Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BUND-Umwelthaus Neustadt i. H. gGmbH Technische Gebäudeausrüstung
2020-UWH-002-TGA”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der...”
Kurze Beschreibung
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BUND Umwelthaus i. H. gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach der HOAI 2013, § 55, sämtliche Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 8,
— Stufe 1: § 55 (TGA) die LPH 1-4;
— Stufe 2: § 55 (TGA) die LPH 5-8;
u. a. folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:
Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Vor-/Entwurfsplanung einzubeziehen. Betrachtung unterschiedlicher Lüftungskonzepte, die für das geplante Passivhaus tauglich sind, sowie Gegenüberstellung dieser Varianten. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (Architektur) zu erstellen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau" (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-22 📅
Datum des Endes: 2023-05-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
— Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
— Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
— Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt.
— Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor.
— Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes – Projekt Nr. 1 wurde eingehalten
— Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?
— Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 800 m BGF und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 2,5 Mio. brutto – KG 300 + 400 (gem. DIN 276) übernommen.
Bei mehr als 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
— Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 735;
— Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 180;
— Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 150;
— Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 100;
— Maxima erreichbare Gesamtpunktzahl: 1165.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet sind:
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.
2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe).
3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc..
4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen gemäß § 44 VgV für den/die Ingenieur*in des Ingenieurbüros, der/die die Leistung tatsächlich erbringen soll.
5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums.
6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
—...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— „Beratender Ingenieur/Ingenieur" gemäß Unterabschnitt § 75 VgV;
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-02
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDXZZ
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 194-469182 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bund Umwelthaus i.H. gGmbH
Kontaktperson: Projektmanagement Bund-Umwelthaus Neustadt gGmbH Herr Dr. Schmidt
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwelthaus Neustadt i. H. - Technische Ausstattung §55 HOAI
2020-UWH-002-2-TGA
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der...”
Kurze Beschreibung
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300+400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 270 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bund Umwelthaus i. H. gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach der HOAI 2013, § 55, sämtliche Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 8,
— Stufe 1: § 55 (TGA) die LPH 1-4,
— Stufe 2: § 55 (TGA) die LPH 5-8.
u. a. folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:
Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Vor-/Entwurfsplanung einzubeziehen. Betrachtung unterschiedlicher Lüftungskonzepte, die für das geplante Passivhaus tauglich sind, sowie Gegenüberstellung dieser Varianten. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (Architektur) zu erstellen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 194-469182
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Umwelthaus Neustadt i. H. – Technische Ausstattung §55 HOAI
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsbüro Jahnke GmbH
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 270 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 276 635 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPD81X
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 016-037125 (2021-01-20)