Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommuniziert mit ihren Kundinnen und Kunden in großem Umfang schriftlich. Sie ist daher darauf angewiesen Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die zuverlässige Zustellung von Birefsendungen in kürzester Zeit. Die BA nimmt derzeit auf regionaler Ebene die Dienste verschiedener Dienstleister in Anspruch. Ziel der Ausschreibung ist es, die Leistung für den Interen Service Saarland neu zu vergeben. Sendungen, die außerhalb der Bundesrepublik zuzustellen sind, sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Eine Vorsortierung der Ausgangspost nach Regionalität und Formaten wird in den Poststellen nicht vorgenommen. Während der Vertragslaufzeit kann es zu Umzügen, zum Wegfall und/oder zu Neuaufnahmen von Dienststellen oder anderen Abhol-/Bringstellen (z. B. Postfächern) kommen. Der Auftragnehmer hat sich derartigen Veränderungen bei der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber kostenfrei anzupassen. Eine Nachverhandlung von Logistik oder sonstigen Kosten ist nicht möglich. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Kurierdienstleistungen nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens sind. Die Dienstleistungen sind für folgende Briefformate zu erbringen:
(1) Format A: L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm bis 20 g.
Hierzu zählen auch Postkarten mit einer Länge von 140 bis 235 mm und einer Breite von 90 bis 125 mm.
(2) Format B: L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g,
(3) Format C: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm bis 500 g,
(4) Format D: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm bis 1000 g,
(5) Einschreiben.
Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten (1) bis (4) über-geben werden. Es erfolgt in dem vorgenannten Formatrahmen keine preisliche Unter-scheidung. Die Einschreiben sind gegen Verlust oder Beschädigung in Höhe von 25 EUR versichert.
Einschreiben werden vom Auftraggeber als solche gekennzeichnet und tragen ein La-bel. Die notwendigen Einlieferungsbelege / Rückscheine werden vom Auftraggeber ausgefüllt. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer einen Einlieferungsnachweis (Quittung) für die Briefsendung.
a) Einschreiben Einwurf:
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung in den Briefkasten oder das Postfach der Empfängerin oder des Empfängers eingeworfen wurde.
b) Einschreiben Übergabe:
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder dem Empfänger/Empfangsberechtigten persönlich gegen Unterschrift übergeben wurde.
c) Einschreiben Rückschein:
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder dem Empfänger/Empfangsberechtigten persönlich gegen Unterschrift übergeben wurde. Der Auftraggeber erhält zusätzlich zum Einlieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder des Empfängers/Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gemäß § 175 Zivilprozessordnung (ZPO) dokumentiert.