Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben. Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 2020-UWH-003-TWP
Kurze Beschreibung:
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostholstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-06 📅
Datum des Beginns: 2020-12-22 📅
Datum des Endes: 2023-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 194-469183
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDXZ3
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbild Tragwerksplanung nach der HOAI 2013, § 51, sämtliche Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 6, sowie die besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 7-8
Entwicklung eines geeigneten Tragwerkskonzeptes, welches sich voraussichtlich als Holztragwerk, bzw. Holzbetonverbundkonstruktion darstellen wird. Diesbezüglich sind unterschiedliche Konzepte zu entwickeln und u.a. hinsichtlich Bauzeit, Primärenergieeinsatz, Brand-, Schall-, und Wärmeschutz und Speichermasse (Sommerl.- Wärmeschutz) einander gegenüber zu stellen. Die Hochwasserschutzfibel ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau" (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Entwicklung eines geeigneten Tragwerkskonzeptes, welches sich voraussichtlich als Holztragwerk, bzw. Holzbetonverbundkonstruktion darstellen wird. Diesbezüglich sind unterschiedliche Konzepte zu entwickeln und u.a. hinsichtlich Bauzeit, Primärenergieeinsatz, Brand-, Schall-, und Wärmeschutz und Speichermasse (Sommerl.- Wärmeschutz) einander gegenüber zu stellen. Die Hochwasserschutzfibel ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau" (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BUND Umwelthaus i. H. gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet sind:
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet sind:
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.
2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe).
3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc..
4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen gemäß § 44 VgV für den/die Ingenieur*in des Ingenieurbüros, der/die die Leistung tatsächlich erbringen soll.
5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums.
6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
— Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
— Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
— Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt.
— Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor.
— Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes – Projekt Nr. 1 wurde eingehalten
— Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?
— Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 800 m
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 800 m
Bei mehr als 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
— Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 780;
— Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 180;
— Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 150;
— Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 100;
— Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1170.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH
Kontakt
Kontaktperson: Projektmanagement BUND-Umwelthaus Neustadt i.H. gGmbH Herr Dr. Schmidt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUPDXZ3/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 194-469183 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Tragwerksplanung (§ 51, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.
Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto
Gesamtwert des Auftrags: 94 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bund-Umwelthaus i. H. gGmbH
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto
Leistungsbild Tragwerksplanung nach der HOAI 2013, § 51, sämtliche Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 6, sowie die besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 7-8:
— Stufe 1: § 51 (TWP) die LPH 1-4,
— Stufe 2: § 51 (TWP) die LPH 5-8.
u. a. folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:
Entwicklung eines geeigneten Tragwerkskonzeptes, welches sich voraussichtlich als Holztragwerk, bzw. Holzbetonverbundkonstruktion darstellen wird. Diesbezüglich sind unterschiedliche Konzepte zu entwickeln und u. a. hinsichtlich Bauzeit, Primärenergieeinsatz, Brand-, Schall-, und Wärmeschutz und Speichermasse (Sommerl.- Wärmeschutz) einander gegenüberzustellen. Die Hochwasserschutzfibel ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Entwicklung eines geeigneten Tragwerkskonzeptes, welches sich voraussichtlich als Holztragwerk, bzw. Holzbetonverbundkonstruktion darstellen wird. Diesbezüglich sind unterschiedliche Konzepte zu entwickeln und u. a. hinsichtlich Bauzeit, Primärenergieeinsatz, Brand-, Schall-, und Wärmeschutz und Speichermasse (Sommerl.- Wärmeschutz) einander gegenüberzustellen. Die Hochwasserschutzfibel ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: Dr. Ehlers - Unland Beratende Ingenieure PartG mbB
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49086
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostholstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 94 305 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH
Kontakt
Kontaktperson: Projektmanagement Bund-Umwelthaus Neustadt i. H. gGmbH Herr Dr. Schmidt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).