Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
(1) Referenzen des Bewerbers für Instandsetzung beweglicher Brückenüberbauplanungen in den letzten zehn Jahren (Wichtung 60 % und Mindeststandard).
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Vorlage von drei Referenzen des Bewerbers für Instandsetzung beweglicher Brückenüberbauplanungen in den vergangenen zehn Jahren (ab 2009), der bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen und HOAI-Abschnitte, des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angaben der Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet. Als Mindestforderung sind mindestens drei Referenzen der letzten zehn Jahre vorzulegen.
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
— 5 Bewertungspunkte: Referenz für Instandsetzung beweglicher Brücken, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12, Gruppe 6 HOAI) mit Objektplanung in den Leistungsphasen mind. 3 und 6, Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) in den Leistungsphasen mind. 3-6 und Planung für Technische Ausrüstung (Anlage 15 HOAI) in den Leistungsphasen mind. 3 und 6;
— 4 Bewertungspunkte: Referenz für Instandsetzung Ingenieurbauwerk Honorarzone IV oder V mit beweglichen Anlagenteile > 100 t mit Objektplanung in den Leistungsphasen mind. 3-6, Tragwerksplanung in den Leistungsphasen mind. 3 und 5 und Planung für Techniche Ausrüstung in den Leistungsphasen mind. 3 und 6;
— 3 Bewertungspunkte: Referenz für Instandsetzung beweglicher Brücken, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12, Gruppe 6 HOAI) mit Objektplanung in der Leistungsphase mind. 3, Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) in der Leistungsphase mind. 3 und Planung für Technische Ausrüstung (Anlage 15 HOAI) in der Leistungsphase mind. 3;
— 2 Bewertungspunkte: Referenz für Instandsetzung Ingenieurbauwerk mit beweglichen Anlagenteile > 100 t mit Objektplanung in der Leistungsphase mind. 3, Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) in der Leistungsphase mind. 3 und Planung für Techniche Ausrüstung in der Leistungsphase mind. 3;
— 1 Bewertungspunkt: Referenz für Ingenieurbauwerk, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12, Gruppe 6 HOAI) mit Objektplanung in den Leistungsphasen mind. 3 und 6, Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) in den Leistungsphasen mind. 3 und 4, Planung für Technische Ausrüstung (Anlage 15 HOAI) in der Leistungsphase mind. 3. (Mindestanforderung);
— 0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Jede vorgelegte Referenz ab dem Kalenderjahr 2009 mit vergleichbaren Dienstleistungen wird bewertet.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
Als Mindestforderung sind drei Referenzen, der letzten zehn Jahre vorzulegen.
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(2) Referenz für Leistungen in der Planungsmethode Building Information Modelling (Wichtung 40 % und Mindeststandard).
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Vorlage von einer Referenz für Leistungen in der Planungsmethode Building Information Modeling im Konstruktiven Ingenieurbau mit Angaben der Anwendungsfälle im Rahmen der BIM-Methode in den entsprechenden HOAI-Leistungsphasen, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentliche oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners).
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
— 5 Bewertungspunkte: abgeschlossene Planung auf der Basis des 3D-BIM-Modell und Zusammenführung der Fachmodelle (einschl. Kollisionsprüfung) im Konstruktiven Ingenieurbau der Honorarzonen III, IV oder V in den Anwändungsfällen:
Koordination der Fachmodelle, Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanungen, einschl. der Ableitung von 2D Schnitten und Genehmigungsplanung sowie Mengenermittlung als Grundlage für Kostenschätzung, Ausschreibung und Stücklisten, Bauablaufplanung einschl. der Darstellung der wesentlichen Zwischenbauzustände;
— 4 Bewertungspunkte: laufende Planung auf der Basis des 3D-BIM Modell und Zusammenführung der Fachmodelle (einschl. Kollesionsprüfung) im Konstruktiven Ingenieurbau der Honorarzonen III, IV oder V in den Anwändungsfällen:
Koordination der Fachmodelle, Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanungen, einschl. der Ableitung von 2D Schnitten und Genehmigungsplanung sowie Mengenermittlung als Grundlage für Kostenschätzung, Ausschreibung und Stücklisten, Bauablaufplanung einschl. der Darstellung der wesentlichen Zwischenbauzustände;
— 3 Bewertungspunkte: abgeschlossene Planung auf der Basis des 3D-BIM Modell und Zusammenführung der Fachmodelle (einschl. Kollesionsprüfung) im Konstruktiven Ingenieurbau der Honorarzonen III, IV oder V in den Anwändungsfällen:
Koordination der Fachmodelle, Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanungen, einschl. der Ableitung von 2D Schnitten und Genehmigungsplanung;
— 2 Bewertungspunkte: laufende Planung auf der Basis des 3D-BIM Modell und Zusammenführung der Fachmodelle (einschl. Kollesionsprüfung) im Konstruktiven Ingenieurbau der Honorarzonen III, IV oder V in den Anwändungsfällen:
Koordination der Fachmodelle, Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanungen, einschl. der Ableitung von 2D Schnitten und Genehmigungsplanung;
— 1 Bewertungspunkt: Planung eines Konstrutiven Ingenierbauwerkes im 3D-Modell. (Mindestanforderung);
— 0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Jede vorgelegte Referenz mit vergleichbaren Dienstleistungen wird bewertet.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet.
Als Mindestforderung ist eine Referenz vorzulegen.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
— Ziffer 8: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 6,
— Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8,
— Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3,
— Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9,
— Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4,
— Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7,
— Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11.