Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen. Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Datum des Beginns: 2021-04-05 📅
Datum des Endes: 2023-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-442230
ABl. S-Ausgabe: 183
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Beschreibung der Optionen:
Die nachfolgend genannten Stufen bzw. optionale Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
Optionale Leistungen:
— OP Behelfsbrücke optional Lph 1 + 2;
— TP Behelfsbrücke optional Lph 2;
— VA Behelfsbrücke optional Lph 1 + 2 + 3;
— TA Behelfsbrücke optional Lph 1 + 2;
Stufenweise Beauftragungen der Leistungen:;
Stufe II:;
— OP Straßenbrücke Lph 3 + 4;
— TP Straßenbrücke Lph 3;
— VA Straße Lph 4;
— TA Straße Lph 3+4 OP Behelfsbrücke optional Lph 3 + 4;
— TP Behelfsbrücke optional Lph 3;
— VA Behelfsbrücke optional Lph 4;
— TA Behelfsbrücke optional Lph 3 + 4;
Stufe III:;
— OP Straßenbrücke Lph 6;
— TP Straßenbrücke Lph 6;
— VA Straße Lph 5+6;
— TA Straße,Lph 5+6;
— OP Behelfsbrücke optional Lph 6;
— TP Behelfsbrücke optional Lph 6;
— VA Behelfsbrücke optional Lph 5 + 6;
— TA Behelfsbrücke optional Lph 5 + 6;
Stufe IV OP Lph 1-3, teilweise TP Lph 2-3, teilweise VA Lph 1-3, teilweise.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
18069 Rostock
Schmarler Damm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV;
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie);
— Eigenerklärung zur Eignung -Fbl. 10008 HVA F-StB – Bestandteil der Vergabeunterlagen;
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.;
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 250 000,00 EUR pro Geschäftsjahr in Summe aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung.
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2012 bis 09/2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen.
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2012 bis 09/2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen.
Die Referenzen müssen alle jeweils abgeforderten Leistungsphasen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bis auf Lph 1 und 2 alle Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum erbracht sein müssen, andernfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
Die Referenzen müssen alle jeweils abgeforderten Leistungsphasen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bis auf Lph 1 und 2 alle Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum erbracht sein müssen, andernfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
LB: Objektplanung Ingenieurbauwerke ≥ HZ III, Lph 1 bis 4 und 6 - 2 Brückenbauwerke als Straßenbrücke mit mindestens 2 Fahrspuren über eine elektrifizierte Strecke der DB AG, Ersatzneubau bzw. Neubau ab 20 m Gesamtstützweite
LB: Tragwerksplanung ≥ HZ III, Lph 1 bis 3 und 6;
— 2 Brückenbauwerke als Straßenbrücke mit mindestens 2 Fahrspuren über eine elektrifizierte Strecke der DB AG, Neubau bzw. Ersatzneubau ab 20 m Gesamtstützweite
LB: Verkehrsanlagen ≥ HZ III, Lph 1 bis 6;
— 2 Planungen Verkehrsanlage mit mindestens 2 Fahrspuren und straßenbegleitendem Geh- und Radweg im Zusammenhang mit Brückenbauten als Ersatzneubau bzw. Neubau, Verkehrsanlage mit mindestens 2 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, etc.)
— 2 Planungen Verkehrsanlage mit mindestens 2 Fahrspuren und straßenbegleitendem Geh- und Radweg im Zusammenhang mit Brückenbauten als Ersatzneubau bzw. Neubau, Verkehrsanlage mit mindestens 2 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, etc.)
LB: Technische Ausrüstung ≥ HZ II, Lph 1 bis 6;
— 1 Planung Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Mindestlänge von 200 m im Zuge einer Straße mit 2 Fahrspuren
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ist der Nachweis für 1 Bearbeiter ausreichend.
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ist der Nachweis für 1 Bearbeiter ausreichend.
Befähigung zur Beantragung von BETRA- Anträgen bei der DB AG gem. Ausbildungsrichtlinien 046.2751 ff.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken);
— Tragwerksplanung (Brücken);
— Verkehrsanlagen;
Der Bewerber muss mindestens über je 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen:;
— Technische Ausrüstung – Beleuchtung;
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 18 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1500/5550 Pkt.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungsprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 600/5550 Pkt.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termintreue
Qualitätskriterium (Gewichtung): 750/5550 Pkt.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Preis (Gewichtung): 2100/5550 Pkt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johann-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885164📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Telefon: +49 381/3816681📞
E-Mail: marcello.meyer-behrend@rostock.de📧
Fax: +49 381/3816906 📠
Quelle: OJS 2020/S 183-442230 (2020-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2 + 60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2 + 60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten. Die Lage der Brücke sowie die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk und im Anschluss an das Bauwerk sind so zu planen, dass an die Verkehrswege und Deckenhöhen der westlichen Brücke über die Straßenbahn ohne Veränderung angeschlossen werden kann. Der östlich gelegene Kreuzungsbereich sollte im Endzustand möglichst unverändert erhalten bleiben.
Gesamtwert des Auftrags: 419529.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2 + 60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2 + 60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
— TA Straße Lph 3 + 4 OP Behelfsbrücke optional Lph 3 + 4,
— TP Behelfsbrücke optional Lph 3,
— VA Behelfsbrücke optional Lph 4,
— TA Behelfsbrücke optional Lph 3 + 4.
Stufe III:
— OP Straßenbrücke Lph 6,
— TP Straßenbrücke Lph 6,
— VA Straße Lph 5 + 6,
— TA Straße,Lph 5 + 6,
— OP Behelfsbrücke optional Lph 6,
— TP Behelfsbrücke optional Lph 6,
— VA Behelfsbrücke optional Lph 5 + 6,
— TA Behelfsbrücke optional Lph 5 + 6,
— Stufe IV OP Lph 1-3, teilweise TP Lph 2-3, teilweise VA Lph 1-3, teilweise.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 16
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 419529.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,