Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben. Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet. Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch. Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.7.2024 geschlossen. Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4). Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anorganische und organische Grundchemikalien
Referenznummer: 15;1000515540;EU
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben.
Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch.
Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.7.2024 geschlossen.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben.
Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch.
Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.7.2024 geschlossen.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
1) Gemäß Ziffer 3.3.1 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020 wird für diese Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstvolumen gesamt"). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - so-fort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
2) Gemäß Ziffer 3.4 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 ist je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird. Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als unverbindlichen Wiederverkaufspreis allgemein festsetzt. Preisänderungen des Herstellers gelten für noch nicht getätigte Bestellungen und erst nachdem sie im Online-Shop des Auftragnehmers hinterlegt sind.
Über Preisanpassungen der Hersteller sind die Auftraggeber zeitnah - ohne Aufforderung - schriftlich zu informieren (s. hierzu auch Ziffer 3.10 dieses Dokumentes).
Für das Los V1 sind konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten. Preisänderungen sind möglich. Die erste Preisänderung darf frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens sechs Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten. Die Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie vier Wochen vor Inkrafttreten den Auftraggebern - ohne Aufforderung - schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn sich der Preis des gesamten Loses (Summe aller Einzelpositionen) einmalig um mindestens 3 v.H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 5 v.H. erhöht, steht den Auftraggebern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; die Kündigung muss dem Auftragnehmer bis zum 3. Werktag eines Monats mit einer Frist zum Ende des darauffolgenden Monats zugehen. Einzelne Produkte könnten somit stärker steigen, wenn die Preissteigerung - bezogen auf das gesamte Los - innerhalb der vorgenannten Grenzen bleibt.
Bei der Kalkulation (Höhe des Rabattsatzes / Einzelpreise) sind auch etwaige Neben-kosten wie z. B. wie z. B. Fracht-/Transport-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Personal-, Material- und Versicherungskosten, Spesen, etc. zu berücksichtigen.
Die Erhebung von Mindermengenzuschläge ist ausgeschlossen.
Kosten, die nachträglich geltend gemacht werden, werden nicht erstattet.
3) Gemäß Ziffer 3.6 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden
Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von vier Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen.
Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums eingerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden.
4) Gemäß Ziffer 7 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, je-doch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU).
Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer ein-räumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet.
Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
5) Gemäß Ziffer 3.3 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
(Umfang der Rahmenvereinbarung)
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z.B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Eine Aufschlüsselung auf einzelne Produkte ist, abgesehen von dem Los V1, nicht zweckmäßig, und wie sich in der Vergangenheit zeigte, kaum valide vorhersagbar. So können sich die Bedarfe durch den Austausch von Geräten oder der Anpassung von Analyseverfahren ändern. Die künftigen Bedürfnisse wären aber (noch) nicht Teil des Vertrages, während andere Produkte nicht mehr benötigt werden.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Bedarfsübersicht gesamt") enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der geforderten Menge zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Ver-träge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig.
Sämtliche Lieferpflichten, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, stellen Bring-schulden des Auftragnehmers dar.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRAK
1) Gemäß Ziffer 3.3.1 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020 wird für diese Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstvolumen gesamt"). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - so-fort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
2) Gemäß Ziffer 3.4 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 ist je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird. Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als unverbindlichen Wiederverkaufspreis allgemein festsetzt. Preisänderungen des Herstellers gelten für noch nicht getätigte Bestellungen und erst nachdem sie im Online-Shop des Auftragnehmers hinterlegt sind.
Über Preisanpassungen der Hersteller sind die Auftraggeber zeitnah - ohne Aufforderung - schriftlich zu informieren (s. hierzu auch Ziffer 3.10 dieses Dokumentes).
Für das Los V1 sind konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten. Preisänderungen sind möglich. Die erste Preisänderung darf frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens sechs Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten. Die Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie vier Wochen vor Inkrafttreten den Auftraggebern - ohne Aufforderung - schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn sich der Preis des gesamten Loses (Summe aller Einzelpositionen) einmalig um mindestens 3 v.H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 5 v.H. erhöht, steht den Auftraggebern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; die Kündigung muss dem Auftragnehmer bis zum 3. Werktag eines Monats mit einer Frist zum Ende des darauffolgenden Monats zugehen. Einzelne Produkte könnten somit stärker steigen, wenn die Preissteigerung - bezogen auf das gesamte Los - innerhalb der vorgenannten Grenzen bleibt.
