Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2015 bis 10/2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A3 oder 2 DIN A4 Seiten beifügen. Des Weiteren wird um die jeweiligen Referenzbescheinigungen der Auftraggeber gebeten.
Die Referenzen müssen alle jeweils abgeforderten Leistungen bzw. Leistungsphasen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Leistungen bzw. Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum erbracht sein müssen, andernfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
LB: Artenschutzbeitrag;
—— 2 Planungen mit Artenschutzbeitrag für nicht weniger als 2 Artengruppen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsanlagenprojekten mit Untersuchungs-/Planungsraum von > 10 ha.
LB: Allgemeine UVP-Vorprüfung;
—— 2 Planungen mit Allgemeiner UVP-Vorprüfung im Zusammenhang mit Straßenverkehrsanlagenprojekten.
LB: Landschaftspflegerischer Begleitplan ≥ HZ I, Lph 1 bis 4;
—— 2 Planungen mit Landschaftspflegerischen Begleitplan für Straßenverkehrsanlagenprojekte mit Untersuchungs-/Planungsraum von > 10 ha..
LB: Baulärmgutachten;
—— 2 Baulärmgutachten im Zusammenhang mit Verkehrsanlagenprojekten
— § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte in den folgenden Leistungsbildern verfügen:
—— Umweltplanung (Artenschutzbeitrag, Allgemeine UVP-Vorprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan).
—— Immissionsschutz (Baulärmgutachten)..
— § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.