Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
(1) Referenzen des Prüfingenieurs für Bautechnik (Prüfung Tragwerksplanung) in den letzten 5 Jahren (Wichtung 50 % und Mindeststandard).
Vorlage von 2 Referenzen des Bewerbers für Bautechnik in den vergangenen 5 Jahren für statisch konstruktive Prüfung (Tragwerksplanung), des Auftragswertes, der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angaben der Kontaktdaten des Ansprechpartners). Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Als Mindestforderung sind mindestens 2 Referenzen der letzen 5 Jahre vorzulegen.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
— 5 Bewertungspunkte: Referenz für statisch konstruktive Prüfung von beweglichen Brücken, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6), Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) mind. Lph. 3 und 5;
— 4 Bewertungspunkte: Referenz für statisch konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken mit beweglichen Anlagenteilen > 100 t, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6 HOAI), Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) mind. Lph. 3 und 5;
— 3 Bewertungspunkte: Referenz für statisch konstruktive Prüfung von beweglichen Brücken, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6), Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) mind. Lph. 3;
— 2 Bewertungspunkte: Referenz für statisch konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken mit beweglichen Anlagenteilen > 100 t, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6), Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) mind. Lph. 3;
— 1 Bewertungspunkt: Referenz für statisch konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken, Honorarzone IV oder IV (analog Anlage 12.2, Gruppe 6), Tragwerksplanung (Anlage 14 HOAI) mind. Lph. 3. (Mindestanforderung);
— 0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Jede vorgelegte Referenz mit vergleichbaren Dienstleistungen wird bewertet.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
Als Mindestforderung sind 2 Referenzen, der letzten 5 Jahre vorzulegen.
(2) Referenz der Prüfung Technischer Ausrüstung (Prüfung Starkstromanlagen/Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen/Gebäudeautomation) in den letzten 5 Jahren (Wichtung 50 % und Mindeststandard).
Vorlage von 2 Referenzen des Bewerbes für Technischer Ausrüstung in den vergangenen 5 Jahren, für die Prüfung von Technischer Ausrüstung, des Auftragswertes, der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angaben der Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Als Mindestforderung sind mindestens 2 Referenzen der letzen 5 Jahre vorzulegen.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
— 5 Bewertungspunkte: Referenz der Prüfung von Technischen Anlagen (analog Anlage 15.2 Anlagengruppen 4, 5 und 8, Honorarzone II und III) mind. Lph. 3 und 5 von beweglichen Brücken, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6 HOAI);
— 4 Bewertungspunkte: Referenz der Prüfung von Technischen Anlagen (analog Anlage 15.2 Anlagengruppen 4, 5 und 8, Honorarzone II und III) mind. Lph. 3 und 5 von Ingenieurbauwerken, Honorarzone IV oder V mit beweglichen Anlagenteile > 100 t (analog Anlage 12.2, Gruppe 6 HOAI);
— 3 Bewertungspunkte: Referenz der Prüfung von Technischen Anlagen (analog Anlage 15.2 Anlagengruppe 4, 5 und 8, Honorarzone II und III) mind. Lph. 3 von beweglichen Brücken, Honorarzone III (analog Anlage 12.2, Gruppe 6);
— 2 Bewertungspunkte: Referenz der Prüfung von Technischen Anlagen (analog Anlage 15.2 Anlagengruppe 4 und 5 Honorarzone II) mind. Lph. 3 von Ingenieurbauwerken mit beweglichen Anlagenteile > 100 t, Honorarzone IV oder V (analog Anlage 12.2, Gruppe 6 HOAI);
— 1 Bewertungspunkt: Referenz der Prüfung von Technischen Anlagen (analog Anlage 15.2) mind. Lph.3 und 5 von Ingenieurbauwerken, Honorarzone III (analog Anlage 12.2, Gruppe 6 HOAI) (Mindestanforderung);
— 0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Jede vorgelegte Referenz mit vergleichbaren Dienstleistungen wird bewertet.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
Als Mindestforderung sind 2 Referenzen, der letzten 5 Jahre vorzulegen.
Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 6:
Zulassung zum Prüfingenieur/-in für Bautechnik (Baustatik), in einem Bundesland oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedstaat.
Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
— Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8;
— Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3;
— Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9;
— Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4;
— Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7;
— Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11.