Bei der Kalkulation (Höhe des Rabattsatzes / Einzelpreise) sind auch etwaige Neben-kosten wie z. B. wie z. B. Fracht-/Transport-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Personal-, Material- und Versicherungskosten, Spesen, etc. zu berücksichtigen.
Die Erhebung von Mindermengenzuschläge ist ausgeschlossen.
Kosten, die nachträglich geltend gemacht werden, werden nicht erstattet.
3) Gemäß Ziffer 3.6 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden
Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von vier Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen.
Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums eingerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden.
4) Gemäß Ziffer 7 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, je-doch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU).
Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer ein-räumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet.
Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
5) Gemäß Ziffer 3.3 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
(Umfang der Rahmenvereinbarung)
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z.B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Eine Aufschlüsselung auf einzelne Produkte ist, abgesehen von dem Los V1, nicht zweckmäßig, und wie sich in der Vergangenheit zeigte, kaum valide vorhersagbar. So können sich die Bedarfe durch den Austausch von Geräten oder der Anpassung von Analyseverfahren ändern. Die künftigen Bedürfnisse wären aber (noch) nicht Teil des Vertrages, während andere Produkte nicht mehr benötigt werden.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Bedarfsübersicht gesamt") enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der geforderten Menge zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Ver-träge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig.
Sämtliche Lieferpflichten, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, stellen Bring-schulden des Auftragnehmers dar.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRAK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben.
Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch.
Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.7.2024 geschlossen.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 28
Bezeichnung des Loses: Los C1a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Merck, inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der prognostizierte Bedarf aller beteiligten Behörden kann der veröffentlichen Anlage "Bedarfsübersicht gesamt" entnommen werden.
Folgende Lose wurden gebildet:
Chemikalien:
Los C1a Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Merck, inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich;
Los C1b Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Merck inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich;
Los C2a Chemikalien (Säuren, Laugen, Salte, Lösungsmittel) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich;
Los C2b Standards (v.a. Lösungen) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich;
Los C3a Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösemittel) des Herstellers LGC (Promochem), Ehrensdorfer;
Los C3b Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers LGC (Promochem), Ehrensdorfer;
Los C4 Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Neochema;
Los C5 Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Ultra Science (Fa. Agilent);
Los C6a Chemikalien (Säuren, Lauge, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Kraft;
Los C6b Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Kraft;
Los C7 Standards (v.a. Lösungen) der Hersteller Campro, Wellington und Chiron;
Los C8 Chemikalien des Herstellers MP Biomedicals;
Los C9 Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen;
Los C10 Reagenziensätze des Herstellers HACH/Lange für Photometer-Anwendungen;
Los C11 Handreinigungs- und Desinfektionsmittel des Herstellers Bode Chemie, Produkte der Reihen Sterillium und Baktolin in diversen Gebindegrößen, passend zu vorhandenen Spendern vor allem 500-ml- oder 1000-ml-Flaschen. /
Laborverbrauchsmaterialien:
Los V1 Allgemeines Laborverbrauchsmaterial gemäß Artikelliste in 4 Gruppen;
Los V2a Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von Macherey und Nagel;
Los V2b Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von CS;
Los V3 Pipettier-Produkte des Herstellers Eppendorf:
Los V9 Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen, z.B. Röhrchen;
Los V10 Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW, Xylem;
Los V11 Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers HACH/Lange;
Los V12 Lichrolut Produkte des Herstellers Merck Millipore (z.B. Säulen oder Sorbentien);
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Los C1b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Merck inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los C2a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salte, Lösungsmittel) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los C2b: Standards (v.a. Lösungen) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los C3a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösemittel) des Herstellers LGC (Promochem), Ehrensdorfer
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los C3b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers LGC (Promochem), Ehrensdorfer
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los C4: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Neochema
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los C5: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Ultra Science (Fa. Agilent)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los C6a: Chemikalien (Säuren, Lauge, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Kraft
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los C6b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Kraft
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los C7: Standards (v.a. Lösungen) der Hersteller Campro, Wellington und Chiron
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los C8: Chemikalien des Herstellers MP Biomedicals
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Los C9: Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Los C10: Reagenziensätze des Herstellers HACH/Lange für Photometer-Anwendungen
