Das Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. und die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend UMMD genannt), Leipziger Straße 44 in 39120 Magdeburg, beabsichtigten den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über diverse Entsorgungsleistungen am UMMD.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Campusentsorgung (diverse Entsorgungsleistungen) entsprechend LV
62/2020/EU/E17
Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. und die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend UMMD genannt), Leipziger...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. und die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend UMMD genannt), Leipziger Straße 44 in 39120 Magdeburg, beabsichtigten den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über diverse Entsorgungsleistungen am UMMD.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 960 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Campusentsorgung (diverse Entsorgungsleistungen am UMMD entsprechend LV
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 160 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung...”
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen,
2. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen,
3. Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB,
4. gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
8. Eintragung im Berufs-und Handelsregister,
9. Gewerbezentralregisterauszug,
10. Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht),
11. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
12. Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit,
13. Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
14. Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
15.Vereinbarung zu Sanktionen.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation,
— Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen geschäftsjahren.
“Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter...”
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner. (Angabe von mind. 3 Leistungen in Deutschland erforderlich)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1,
— Bewerbungsbedingungen,
— allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen,
— Bewerbererklärung,
— PC-Sicherheit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1,
— Bewerbungsbedingungen,
— allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen,
— Bewerbererklärung,
— PC-Sicherheit im Netz,
— besondere Vertragsbedingungen,
— Vereinbarung Vertraulichkeit,
— Angebotsschreiben,
— Nachweis für DV-Technik,
— Checkliste für DV-Systeme,
— Leistungsbeschreibung,
— Angebotsschreiben für Signatur,
— Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor,
— Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben,
— gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung,
— gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung),
— Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
— Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug),
— Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung),
— Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung),
— Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung),
— Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA,
— Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125,
— Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Laut Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-15
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf, Haus 33
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Auftrag wird im SAP-System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet.
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 249-621061 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Campusentsorgung (diverse Entsorgungsleistungen am UMMD entsprechend LV.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 249-621061
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 62/2020/EU/E17
Titel: Campusentsorgung (diverse Entsorgungsleistungen) entsprechend LV
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB — Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 045-112683 (2021-03-01)