Bundesstadt Bonn, bnor-326639, Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn – aufgeteilt in 2 Lose

bonnorange AöR

Bnor-326639
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn – aufgeteilt in 2 Lose
Der Auftragnehmer nimmt den Straßenkehricht von der bonnorange AöR oder einem beauftragten Dritten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Straßenkehricht zu mindestens 90 Gewichtsprozent nach entsprechender Aufbereitung wiederzuverwerten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-10 Auftragsbekanntmachung
2020-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: bnor-326639
Kurze Beschreibung:
Bnor-326639 Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn – aufgeteilt in 2 Lose Der Auftragnehmer nimmt den Straßenkehricht von der bonnorange AöR oder einem beauftragten Dritten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Straßenkehricht zu mindestens 90 Gewichtsprozent nach entsprechender Aufbereitung wiederzuverwerten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: bonnorange AöR
Postanschrift: Lievelingsweg 110
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de 🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYFYPMQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYFYPMQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-13 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 031-072569
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bnor-326639
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn – aufgeteilt in 2 Lose
Der Auftragnehmer nimmt den Straßenkehricht von der bonnorange AöR oder einem beauftragten Dritten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Straßenkehricht zu mindestens 90 Gewichtsprozent nach entsprechender Aufbereitung wiederzuverwerten.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch (Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg und Hardtberg), jährliche Menge ca. 2 570 Mg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg und Hardtberg) jährliche Menge ca. 2 570 Mg.
Beschreibung der Verlängerungen: Mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr, längstens bis 30.6.2023
Bezeichnung des Loses: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch (Stadtbezirke Beuel), jährliche Menge ca. 300 Mg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch, (Stadtbezirke Beuel) jährliche Menge ca. 300 Mg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (wenn abweichend von Ziffer 20.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
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— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Referat Vergabedienste, Etage 5C
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bonn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYFYPMQ/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Telefon: +49 22877-2600 📞
Fax: +49 22877-3602 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften),
— Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder gleichwertiges Zertifikat,
— Name und Anschrift der Annahmestelle und des Verwertungsbetriebes,
— Vorlage eines Notfallplanes, für den Fall eines Nichtbetriebs der gesamten Annahmestelle, aus welchem ersichtlich ist, welche Maßnahmen, wie etwa die als Ersatzvornahme anzufahrende Annahmestellen, geplant sind,
— Erklärungen und Nachweise, einschließlich Verpflichtungserklärung, des Unterauftragnehmers falls beabsichtigt,
— Beschreibung des Behandlungsverfahren,
— Zertifikate der Behandlungsanlage.
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen einzureichen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
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Bei Verfahren zu Bauleistungen reichen Sie ebenfalls eine ausgefüllte Angebotsdatei im GAEB-Format ein, soweit der Auftraggeber eine GAEB-Datei mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt hat.
Weiteres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Für den Zugang zum Download ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter vmp-rheinland.de erforderlich.
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Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool haben, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYPMQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 031-072569 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bnor-326639 Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn -aufgeteilt in 2 Lose- Der Auftragnehmer nimmt den Straßenkehricht von der bonnorange AöR oder einem beauftragten Dritten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Straßenkehricht zu mindestens 90 Gewichtsprozent nach entsprechender Aufbereitung wiederzuverwerten.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-215050
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 031-072569
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYV35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn -aufgeteilt in 2 Lose-
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch,ca. 2 570 Mg.
(Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg und Hardtberg) jährliche Menge
Ca. 2 570 Mg.
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch,
(Stadtbezirke Beuel) jährliche Menge ca. 300 Mg.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-24 📅
Name: REMONDIS GmbH & Co. KG
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 090-215050 (2020-05-05)