Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen bei den Losen ist insgesamt nur gegeben, wenn diese folgende Merkmale aufweisen:
— Alle Referenzen beinhalten zwingend für die normale Briefpost (Sendungsarten 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung) die Brieflaufzeit E+2 und umfassen Briefsendungen für das ganze Bundesgebiet;
— Alle 3 angegebene Referenzen dauern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate an.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.3.2 Nachweis Qualitätsmanagement
Dem Angebot ist ein Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen beizulegen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein.
3.4.3.3 Darstellung der logistischen Infrastruktur
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches bundesweite logistische Netzwerk (Transport-, Sortierzentralen o. ä.) Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Erläutern Sie, wie Sie die Abholung der Sendungen organisieren und durchführen und wie die Sendungen während der gesamten Transportkette zwischen Absender- und Empfängerstelle vor unbefugtem Zugriff gesichert werden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Brieflaufzeiten (E+2), aber auch der Rücklaufzeiten einhalten.