Beschreibung der Beschaffung
Das standortbasierte Car-Sharing-System soll folgendes beinhalten:
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr, im Innenstadtbereich, im Umkreis von 4 km um das Rathaus am Marktplatz und im übrigen Stadtgebiet, ausreichend Fahrzeuge für mindestens 30 Buchungen pro Arbeitstag zur Abdeckung der Dienstfahrten der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen;
2) Fahrzeugarten:
Der Auftragnehmer stellt während der Vertragslaufzeit im Stadtgebiet Karlsruhe dauerhaft eine Verfügbarkeit von mindestens 250 Fahrzeugen sicher.
Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer muss der Auftragnehmer verschiedene Fahrzeug-Arten von Kleinwagen bis obere Mittelklasse und Transporter/Van bereithalten;
3) Antrieb/Kraftstoff:
Der Auftragnehmer bietet sowohl Fahrzeuge mit Schalt-, als auch mit automatisierten Getrieben an.
Es müssen jedoch mindestens 5 % der Fahrzeuge aus dem Fuhrparks des Auftragnehmers im Stadtgebiet Karlsruhe ein automatisiertes Getriebe besitzen.
Im Fuhrpark des Auftragnehmers steht ein Mix aller derzeit üblichen Antriebsarten zur Verfügung. Es müssen jedoch mindestens 3 % des Fuhrparks aus batterieelektrischen Fahrzeugen (E-Fahrzeuge) oder Plug-In-Hybriden bestehen;
4) Schadstoffklassen:
Alle durch den Auftragnehmer bereitgestellten Fahrzeuge müssen mindestens die Schadstoffklasse EURO 6 einhalten;
5) Standorte:
Der Auftragnehmer muss in einem 4 km-Radius um das Rathaus am Marktplatz mindestens 60 Standorte anbieten bzw. zusichern.
Es wird gefordert, dass darüber hinaus noch weitere Standorte über das komplette Stadtgebiet verteilt angeboten werden.
Von diesen weiteren Standorten müssen jedoch zwingend mindestens 5 in der Nähe folgender Adressen sein:
— Zähringerstraße 76, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 100 m,
— Friedrichsplatz, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 300 m,
— Helmholtzstraße 9, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 200 m,
— Marktplatz, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 250 m,
— Weiherhof-Center, 76227 Karlsruhe – Station im Umkreis von 500 m.
6) Quernutzung/Auslandsfahrten:
Der Auftragnehmer muss mindestens in folgenden Städten Standorte oder Partner mit Quernutzungsmöglichkeit vorweisen können:
— Berlin,
— Düsseldorf,
— Frankfurt,
— Hamburg,
— Mannheim,
— München,
— Stuttgart.
Es muss eine Verbund- bzw. Quernutzung möglich sein, sodass von Mitarbeitenden des Auftragnehmers auch Car-Sharing-Fahrzeuge in mindestens den oben genannten Städten genutzt werden können.
Es ist notwendig, dass Fahrten mit den Fahrzeugen des Auftragnehmers ins europäische Ausland ohne besondere Genehmigung zulässig sind;
7) Buchungen/Buchungssoftware:
Der Auftragnehmer stellt der Stadt Karlsruhe eine digitale Online-Buchungssoftware zur Verfügung und pflegt und wartet dieses regelmäßig. Es darf sich um kein ausschließlich „App-basiertes System“ handeln.
Daneben sind auch Buchungen per Telefon über eine deutschsprachige 24-Stunden-Hotline möglich.
Die Hotline kann auch für sonstige Meldungen genutzt werden, z. B. Schadens- und Mängelmeldungen, Nachfragen, Probleme, etc.