BÜW – Hbf Osnabrück – Umbau BuPo

DB Station&Service AG (Bukr 11)

Bauüberwachung – Osnabrück BuPol Pl I – G01133211.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-18 Auftragsbekanntmachung
2021-01-14 Ergänzende Angaben
2021-02-02 Ergänzende Angaben
2021-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Gebäudeüberwachung
Referenznummer: 20FEI48302
Kurze Beschreibung: Bauüberwachung – Osnabrück BuPol Pl I – G01133211.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Gebäudeüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Gebäudeüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: einkauf-online@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/16007256-4f7c-4952-a673-471ff85d05cf 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/16007256-4f7c-4952-a673-471ff85d05cf 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Datum des Beginns: 2021-03-30 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626353
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los1 BÜW Hochbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los1 BÜW Hochbau (siehe Vertrag und Anlagen).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los2 BÜW TGA.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Behnke, Kathrin
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/16007256-4f7c-4952-a673-471ff85d05cf 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Hammerbrookstraße 44
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Telefon: +49 4039182050 📞
E-Mail: kathrin.behnke@deutschebahn.com 📧
Land: Hamburg 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 250-626353 (2020-12-18)
Ergänzende Angaben (2021-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 012-026307
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 250-626353
ABl. S-Ausgabe: 12
Quelle: OJS 2021/S 012-026307 (2021-01-14)
Ergänzende Angaben (2021-02-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-062773
ABl. S-Ausgabe: 25
Quelle: OJS 2021/S 025-062773 (2021-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 90 950 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-245356
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 BÜW Hochbau
Kurze Beschreibung: Los 1 BÜW Hochbau.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – BÜW TGA
Kurze Beschreibung: Los 2 – BÜW TGA.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: ai Consult GmbH
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 90 950 EUR 💰
Name: ZETCON Ingenieure GmbH
Postort: Bochum
Gesamtwert des Auftrags: 115707.64 EUR 💰

Referenz
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 093-245356 (2021-05-10)