Gegenstand ist die Lieferung, Implementierung und Pflege einer CAFM-Software Gebäudeinformationssystem (GIS) mit folgenden Modulen:
— Flächenmanagement,
— Umsetzung Intranet-Darstellung,
— Reinigungsmanagement,
— Schließmanagement,
— Beschilderungsmanagement,
— Mietvertragsmanagement,
— Brandschutzkataster,
— Bauschadstoffkataster,
— Umweltkataster,
— Freiflächen/Winterdienst,
— Baumkataster,
— Szenario bzw. Belegungsplan,
— Instandhaltung,
— Raumpoolmanagement und Schnittstellen.
Der Auftragnehmer muss seine Leistungen bis spätestens November 2022 abgeschlossen haben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Systemeinführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept RaumPoolManagement (RPM)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Preis Software
Kostenkriterium (Gewichtung): 23
Kostenkriterium (Name): Preis Dienstleistung Systemeinführung
Kostenkriterium (Gewichtung): 17
Kostenkriterium (Name): Preis Folgekosten Software Pflege (4 Jahre)
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Preis Entwicklungen RPM
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis Schnittstellen
Kostenkriterium (Name): Preis Vergütung nach Aufwand
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vergütung nach Aufwand (zusätzliche Schulungen und Entwicklungen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) und der ausgefüllten Eigenerklärung (Anlage 09). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens sein.
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Erklärung, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind (Anlage 10)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Erklärung zum Mindestjahresumsatz und zum Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Erklärung zum Mindestjahresumsatz und zum Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren und Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 12).
4. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Erklärung zum Versicherungsschutz (Anlage 11) und Nachweis über bestehende Versicherung mit den Mindestdeckungssummen oder unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung mit den genannten Mindestsummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
“Zu Eignungskriterium 3: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss
— insg. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR (netto) in den letzten 3...”
Zu Eignungskriterium 3: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss
— insg. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie
— in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 500 000 EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemacht haben.
Zu Eignungskriterium 4: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2 500 000 EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden und mindestens 500 000 EUR (in Worten: fünfhunderttausend) Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Referenzen: Nachweis über mindestens 3 geeignete, d. h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Referenzen: Nachweis über mindestens 3 geeignete, d. h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 13).
6. Angabe von Fachkräften: Die Bieter haben Angaben über die Zahl der Fachkräfte (IT-Fachleute) oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Anlage 14).
7. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl: Die Bieter müssen Erklärungen vorlegen, aus denen die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Anlage 14).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 5: Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 5: Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Es gelten insoweit folgende Mindeststandards:
(1) Der Auftragswert je Referenz muss mindestens 300 000 EUR (brutto) betragen und
(2) Die Auftragsdauer je Referenz muss mindestens 3 Jahre betragen und
(3) Die referenzauftragsgegenständlichen Gebäude müssen mindestens 500 000 m Geschossfläche aufweisen.
Zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard: Mindestens 10 IT-Fachleute.
Zu Eignungskriterium 7: Mindeststandard: durchschnittlich mindestens 15 Personen (d.h. insgesamt 15 Vollzeitpositionen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 14.12.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 14.12.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 4.12.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 224-550100 (2020-11-12)
Ergänzende Angaben (2020-12-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 224-550100
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-01-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-01-22 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-02-15 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-12-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-01-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 14.12.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 14.12.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 4.12.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 5.1.2021, 22.00 Uhr, zum Download zur...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.debis zum 5.1.2021, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 14.12.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
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Quelle: OJS 2020/S 242-597536 (2020-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Charité – Universitätsmedizin Berlin
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Vergütung nach Aufwand (zusätzliche Schulungen und Entwicklungen)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 224-550100
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BL 11/20
Titel: CAFM-Software inkl. Software-Pflege
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pit – cup GmbH
Postanschrift: Speyerer Str. 14
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
URL: www.pit.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 050-123978 (2021-03-09)