Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Angaben zum Projektleiter:
— berufliche Befähigung;
— persönliche vergleichbare Referenzen des Projektleiters (maximal 3 werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (1-9) und Fachplanungen Tragwerksplanung (Lph 2-6) bei Brückenneubauten.
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.7.2014 und dem 30.6.2020 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Projektleiters;
— Projektbezeichnung;
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Kurze Beschreibung des Projektes;
— Projektzeitraum;
— Vergleichbarkeit der Referenz (Brückenneubau);
— Baukosten brutto;
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen;
— Randbedingungen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführungen von Leistungen in den letzten 6 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
— berufliche Befähigung;
— vergleichbare Referenzen des Bewerbers (maximal 3 werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (1-9) und Fachplanungen Tragwerksplanung (Lph 2-6) bei Brückenneubauten.
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.7.2014 und dem 30.06.2020 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Bewerbers;
— Projektbezeichnung;
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Kurze Beschreibung des Projektes;
— Projektzeitraum;
— Vergleichbarkeit der Referenz (Brückenneubau);
— Baukosten brutto;
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen;
— Randbedingungen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Eine vergleichbare Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3-8) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 3-6) für einen Brückenneubau als Überführung einer Autobahn.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Siehe auch Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.