Briefpostdienste für den Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2024

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle

Die Stadt Gelsenkirchen schreibt die Briefpostdienste (Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen) für den Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2024 (inkl. Verlängerungsoptionen aus).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-04 Auftragsbekanntmachung
2020-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 10/4.1-2020-0210
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt die Briefpostdienste (Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen) für den Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2024 (inkl. Verlängerungsoptionen aus).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Postleitzahl: 45888
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.gelsenkirchen.de 🌏
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de 📧
Telefon: +49 209169-2267 📞
Fax: +49 209169-3530 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYYUA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYYUA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-05 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 108-262381
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen erfolgt die Abrechnung ohne Skonto. Die Zahlung erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 VOL/B binnen 30 Tagen. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt: — Preis (Gewichtung 30 %); — Beschwerdemanagement (Gewichtung 35 %); — Zustellservice (Gewichtung 35 %). Detailbeschreibung zum Kriterium Preis: Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division des Referenzwertes (Bestwert) durch den jeweiligen Angebotspreis und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor. Detailbeschreibung zum Kriterium Beschwerdemanagement: Die Bewertung der Unterkriterien Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit sowie Leistungsumfang erfolgt innerhalb einer Skala 3 Punkte (optimal), 2 Punkte (durchschnittlich) und 1 Punkt (unterdurchschnittlich) unter Berücksichtigung der Angaben in allen wertbaren Angeboten (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 1). Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division der jeweils erreichten Punkte durch den Referenzwert (Bestwert) und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor. Detailbeschreibung zum Kriterium Zustellservice: Die Bewertung des Zustellservice erfolgt innerhalb des festgelegten Rasters unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben im Angebot (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 2). Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division der jeweils erreichten Punkte durch den Referenzwert (Bestwert) und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Leasingnehmer vor Angebotsabgabe schriftlich da-rauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen, E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de, Fax: +49 209- 169 3530 Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole. ruhr zu verwenden. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYUA
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für den Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2022 geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2024.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für den Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2022 geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2024.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist die bundesweite Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen. Neben dem Stadtgebiet von Gelsenkirchen kann das gesamte Bundesgebiet Erfüllungsort sein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung über 3 Referenzen der letzten 2 Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 2;
— Eigenerklärung über die personelle und technische Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU;
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen (sofern erforderlich auf vom Unterauftragnehmer) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 4;
— Eigenerklärung über die Erfüllung der Anzeigepflich gem. § 36 PostG und ggf. gem. § 7 Abs. 3 PostG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 4;
— unterschriebene zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Wildenbruchplatz in Gelsenkirchen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 — Personal und Organisation, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYYUA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
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Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen erfolgt die Abrechnung ohne Skonto. Die Zahlung erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 VOL/B binnen 30 Tagen.
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Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
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Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
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Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt:
— Preis (Gewichtung 30 %);
— Beschwerdemanagement (Gewichtung 35 %);
— Zustellservice (Gewichtung 35 %).
Detailbeschreibung zum Kriterium Preis:
Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division des Referenzwertes (Bestwert) durch den jeweiligen Angebotspreis und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.
Detailbeschreibung zum Kriterium Beschwerdemanagement:
Die Bewertung der Unterkriterien Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit sowie Leistungsumfang erfolgt innerhalb einer Skala 3 Punkte (optimal), 2 Punkte (durchschnittlich) und 1 Punkt (unterdurchschnittlich) unter Berücksichtigung der Angaben in allen wertbaren Angeboten (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 1).
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Die Punktwerte für die Angebote ergeben sich aus der Division der jeweils erreichten Punkte durch den Referenzwert (Bestwert) und anschließender Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.
Detailbeschreibung zum Kriterium Zustellservice:
Die Bewertung des Zustellservice erfolgt innerhalb des festgelegten Rasters unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben im Angebot (Anlage 1, Anhang 3, Nr. 2).
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Leasingnehmer vor Angebotsabgabe schriftlich da-rauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen,
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de, Fax: +49 209- 169 3530
Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole. ruhr zu verwenden.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYUA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-3607 📞
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 108-262381 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1968495.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393888
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 108-262381
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY2L

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für den Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2022 geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2024.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption:
Zwei stillschweigende einjährige Verlängerungen. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschwerdemanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zustellservice
Preis (Gewichtung): 30.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-10 📅
Name: Postcon NRW GmbH
Postanschrift: Stadionring 32
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1968495.24 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 – Personal und Organisation, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 162-393888 (2020-08-17)