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Los C11: Handreinigungs+Desinfektionsmittel des Herstellers Bode Chemie,Produkte der Reihen Sterillium+Baktolin in diversen Gebindegrößen, passend zu vorh. Spendern u.a. 500-ml oder 1.000 ml Flaschen
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Los V1: Allgemeines Laborverbrauchsmaterial gemäß Artikelliste in 4 Gruppen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Los V2a: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von Macherey und Nagel
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Los V2b: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von CS
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Los V3: Pipettier-Produkte des Herstellers Eppendorf: Manuelles Pi-pettieren & Dispensieren, Pipettenspitzen, Zubehör, IVD Pro-dukte (z.B Einkanal-Pipetten, Pipettenspitzen, Combitips)
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Los V4:Liquid Handling-Produkte des Herstellers Brand:Flaschenaufsatzdispenser,Flaschenaufsatzbürette,Mikrolitterpipette,Pipettenspitzen/Filterspitzen,Direktverdrängerpipetten,Mehrfachdipenser,PD Tips
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Los V5: Filtermaterialien des Herstellers Whatman (filters, membra-nes and devices, alle Kategorien außer Whatman lab hard-ware): z.B. Filterpapiere, Membranfilter, in verschiedenen Größen+Qualitäten
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Los V6: LabFiltration&Purification-Produkte des Herstellers Sartorius:Produkte der Bereiche Syringe Filters+Membranes800 (z.B. Filter-Papiere,Membranfilter,Spritzenvorsatzfilter versch.Größen+Qualität
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Los V7: Chromatographie-Produkte des Herstellers Macherey und Nagel aus den Bereichen Festphasenextraktion, HPLC/UHPLC, Probenfiltration (z.B. Filter, Kartuschen, Säulen)
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Los V8: Labor-Produkte des Herstellers Sarstedt Reagenz- und Zent-rifugenröhren, Mikroschraubröhren & Reagenzgefäße, PCR & Molekularbiologie (z.B. Kunststoffautosamplergefäße)
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Los V9: Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen, z.B. Röhrchen
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Los V10: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW, Xylem
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Los V11: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers HACH/Lange
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Los V12: Lichrolut Produkte des Herstellers Merck Millipore (z.B. Säulen oder Sorbentien)
Losnummer: 28
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
45659 Recklinghausen Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich:
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe – AöR
Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper – AöR
1. Alte Gladbacher Str. 2-4 – Tor 2 – Warenannahme, 47805 Krefeld,
2. Alte Gladbacher Str. 2-4 – Tor 1 – Materiallager, 47805 Krefeld,
3. Alte Gladbacher Str. 2-4 – Tor 1 – Lösemittellager, 47805 Krefeld,
4. Ulmenstraße 215, 40468 Düsseldorf,
5. im Kreishaus, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann.
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen – AöR
1. Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg,
2. Westhoffstraße 17, 44791 Bochum,
3. Pappelstraße 1, 58099 Hagen,
4. Sachsenweg 66, 59073 Hamm.
Kreispolizeibehörde Borken NRW
Burloer Str. 91, 46325 Borken
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
1. …
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR-
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR-
1. Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld
2. Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld
3. Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld
4. Ulmenstraße 215, 40468 Düsseldorf
5. im Kreishaus, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR-
1. Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg
2. Westhoffstraße 17, 44791 Bochum
3. Pappelstraße 1, 58099 Hagen
4. Sachsenweg 66, 59073 Hamm
1. ...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (…);
(Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.),
(Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.),
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
c) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,
e) Freiwillig mit dem Angebot und soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an),
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zum Gesamtumsatz des Unternehmens in Bezug auf die letzten 3 aufeinander folgenden Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht: Der Sitz aller Auftraggeber ist in Nordrhein-Westfalen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Gemäß Ziffer 3.3.1 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020 wird für diese Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstvolumen gesamt"). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
1) Gemäß Ziffer 3.3.1 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020 wird für diese Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstvolumen gesamt"). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - so-fort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
2) Gemäß Ziffer 3.4 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 ist je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird. Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als unverbindlichen Wiederverkaufspreis allgemein festsetzt. Preisänderungen des Herstellers gelten für noch nicht getätigte Bestellungen und erst nachdem sie im Online-Shop des Auftragnehmers hinterlegt sind.
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 ist je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird. Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als unverbindlichen Wiederverkaufspreis allgemein festsetzt. Preisänderungen des Herstellers gelten für noch nicht getätigte Bestellungen und erst nachdem sie im Online-Shop des Auftragnehmers hinterlegt sind.
Über Preisanpassungen der Hersteller sind die Auftraggeber zeitnah - ohne Aufforderung - schriftlich zu informieren (s. hierzu auch Ziffer 3.10 dieses Dokumentes).
