Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen erfolgt die Abrechnung ohne Skonto. Die Zahlung erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 VOL/B binnen 30 Tagen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt:
— Preis (Gewichtung 30 %);
— Beschwerdemanagement (Gewichtung 35 %);
— Zustellservice (Gewichtung 35 %).
Detailbeschreibung zum Kriterium Preis:
Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division des Referenzwertes (Bestwert) durch den jeweiligen Angebotspreis und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.
Detailbeschreibung zum Kriterium Beschwerdemanagement:
Die Bewertung der Unterkriterien Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit sowie Leistungsumfang erfolgt innerhalb einer Skala 3 Punkte (optimal), 2 Punkte (durchschnittlich) und 1 Punkt (unterdurchschnittlich) unter Berücksichtigung der Angaben in allen wertbaren Angeboten (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 1).
Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division der jeweils erreichten Punkte durch den Referenzwert (Bestwert) und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.
Detailbeschreibung zum Kriterium Zustellservice:
Die Bewertung des Zustellservice erfolgt innerhalb des festgelegten Rasters unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben im Angebot (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 2).
Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division der jeweils erreichten Punkte durch den Referenzwert (Bestwert) und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Leasingnehmer vor Angebotsabgabe schriftlich da-rauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen,
E-Mail:
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de, Fax: +49 209- 169 3530
Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole. ruhr zu verwenden.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYUA