Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende Nachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben abzugeben. Liegen die unten genannten Formulare mit Angebotsabgabe nicht vor, führt dies zum Ausschluss:
— Mindestanforderungen nach BbgVergG (Formular 5.3),
— Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124),
— Angebotsschreiben (Formular 213),
— Angaben zur Preisermittlung (Formulare 221 und 222),
— Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Formular),
— Produktangaben in folgenden Positionen: siehe Leistungsverzeichnis Seite 27,
— Verzeichnis der Nachunternehmer (Formular 233 – Bei Bedarf, falls NU zum Einsatz kommen),
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formular 234 – Bei Bedarf, falls eine BA notwendig),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235 – Bei Bedarf – falls Eignungsleihe in Frage kommt).
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Abgabe der Unterkriterien der Eigenerklärung 124:
—— Erklärung Zahl jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
—— Referenznachweise über frühere Leistungen (Formular),
—— Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre,
—— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerkerrolle bzw. Industrie- und Handelskammer,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls Unternehmen beitragspflichtig ist,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
—— Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Formular 236: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Mindestanforderungen Nachunternehmer nach BbgVergG,
— Produktdatenblätter benannter Fabrikate,
— Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen).
Gewünscht wäre zudem die GAEB-Datei – Leistungsverzeichnis mit den Preisen, wenn möglich.