Für das Los V1 sind konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten. Preisänderungen sind möglich. Die erste Preisänderung darf frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens sechs Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten. Die Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie vier Wochen vor Inkrafttreten den Auftraggebern - ohne Aufforderung - schriftlich mitgeteilt wird.
Für das Los V1 sind konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten. Preisänderungen sind möglich. Die erste Preisänderung darf frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens sechs Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten. Die Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie vier Wochen vor Inkrafttreten den Auftraggebern - ohne Aufforderung - schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn sich der Preis des gesamten Loses (Summe aller Einzelpositionen) einmalig um mindestens 3 v.H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 5 v.H. erhöht, steht den Auftraggebern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; die Kündigung muss dem Auftragnehmer bis zum 3. Werktag eines Monats mit einer Frist zum Ende des darauffolgenden Monats zugehen. Einzelne Produkte könnten somit stärker steigen, wenn die Preissteigerung - bezogen auf das gesamte Los - innerhalb der vorgenannten Grenzen bleibt.
Wenn sich der Preis des gesamten Loses (Summe aller Einzelpositionen) einmalig um mindestens 3 v.H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 5 v.H. erhöht, steht den Auftraggebern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; die Kündigung muss dem Auftragnehmer bis zum 3. Werktag eines Monats mit einer Frist zum Ende des darauffolgenden Monats zugehen. Einzelne Produkte könnten somit stärker steigen, wenn die Preissteigerung - bezogen auf das gesamte Los - innerhalb der vorgenannten Grenzen bleibt.
Bei der Kalkulation (Höhe des Rabattsatzes / Einzelpreise) sind auch etwaige Neben-kosten wie z. B. wie z. B. Fracht-/Transport-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Personal-, Material- und Versicherungskosten, Spesen, etc. zu berücksichtigen.
Die Erhebung von Mindermengenzuschläge ist ausgeschlossen.
Kosten, die nachträglich geltend gemacht werden, werden nicht erstattet.
3) Gemäß Ziffer 3.6 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden
Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von vier Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen.
Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums eingerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden.
Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums eingerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden.
4) Gemäß Ziffer 7 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, je-doch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU).
Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer ein-räumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet.
Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer ein-räumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet.
Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
5) Gemäß Ziffer 3.3 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen-v27.05.2020:
(Umfang der Rahmenvereinbarung)
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z.B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z.B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Eine Aufschlüsselung auf einzelne Produkte ist, abgesehen von dem Los V1, nicht zweckmäßig, und wie sich in der Vergangenheit zeigte, kaum valide vorhersagbar. So können sich die Bedarfe durch den Austausch von Geräten oder der Anpassung von Analyseverfahren ändern. Die künftigen Bedürfnisse wären aber (noch) nicht Teil des Vertrages, während andere Produkte nicht mehr benötigt werden.
Eine Aufschlüsselung auf einzelne Produkte ist, abgesehen von dem Los V1, nicht zweckmäßig, und wie sich in der Vergangenheit zeigte, kaum valide vorhersagbar. So können sich die Bedarfe durch den Austausch von Geräten oder der Anpassung von Analyseverfahren ändern. Die künftigen Bedürfnisse wären aber (noch) nicht Teil des Vertrages, während andere Produkte nicht mehr benötigt werden.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Bedarfsübersicht gesamt") enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Bedarfsübersicht gesamt") enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht.
Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der geforderten Menge zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Ver-träge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Ver-träge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig.
Sämtliche Lieferpflichten, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, stellen Bring-schulden des Auftragnehmers dar.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: OJS 2020/S 104-250438 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben. Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch.
Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben. Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das LANUV NRW – als ausschreibende Stelle – führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 11 weitere Behörden/AöR als öffentliche Auftraggeber durch.
Die vorbenannten Einrichtungen gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Bei den Losen C1a bis C11 gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Lose sind, mit Ausnahme des Loses V1 herstellerbezogen ausgerichtet. Die Lose C1a bis C11 umfassen jeweils das gesamte Herstellersortiment, während sich die Lose V2a bis V12 nur eine bestimmte Produktgruppe eines Herstellers beschränken (z. B. Dosierhilfsmittel in den Losen V3 / V4).
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die zuvor genannten Summen kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (Euro/brutto) vereinbart (siehe Anlage „Höchstvolumen gesamt“). Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Gesamtwert des Auftrags: 4 233 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Anorganische Grundchemikalien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen
🏙️
Für das Los V1 waren konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten.
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 war je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird.
Als Wertungskriterien wurde ausschließlich der Preis herangezogen.
