologischen Bedingungen (Kaverne mit Sandeintrag) ist die Verrohrung stecken geblieben und musste geborgen werden.
4. Die unerwarteten geologsichen Bedingungen (Kaverne) machten auch zusätzliche geophysikalische Untersuchungen notwendig und erforderten einen hochkomplexen Zementiervorgang bzw. Verfüllarbeiten des Bohrlochs.
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Quelle: OJS 2024/S 187-576330 (2024-09-24)