Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018; vgl. Anlage zu Ziffer 2.2 des Teilnahmeantrags.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Neubaumaßnahmen aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a)
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare funktionale Anforderungen sowie Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI in mindestens den Anlagengruppen Abwasser, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen erarbeitet wurden.
Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart.
Kategorie b)
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare funktionale Anforderungen sowie Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind, und/oder Projekte, die keinen erhöhten Energiestandard aufweisen.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein. Die Referenzprojekte sind auf je einem separaten A4 Blatt mit Eckdaten und Beschreibungstext sowie Fotos und/oder Plandarstellungen zu erläutern. Die Überprüfung des Qualitätsnachweises erfolgt unter Abfrage der Referenzen.
Maximale Bewertung (10 Punkte): Nachweis von 5 Projekten der Kategorie a)
Mindestbedingungen:
1. mindestens ein Referenzobjekt muss der Kategorie a) entsprechen und im laufenden Betrieb ausgeführt worden sein.
2. mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Bei Nicht-Erfüllung der Mindestkriterien wird das Kriterium Referenzen mit 0 Punkten bewertet.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von = 5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b);
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre = 15 Jahre;
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter = 15;
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation, Qualitätskontrolle, Laufenden Dokumentation der LPH, Regelmäßige Fort-/ Weiterbildung der Mitarbeiter
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1. Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt.
2. Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Weiteres siehe Wertungsmatrix Eignungskriterien.