Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat – Erweiterungsbau Moabiter Werder – Errichtung einer Trogbaugrube mit Restwasserhaltung und Erdarbeiten – Vergabe 984/2020
— Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat;
— Erweiterungsbau Moabiter Werder (EMW);
— Errichtung einer Trogbaugrube mit Restwasserhaltung und Erdarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 984/2020
Kurze Beschreibung:
“— Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat;” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19 📅
Datum des Beginns: 2021-02-08 📅
Datum des Endes: 2022-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 203-492382
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
“Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.”
Quelle: OJS 2020/S 203-492382 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat”
Gesamtwert des Auftrags: 1793901.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
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Quelle: OJS 2021/S 010-016111 (2021-01-12)