Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit 2012, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen, einschließlich der Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners und Referenzbescheinigungen. Sämtliche geforderten Leistungen müssen innerhalb des o. g. Zeitrahmens liegen. Leistungen die vor 2012 erbracht wurden, werden nicht gewertet.
LB: Objektplanung Ingenieurbauwerke ≥ HZ III, Lph 1 bis 4 und 6:
— 2 Brückenbauwerke als Straßenbrücke über eine Bahnstrecke ab 20 m Gesamtstützweite als Neubau bzw. Ersatzneubau;
— 1 Brückenbauwerk als Straßenbahnbrücke über eine Bahnstrecke ab 20 m Gesamtstützweite als Neubau bzw. Ersatzneubau.
LB: Tragwerksplanung ≥ HZ III, Lph 1 bis 3 und 6:
— 2 Brückenbauwerke als Straßenbrücke ab 20 m Gesamtstützweite als Neubau bzw. Ersatzneubau;
— 1 Brückenbauwerk als Straßenbahnbrücke ab 20 m Gesamtstützweite als Neubau bzw. Ersatzneubau.
LB: Verkehrsanlagen ≥ HZ III, Lph 1 bis 6:
— 2 Planungen von Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit Brückenbauten als Neubau bzw. Ersatzneubau.
LB: Verkehrsanlagen ≥ HZ III, Lph 1 bis 3:
— 1 Planung Straßenbahntrasse im Zusammenhang mit Brückenbauten als Neubau bzw. Ersatzneubau.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Befähigung zur Beantragung von BETRA- Anträgen bei der DB AG gem. Ausbildungsrichtlinien 046.2751 ff.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken);
— Tragwerksplanung (Brücken);
— Verkehrsanlagen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
— entfällt;
— die Vergabestelle überprüft, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind. Unter den geeigneten Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden bei Überschreitung der maximalen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mittels Losverfahren 3 Bewerber gelost, die anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Hierzu wird nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt, an dem die von der Losziehung betroffenen Bewerber teilnehmen können. Begleitet wird die Losziehung durch 3 Mitarbeiter des Auftraggebers (voraussichtlich Vergabestelle, Projektbearbeitung und Abteilungsleitung Projektbearbeitung). Nach erfolgter Losziehung werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.