Los V1: Für die hier benannten Produkte war der Preis je Verpackungseinheit (VE; ohne Umsatzsteuer) und die Stückzahl in der VE anzugeben, damit der Einzelpreis des Produkts ermittelt werden konnte.
Die so ermittelten Einzelpreise wurden addiert.
Soweit der Bieter einen Skontoabzug einräumt hat, dessen Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt, wurde der Skontoabzug bei der Preisermittlung berücksichtigt. Das Angebot mit dem so ermittelten niedrigsten Preis erhielt den Zuschlag.
Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12
Grundsätzlich erhält der höchste Rabattsatz den Zuschlag. Dabei wird ein eventueller Skontoabzug zusätzlich berücksichtigt. Bei einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen, wurde der Skontoabzug entsprechend positiv berücksichtigt. Wie, wurde anhand einer Beispielrechnung dargestellt.
Für das Los V1 waren konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten.
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 war je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird.
Als Wertungskriterien wurde ausschließlich der Preis herangezogen.
Los V1: Für die hier benannten Produkte war der Preis je Verpackungseinheit (VE; ohne Umsatzsteuer) und die Stückzahl in der VE anzugeben, damit der Einzelpreis des Produkts ermittelt werden konnte.
Die so ermittelten Einzelpreise wurden addiert.
Soweit der Bieter einen Skontoabzug einräumt hat, dessen Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt, wurde der Skontoabzug bei der Preisermittlung berücksichtigt. Das Angebot mit dem so ermittelten niedrigsten Preis erhielt den Zuschlag.
Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12
Grundsätzlich erhält der höchste Rabattsatz den Zuschlag. Dabei wird ein eventueller Skontoabzug zusätzlich berücksichtigt. Bei einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen, wurde der Skontoabzug entsprechend positiv berücksichtigt. Wie, wurde anhand einer Beispielrechnung dargestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien zu vergeben. Es wurden insgesamt 28 Lose gebildet.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (gemäß Anlage „Bedarfsübersicht gesamt“) enthält die Einzelumsätze der einzelnen Behörden / Anstalten öffentlichen Rechts. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen auch unterschreiten.
Bezeichnung des Loses: Los C1a
Kurze Beschreibung:
Los C1a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Merck, inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Zusätzliche Informationen:
Für das Los V1 waren konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten.
Für die Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12 war je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird.
Als Wertungskriterien wurde ausschließlich der Preis herangezogen.
Los V1: Für die hier benannten Produkte war der Preis je Verpackungseinheit (VE; ohne Umsatzsteuer) und die Stückzahl in der VE anzugeben, damit der Einzelpreis des Produkts ermittelt werden konnte.
Die so ermittelten Einzelpreise wurden addiert.
Soweit der Bieter einen Skontoabzug einräumt hat, dessen Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt, wurde der Skontoabzug bei der Preisermittlung berücksichtigt. Das Angebot mit dem so ermittelten niedrigsten Preis erhielt den Zuschlag.
Lose C1a bis C11 sowie V2a bis V12
Grundsätzlich erhält der höchste Rabattsatz den Zuschlag. Dabei wird ein eventueller Skontoabzug zusätzlich berücksichtigt. Bei einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen, wurde der Skontoabzug entsprechend positiv berücksichtigt. Wie, wurde anhand einer Beispielrechnung dargestellt.
Grundsätzlich erhält der höchste Rabattsatz den Zuschlag. Dabei wird ein eventueller Skontoabzug zusätzlich berücksichtigt. Bei einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen, wurde der Skontoabzug entsprechend positiv berücksichtigt. Wie, wurde anhand einer Beispielrechnung dargestellt.
