Bustransferleistungen für das Einwohnerzentralamt Hamburg

Behörde für Inneres und Sport – Polizei

Transport von Personen innerhalb Hamburgs sowie zu Übergabestellen im gesamten Bundesgebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-07 Auftragsbekanntmachung
2021-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
Referenznummer: BIS 2020212519
Kurze Beschreibung:
Transport von Personen innerhalb Hamburgs sowie zu Übergabestellen im gesamten Bundesgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Postanschrift: Mexikoring 33
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-np/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=otoQ3cjtbvk%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480019
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Bustranferleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister, Erklärung zur Verschwiegenheit, Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindeslohnes, Eigenerklärung PBZugV, Eigenerklärung zum Fahrzeugbestand
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Firmanangaben, Leistungsverzeichnis

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Eilrich, Dirk
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=otoQ3cjtbvk%253d 🌏
URL der Teilnahme: www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 198-480019 (2020-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-061071
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 198-480019
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bustranferleistungen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: HCT Busvermietung GmbH
Postanschrift: Georgswerder Bogen 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen fürdie Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 025-061071 (2021-02-01)