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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Material- und Drucktests
Erstellen von Wegweisern im Innenbereich des Petersberg Entree
— Wegweise schablonieren;
— Wegweiser Folienplotts;
Titelwand...”
Beschreibung der Beschaffung
Material- und Drucktests
Erstellen von Wegweisern im Innenbereich des Petersberg Entree
— Wegweise schablonieren;
— Wegweiser Folienplotts;
Titelwand Ausstellung Foyer
— Druck auf Leinwand.
Beschilderung im Außenbereich
— Übersichtstelen herstellen, liefern und montieren zwiteilig Flächenmaße 210 x 100/210 x 62 cm;
— Kleine Stelen herstellen, liefern und montieren Flächenmaße 110 x 48 cm;
— Stelen an Brüstungsmauern herstellen, liefern und montieren Flächenmaße 70 x 45 cm;
Gebäudeschilder
— entfernen alter Gebäudeschilder;
— Gebäudeschilder groß Flächenmaße 95 x 40 cm;
— Gebäudeschilder klein Flächenmaße 58 x 36 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-09 📅
Datum des Endes: 2021-04-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=364278&criteriaId=9802 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-22
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-22
11:31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 44745.82 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Material- und Drucktests
Erstellen von Wegweisern im Innenbereich des Petersberg Entree:
— Wegweise schablonieren,
— Wegweiser Folienplotts.
Titelwand...”
Beschreibung der Beschaffung
Material- und Drucktests
Erstellen von Wegweisern im Innenbereich des Petersberg Entree:
— Wegweise schablonieren,
— Wegweiser Folienplotts.
Titelwand Ausstellung Foyer:
— Druck auf Leinwand.
Beschilderung im Außenbereich:
— Übersichtstelen herstellen, liefern und montieren zwiteilig Flächenmaße 210 x 100/210 x 62 cm,
— Kleine Stelen herstellen, liefern und montieren Flächenmaße 110 x 48 cm,
— Stelen an Brüstungsmauern herstellen, liefern und montieren Flächenmaße 70 x 45 cm.
Gebäudeschilder:
— entfernen alter Gebäudeschilder,
— Gebäudeschilder groß Flächenmaße 95 x 40 cm,
— Gebäudeschilder klein Flächenmaße 58 x 36 cm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 230-565805
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: OVB 1555/20-23
Titel: BUGA 2021 Ausstellungskonzept Petersberg Entree – Leitsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fuhrmann Werbeservice GmbH
Postort: Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lichtenfels🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 44745.80 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 045-109664 (2021-03-01)