Bnor-324075: Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn.
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen der bonnorange AöR angeliefert. Dabei werden grundsätzlich Abrollcontainer (Hakenlift) eingesetzt. Der Auftragnehmer hat den Bauschutt anzunehmen und entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten und gegebenenfalls zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bundesstadt Bonn: bnor-324075 – Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn
bnor-324075”
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Bnor-324075: Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn.
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit...”
Kurze Beschreibung
Bnor-324075: Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn.
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen der bonnorange AöR angeliefert. Dabei werden grundsätzlich Abrollcontainer (Hakenlift) eingesetzt. Der Auftragnehmer hat den Bauschutt anzunehmen und entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten und gegebenenfalls zu entsorgen.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen der bonnorange AöR angeliefert. Dabei werden grundsätzlich Abrollcontainer (Hakenlift) eingesetzt. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen der bonnorange AöR angeliefert. Dabei werden grundsätzlich Abrollcontainer (Hakenlift) eingesetzt. Der Auftragnehmer hat den Bauschutt anzunehmen und entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten und gegebenenfalls zu entsorgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: — mit der Option der Verlängerung um 1 weiteres Jahr bis max. 31.3.2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (wenn abweichend von Ziffer 20.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Referat Vergabedienste
Etage 5C
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für...”
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen einzureichen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
Bei Verfahren zu Bauleistungen reichen Sie ebenfalls eine ausgefüllte Angebotsdatei im GAEB-Format ein, soweit der Auftraggeber eine GAEB-Datei mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt hat.
Weiteres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Für den Zugang zum Download ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter vmp-rheinland.de erforderlich.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool haben, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYPDM.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 024-053863 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: bonnorange AöR
Postanschrift: Lievelingsweg 110
Postleitzahl: 53119
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bnor-324075: Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen...”
Kurze Beschreibung
Bnor-324075: Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn
Der Bauschutt wird dem Auftragnehmer mit Fahrzeugen der bonnorange AöR angeliefert. Dabei werden grundsätzlich Abrollcontainer (Hakenlift) eingesetzt. Der Auftragnehmer hat den Bauschutt anzunehmen und entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten und gegebenenfalls zu entsorgen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-053863
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: bnor-324075
Titel:
“Annahme und Verwertung und gegebenenfalls Entsorgung von Bauschutt aus dem Stadtgebiet Bonn”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH & Co.KG Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYVDP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 066-157696 (2020-03-31)