Bezeichnung des Loses: Los C1b
Kurze Beschreibung:
Los C1b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Merck inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Bezeichnung des Loses: Los C2a
Kurze Beschreibung:
Los C2a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salte, Lösungsmittel) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Bezeichnung des Loses: Los C2b
Kurze Beschreibung:
Los C2b: Standards (v.a. Lösungen) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Bezeichnung des Loses: Los C3a
Kurze Beschreibung:
Los C3a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösemittel) des Herstellers scienTEST-bioKEMIX GmbH (Marke Promochem)
Bezeichnung des Loses: Los C3b
Kurze Beschreibung:
Los C3b: Standards (Spezialchemikalien und Lösungen) des Herstellers LGC (auch Dr. Ehrenstorfer)
Bezeichnung des Loses: Los C5
Kurze Beschreibung: Los C5: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Ultra Science (Fa. Agilent)
Bezeichnung des Loses: Los C6a
Kurze Beschreibung: Los C6a: Chemikalien (Säuren, Lauge, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Kraft
Bezeichnung des Loses: Los C6b
Kurze Beschreibung: Los C6b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Kraft
Bezeichnung des Loses: Los C7
Kurze Beschreibung: Los C7: Standards (v.a. Lösungen) der Hersteller Campro, Wellington und Chiron
Bezeichnung des Loses: Los C8
Kurze Beschreibung: Los C8: Chemikalien des Herstellers MP Biomedicals
Bezeichnung des Loses: Los C9
Kurze Beschreibung:
Los C9: Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen
Bezeichnung des Loses: Los C10
Kurze Beschreibung: Los C10: Reagenziensätze des Herstellers HACH/Lange für Photometer-Anwendungen
Bezeichnung des Loses: Los C11
Kurze Beschreibung:
Los C11: Handreinigungs- und Desinfektionsmittel des Herstellers Bode Chemie, Produkte der Reihen Sterillium und Baktolin in diversen Gebindegrößen, passend zu vorhandenen Spendern vor allem 500-ml- oder 1000-ml-Flaschen.
Bezeichnung des Loses: Los V1
Kurze Beschreibung: Los V1: Allgemeines Laborverbrauchsmaterial gemäß Artikelliste in 4 Gruppen.
Bezeichnung des Loses: Los V2a
Kurze Beschreibung:
Los V2a: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von Macherey und Nagel
Bezeichnung des Loses: Los V2b
Kurze Beschreibung:
Los V2b: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von CS
Bezeichnung des Loses: Los V3
Kurze Beschreibung:
Los V3: Pipettier-Produkte des Herstellers Eppendorf:
Los V5: Filtermaterialien des Herstellers Whatman (filters, membranes and devices, alle Kategorien außer Whatman lab hardware):
z.B. Filterpapiere, Membranfilter, in verschiedenen Größen und Qualitäten
Bezeichnung des Loses: Los V6
Kurze Beschreibung:
Los V6: LabFiltration & Purification-Produkte des Herstellers Sartorius:
Produkte der Bereiche Syringe Filters und Membranes
(z.B. Filter-Papiere, Membranfilter, Spritzenvorsatzfilter in verschiedenen Größen und Qualitäten)
Bezeichnung des Loses: Los V7
Kurze Beschreibung:
Los V7: Chromatographie-Produkte des Herstellers Macherey und Nagel aus den Bereichen Festphasenextraktion, HPLC/UHPLC, Probenfiltration (z.B. Filter, Kartuschen, Säulen)
Bezeichnung des Loses: Los V8
Kurze Beschreibung:
Los V8: Labor-Produkte des Herstellers Sarstedt Reagenz- und Zentrifugenröhren, Mikroschraubröhren & Reagenzgefäße, PCR & Molekularbiologie (z.B. Kunststoffautosamplergefäße)
Bezeichnung des Loses: Los V9
Kurze Beschreibung:
Los V9: Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen, z.B. Röhrchen
Bezeichnung des Loses: Los V10
Kurze Beschreibung:
Los V10: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW, Xylem
Bezeichnung des Loses: Los V11
Kurze Beschreibung:
Los V11: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers HACH/Lange
Bezeichnung des Loses: Los V12
Kurze Beschreibung:
Los V12: Lichrolut Produkte des Herstellers Merck Millipore (z.B. Säulen oder Sorbentien)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
45659 Recklinghausen
Der Sitz aller Auftraggeber ist in Nordrhein-Westfalen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 45659 Recklinghausen Der Sitz aller Auftraggeber ist in Nordrhein-Westfalen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Name: CS Chromatographie Service GmbH
Postort: Langerwehe
Land: Deutschland 🇩🇪 Düren
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: VWR International GmbH
Postort: Dresden
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
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Name: Th. Geyer GmbH & Co KG
Postort: Lohmar
Land: Rhein-Sieg-Kreis
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Name: Diagonal GmbH& Co. KG
Postort: Münster
Land: Münster, Kreisfreie Stadt
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Name: LGC Standards GmbH
Postort: Wesel
Land: Wesel
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Name: OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
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Name: Campro Scientific GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin
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Name: Häberle LABORTECHNIK GmbH& Co. KG
Postort: Lonsee
Land: Alb-Donau-Kreis
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Name: Sarstedt AG & Co. KG
Postort: Nümbrecht
Land: Oberbergischer Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
7
3
1
4
5
6